Vorlage - 0140/2019  

 
 
Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung;
Zahlung eines Vorschusses an den "Schwimmverein Dabringhausen e.V." für den Neubau eines Kleinkinderbeckens
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
07.10.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung_Freibad_Dabringhausen_190723  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 22.07.2019, mit welcher der Bürgermeister mit einem weiteren Mitglied des Rates der Stadt die Gewährung eines Vorschusses in Höhe von 15.000 € an den „Schwimmverein Dabringhausen e.V.“ beschlossen hat. Der Vorschuss wird mit dem laufenden Zuschuss der nächsten drei Jahre jeweils in Höhe von jeweils 5.000 € verrechnet.


 

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Sachverhalt:

 

Auf die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 22.07.2019 wird verwiesen.


 

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Anlage/n:

 

Dringlichkeitsentscheidung vom 22.07.2019


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Dringlichkeitsentscheidung_Freibad_Dabringhausen_190723 (252 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

s. vor

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: