Vorlage - 0143/2019  

 
 
Betreff: Durchführungsvertrag Loches-Platz
Status:öffentlich  
Verfasser:Röthling, Bernd
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
23.09.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
07.10.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Durchführungsvertrag (mit Anlagen 1-3)  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 88 „Neuer Loches-Platz“ in der vorliegenden Fassung und beauftragt den Bürgermeister, den Durchführungsvertrag abzuschließen.

 


 

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) ist im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebau-ungsplans ein Durchführungsvertrag zwischen Stadt und Vorhabenträger abzuschließen.

 

Ein Durchführungsvertrag umfasst mindestens

 

a)   die Durchführung der Maßnahme gemäß Vorhaben- u. Erschließungsplan (V+E-Plan),

b)   die Durchführung der Maßnahme innerhalb einer bestimmten Frist und

c)   die gänzliche oder teilweise Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten.

 

Der Durchführungsvertrag kann analog zu einem städtebaulichen Vertrag auch weitere Regelungen treffen; insbesondere solche, die im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht getroffen wurden oder werden konnten.

 

Die o.g. Mindestvoraussetzungen werden von dem vorliegenden Durchführungsvertrag erfüllt:

 

-   Der Vorhabenträger erklärt sich bereit, die Maßnahme gemäß V+E-Plan durchzuführen.

-   Als Realisierungsfrist werden 36 Monate (ab Datum Baugenehmigung) festgelegt.

-   Der Vorhabenträger hat sich bereit erklärt, alle Planungskosten zu übernehmen.

-   Das Grundstück ist voll erschlossen; Erschließungskosten fallen nicht an.

 

Des Weiteren werden im Durchführungsvertrag Regelungen getroffen

 

-   zur Durchführung von Kirmesveranstaltungen auf dem künftigen oberirdischen Parkplatz,

-   zur statischen Belastbarkeit des Parkplatzes (Fahrgeschäfte, Schwerlastverkehr),

-   zur Demontage von Platzeinbauten an Kirmestagen (Überdachung Einkaufswagen etc.),

-   zu Vorkehrungen für die Wasser- und Stromversorgung der Fahrgeschäfte und Buden,

-   zum naturschutzrechtlichen Ausgleich (Ökopunkte), zum Artenschutz sowie

-   zu Rücktrittsrechten, Entschädigungsansprüchen und Haftungsfragen.

 

Der Inhalt dieses Durchführungsvertrags wurde zwischen Vorhabenträger und der Stadt Wermelskirchen abgestimmt; der Vertrag wird bis zur Ratssitzung vom Vorhabenträger unterzeichnet. Zur Wirksamkeit sind nunmehr der Beschluss des Rates über den Durchführungsvertrag sowie die Unterzeichnung des Vertrags durch den Bürgermeister notwendig.

 

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Anlage/n:

 

Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 88 „Neuer Loches-Platz“
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Durchführungsvertrag (mit Anlagen 1-3) (7732 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: