Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt beschließt, die Abwägung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 88 „Neuer Loches-Platz“ vorgebrachten Hinweise, Anregungen und Bedenken wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.
b) Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 88 „Neuer Loches-Platz“ gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung und stimmt der zugehörigen Begründung zu.
Sachverhalt:
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Beteiligung der Öffentlichkeit am vorhabenbezogenen Bebauungsplan fand in zwei Stufen statt:
- frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung vom 14.03.2019 bis zum 29.03.2019 und - öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB vom 17.06.2019 bis zum 19.07.2019.
Alle Unterlagen, die Teil der o.g. Beteiligungen waren, konnten während der oben genannten Zeiträume auch auf der Internetseite der Stadt Wermelskirchen
https://www.wermelskirchen.de/planen-bauen/stadtplanung-entwicklung/buergerbeteiligung/
eingesehen werden. Auf dieser Seite bestand während der Offenlagefrist zudem die Möglichkeit, Stellung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu nehmen.
Während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wurde eine Stellungnahme, während der Offenlage keine Stellungnahme abgegeben.
Die eingegangene Stellungnahme (Einwender/in aus Datenschutzgründen anonymisiert ‚Person 1' genannt) wird in den Abwägungsvorgang einbezogen.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am vorhabenbezogenen Bebauungsplan fand ebenfalls zweistufig statt:
- frühzeitige Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB vom 28.02.2019*) bis zum 29.03.2019**), - Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB vom 04.06.2019*) bis zum 05.07.2019**).
*) Anschreiben per E-Mail **) Abgabefrist für Stellungnahmen
Während der vorgenannten Zeiträume gingen zahlreiche Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ein. Sofern sie Hinweise, Anregungen und/oder Bedenken enthalten (siehe Anlagen 01 bis 11), werden diese in den Abwägungsvorgang einbezogen.
zu a)
Abwägung
Die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Bürgerschaft sowie von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (Abwägung) ist der als Anlage 12 beiliegenden Tabelle zu entnehmen.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die überwiegende Anzahl an Hinweisen, Anregungen und Bedenken berücksichtigt werden konnten. Einzelne Anregungen und Bedenken fanden dagegen keine Berücksichtigung. Hierzu gehören u.a. die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vorgebrachte Stellungnahme (Person 1, Schreiben vom 26.03.2019, siehe Anlage 04) sowie die Anregungen des Rheinisch-Bergischen Kreises (Anlagen 01 und 07), auf dem Brückenweg eine Linksabbiegespur vorzusehen sowie die geplanten Flachdächer vollständig zu begrünen.
Wesentliche Änderungen am vorhabenbezogenen Bebauungsplan, welche die Grundzüge der Planung berühren, wurden seit der Offenlage nicht vorgenommen. Es erfolgte eine Änderung an der Begründung (Abschnitt 6 Ver- und Entsorgung, Unterpunkt Niederschlagswasser). Diese betrifft das im Vorgriff auf das Baugenehmigungsverfahren erstellte und mit dem städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) abgestimmte Entwässerungskonzept für das Projekt Loches-Platz. Hierin werden die Voraussetzungen für die Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers in den vorhandenen Mischwasserkanal geregelt (Errichtung eines Staukanals unterhalb der geplanten Anlieferzone und gedrosselte Einleitung in den öffentlichen Kanal).
Die vorgenannte Änderung / Ergänzung an der Begründung ist redaktioneller Art; die Grundzüge der Planung werden durch sie nicht betroffen. Insofern ist eine erneute Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht notwendig.
zu b)
Nach Beschlüssen über den Durchführungsvertrag sowie die Behandlung der eingebrachten Stellungnahmen (Abwägung) kann nunmehr der Beschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung mit Umweltbericht sowie alle wesentlichen Fachbeiträge und Gutachten sind dieser Vorlage als digitale Anlagen (.pdf) beigefügt (Anlagen 13 bis 20).
Anlage/n:
Anlage 01 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis v. 27.03.2019 Anlage 02 - Stellungnahme Straßen.NRW Regionalniederlassung Rhein-Berg v. 28.03.2019 Anlage 03 - Stellungnahme PLEdoc v. 01.03.2019 Anlage 04 - Stellungnahme Person 1 (anonymisiert) v. 26.03.2019 Anlage 05 - Stellungnahme Stadt Burscheid v. 08.04.2019 Anlage 06 - Stellungnahme IHK Köln v. 29.03.2019 Anlage 07 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis v. 03.07.2019 Anlage 08 - Stellungnahme Straßen.NRW NL Gummersbach v. 05.07.2019 Anlage 09 - Stellungnahme IHK Köln v. 05.07.2019 Anlage 10 - Stellungnahme Stadt Burscheid v. 04.06.2019 Anlage 11 - Stellungnahme BEW v. 04.07.2019 Anlage 12 - Abwägungstabelle Anlage 13 - Planzeichnung vorhabenbezogener Bebauungsplan * Anlage 14 - Planzeichnung Vorhaben- und Erschließungsplan * Anlage 15 - Begründung Teil A - Allgemeiner Teil * Anlage 16 - Begründung Teil B - Umweltbericht * Anlage 17 - Erläuterungen zum Vorhaben- und Erschließungsplan * Anlage 18 - Artenschutzprüfung Stufe I * Anlage 19 - Verkehrliche Stellungnahme * Anlage 20 - Schallgutachten *
* Anlagen nur digital
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