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Beschlussvorschlag
a) Der Rat der Stadt beschließt die Abwägung der zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 "Ostringhausen" vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise, wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt, vorzunehmen.
b) Der Rat der Stadt beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 "Ostringhausen" gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung und stimmt der zugehörigen Begründung zu.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 08.07.2019 beschlossen, den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 "Ostringhausen" einschließlich Begründung und Artenschutzprüfung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Ferner, dass gleichzeitig die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen sind. Die 4. Änderung erfolgt gemäß § 13 Baugesetzbuch im Wege des vereinfachten Verfahrens.
Ziel der 4. Änderung des Bebauungsplans Die Realisierung von Wohnnutzung an dieser Stelle entspricht der bisherigen Planung, welche die Errichtung eines Wohnhauses in offener Bauweise planungsrechtlich vorbereitet hat. Das hierfür festgesetzte Baufenster soll maßvoll vergrößert und ca. 7 m Richtung Süden verschoben werden, die Zahl der Vollgeschosse erhöht sich auf III.
Planungsergänzende Regelungen im städtebaulichen Vertrag (SBV) Geplant ist, das Grundstück mit einem Wohnhaus mit insgesamt 9 Wohneinheiten im Standard und mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) zu bebauen. Insofern wird die Inanspruchnahme von Fördermitteln des sozialen Wohnungsbaus, sowohl im Rahmen der Bebauungsplanänderung als auch in dem begleitenden städtebaulichen Vertrag (SBV) gemäß § 11 BauGB festgelegt bzw. geregelt.
Im SBV wird ferner geregelt, dass der Vorhabenträger - neben der Bindung an die Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus - weitere Maßnahmen übernimmt, wie beispielsweise die Gewährleistung/Organisation von Aufstellflächen für Abfall-/Wertstoffbehältern an den Abholtagen, die entsprechend den Anforderungen der Stadt dimensioniert und gestaltet werden. Der das Planvorhaben begleitende SBV wurde dem Vorhabenträger bereits zur Unterzeichnung übersandt und wird bis zur Sitzung des Ausschusses unterschrieben vorliegen.
Bebauungsplanverfahren, Verfahrensschritt "Offenlage"
Beteiligung der Öffentlichkeit Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung der 4. Änderung Bebauungsplans Nr. 48 "Ostringhausen" fand in vom 22.07. bis zum 23.08.2019 Form einer Offenlage im Rathaus statt. Zeitgleich konnten die Unterlagen auf der städtischen Internetseite eingesehen werden:
https://www.wermelskirchen.de/planen-bauen/stadtplanung-entwicklung/buergerbeteiligung/
Während der Auslegungsfrist konnten Stellungnahmen insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die oben angegebene Internetseite bot zudem die Möglichkeit, per E-Mail Stellung zu nehmen.
Während der Offenlage wurde keine Stellungnahme von der Öffentlichkeit abgegeben.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Mit Schreiben vom 22.07.2019 (per E-Mail) wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, ihre Stellungnahmen zu dem in Rede stehenden Bebauungsplan bis zum 23. August 2019 vorzulegen.
Während des vorgenannten Zeitraums gingen fünf Stellungnahmen ein (Anlagen 01-05: Stellungnahmen).
Drei davon beziehen sich ausschließlich auf die infrastrukturelle Versorgung des Gebietes und werden zur Kenntnis genommen werden, da Belange entweder nicht betroffen sind oder keine Planinhalte betreffen.
Die in den übrigen Stellungnahmen vorgebrachten Hinweise, Anregungen und/oder Bedenken werden im Rahmen der Abwägung zum Bebauungsplan behandelt.
Zu a) Behandlung der Stellungnahmen von Behörden und TöB / Abwägung
Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen beziehen sich im Schwerpunkt auf folgende Aspekte: Die Berücksichtigung der vorhandenen Gehölzbestände mit Blick auf Natur- und Landschaftsschutz sowie Artenschutz: Die in Bezug auf den Artenschutz getroffenen Auflagen werden als Hinweise in den Bebauungsplan übernommen.
Den Umgang mit Niederschlagswasser im Baugebiet: Mit Verweis auf nachfolgende Genehmigungsverfahren wird ein Hinweis in den Bebauungsplan übernommen.
Den Umgang mit Erdaushub- und Umlagerungsmassen: Mit Verweis auf nachfolgende Genehmigungsverfahren wird ein Hinweis in den Bebauungsplan übernommen.
Die Mindestanzahl zu errichtender Stellplätze: Der Anregung wird nicht gefolgt. Für die Errichtung des geplanten, geförderten Geschosswohnungsbaus in zentraler Lage wird ein Stellplatzschlüssel von 1 Kfz-Stellplatz pro Wohneinheit als ausreichend erachtet.
Die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (Abwägung) ist der beiliegenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen (Anlage 06: Abwägungstabelle).
Im Ergebnis werden nahezu alle Hinweise, Anregungen und Bedenken berücksichtigt. Lediglich die Anregung aus Sicht der Kreisstraßen (Bau/Unterhaltung) und Verkehr - nach Abstimmung mit der Kreispolizeibehörde - findet keine Berücksichtigung (siehe Abwägungstabelle Punkt 5.4.). Die berücksichtigten Anregungen berühren nicht die Grundzüge der Planung und werden als textliche Festsetzung (Stellplatzschlüssel) und Hinweise in den Bebauungsplan (Anlage 07) und die Begründung (Anlage 08) übernommen (siehe rot markierte, kursive Textpassagen).
Zu b) Satzungsbeschluss
Nach dem Beschluss über die Behandlung der eingebrachten Stellungnahmen (Abwägung) kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.
Anlage/n:
* Anlage nur digital ** Anlage gedruckt, DIN A4, schwarz-weiß
Anlage 01 Stellungnahme Pledoc ** Anlage 02 Stellungnahme BEW ** Anlage 03 Stellungnahme LVR Bodendenkmal ** Anlage 04 Stellungnahme Unitymedia ** Anlage 05 Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis ** Anlage 06 Abwägungstabelle ** Anlage 07 Bebauungsplanzeichnung mit textlichen Festsetzungen ** Anlage 08 Begründung ** Anlage 09 Artenschutzprüfung, Stufe 1 * Anlage 10 Versickerung von Niederschlagswasser * Anlage 11 Schalltechnisches Gutachten *
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