Vorlage - 0151/2019  

 
 
Betreff: Einrichtung eines Fassadenprogramms für die Innenstadt von Wermelskirchen auf der Grundlage von Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung privater Fassaden und von Frei- und Gartenflächen - Bestandteil des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Wermelskirchen Innenstadt 2030
Status:öffentlich  
Verfasser:Daniela Zache
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Zache, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
23.09.2019 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
07.10.2019 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Geltungsbereich zum Fassadenprogramm  
Anlage 2 - Richtlinien zum Fassadenprogramm  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

A

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die „Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung privater Fassaden und Frei- und Gartenflächen in der Innenstadt von Wermelskirchen“ in der Fassung vom 23.09.2019.

 

B

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die Beratung und Entscheidung über die Mittelfreigabe durch ein zu konstituierendes Gremium „Wermelskirchen Innenstadt“. Dieses setzt sich zusammen aus:

-  der Politik (aus jeder Fraktion je ein/e VertreterIn oder dessen/ deren StellvertreterIn)

und in beratender Funktion

-  einem/er VertreterIn der Verwaltung
entweder der Unteren Denkmalbehörde
oder des Amts für Stadtentwicklung

-  einem/er VertreterIn des beauftragten Büros

 

C

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Städtebauförderprogramms STEP 2020 zu stellen.

 

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Sachverhalt:

 

Begründung:

Baukultur ruht auf den drei Säulen Städtebau, Architektur und Gartenkunst.  Sie ist  eine kommunikationsbedürftige, durch Mitwirkung bestimmte Aufgabe  und als gesamtgesellschaftliches Werk zu verstehen, zu dem jede(r) Einzelne verantwortungsvoll seinen/ ihren Beitrag leisten sollte. Baukultur speist sich zu einem nicht unwesentlichen Teil aus bürgerschaftlichem Engagement, wird von diesem getragen und in letzter Konsequenz zur Ausprägung gebracht.

Standardisierungen bei der Ausbildung des öffentlichen Raums und auch in der Architektur sind häufig das Ergebnis eines mangelnden Austauschs, eines unkritischen Laissez-faire und oftmals auch bestimmt von Einzelinteressen. Dies betrifft besonders Innenstädte/ Zentren, die zunehmend austauschbar sind. Das Ergebnis sind der Verlust von Alleinstellungsmerkmalen und in gleichem Maße Einbußen an Attraktivität. Das Setzen von Qualitätsmaßstäben in der Baukultur, im Städtebau, wie der Architektur und Freiraumgestaltung erfordert einen Prozess, der „Nachhaltigkeit; Geschichte, Identität, Regionalität und Schönheit“ (Prof. Dr. Karl Ganser, IBA Emscherpark)

Diese Aspekte sind auch in der Innenstadt von Wermelskirchen wesentliche Grundlagen für Authentizität. Von ihnen leiten sich, gerade auch im regionalen Kontext und im Wettbewerb der Standorte und Regionen untereinander, Wertigkeiten ab, die die Attraktivität und entsprechend auch die Zukunftsfähigkeit als Wirtschafts- und Wohnstandort definieren.

Denkmalpflege, hochwertige Architektur, Berücksichtigung des überlieferten städtebaulichen Grundrisses und die Einbeziehung lokaler architektonischer und/ oder städtebaulicher Merkmale formulieren einen kulturellen Anspruch und ein Verständnis.

Dieses Verständnis prägt die Aufenthaltsqualität und Identifikation in und mit der Innenstadt bzw. der Stadt und ihrer lokalen Einbettung und hilft Wermelskirchen anspruchsvoll in Szene zu setzen.

Dabei sind die Aufwendungen für die Ästhetik der Gebäude und des Freiraums in ihrer Bedeutung gleichzusetzen mit denen für Nutzung, Sicherheit und Aufenthalt.

Im innerstädtischen Bereich ist mit der Unterschutzstellung zahlreicher Gebäude, z.B. mit den regional bedeutsamen Gestaltungskriterien eines „Bergischen Hauses“, umfassend im Sinne einer baukulturellen Qualitätssteigerung reagiert worden. Sie wird sich auch positiv auf die Identifikation der BürgerInnen mit ihrer Stadt niederschlagen.

Die Farben schwarz und weiß der Fachwerkbauten, Schieferverkleidungen, weiße Fenstergliederung und -rahmen, grüne Fensterläden sind die vorherrschenden Komponenten regionaler historischer Baukunst. Sie wurden allerdings nur selten und wenn ungenügend in eine zeitgemäße Architektur überführt und weiterentwickelt. Besonders die Telegrafenstraße ist mit ihrem unausgeglichenen Architekturmix ein Beispiel für extremen (Architektur-)Individualismus und zeugt von einer gewissen Ignoranz, welche die Geschichte und die Identität des Orts vollständig ausblendet und in letzter Konsequenz auch negativ kaschiert.

In sämtlichen Einkaufsstraßen und auch bei  einzelnen Gebäuden, die Einzelhandel beherbergen, sind aufgeblähte Erdgeschossfassaden ohne Bezug zu Obergeschossen meist in Kombination mit beliebig großer, oftmals unpassender Werbung allgegenwärtig. Hierdurch wird das Stadtbild erheblich beeinträchtigt. Ungestaltete oder durch Werbung verunstaltete Passagen und Durchwegungen, zugestellte und mehr als Werbefläche genutzte Stadtplätze, die oft auch die Eingänge in die Altstadt besetzen und nur in unternehmerischen Eigeninteresse markieren, sowie beliebig gestaltete Einfriedungen im öffentlichen Raum etc. untermauern die Erkenntnis, dass das Erscheinungsbild aufgewertet werden soll.

Neben den im IEHK dargestellten baulichen Maßnahmen will sich die Stadt Wermelskirchen um die Gestaltung und Pflege ihres Erscheinungsbilds in der Innenstadt bemühen. Erst durch ein unverwechselbares Profil, wird ein eigenständiger Wert generiert, der der Bürgerschaft Halt und Heimat bietet, aber auch der Kultur sowie dem Tourismus zugutekommt.

All dies ist von wirtschaftlichem Interesse gerade auch im Sinne einer langfristigen Strukturpolitik. Es sind in der zweiten Stufe mindestens Gestaltungsleitlinien - besser ein detailliertes Gestaltungshandbuch zu erarbeiten, die das Spektrum an Möglichkeiten aufzeigen und dabei Anregungen und Hilfestellungen geben.

Diese Leitlinien sind mit EigentümerInnen, Bauwilligen aber auch in der Region zu diskutieren. Sie sollen Qualitäten beschreiben und gestalterische Grundregeln definieren und festhalten. Besondere Berücksichtigung sollen diese Leitlinien auch im Rahmen von Investorenauswahlverfahren, Wettbewerben und bei der Bereitstellung von Baugrundstücken spielen.

Städtebau, Architektur und Freiraumgestaltung sind öffentliche Angelegenheiten und der Öffentlichkeit muss die Chance eröffnet und ein Werkzeug an die Hand gegeben werden, um mit geschultem Auge und  Sachverstand städtebauliche Lösungen, Bauvorhaben, Freiraumgestaltungen oder auch Innenarchitektur mit nachvollziehbaren Qualitätskriterien bewerten und beurteilen zu können. Voraussetzung hierfür ist eine qualifizierte Beratung.

Über die Bereitstellung von Fördermitteln soll die Aktivierung von privatem Kapital angeregt werden. Beides zusammen soll eine stadtgestalterische Verbesserung und Aufwertung der Wermelskirchener Innenstadt ermöglichen.

Mit dem dazu aufzulegenden Fassadenprogramm unterstützen das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Wermelskirchen EigentümerInnen oder auch MieterInnen/ PächterInnen bei der Aufwertung ihrer öffentlich wirksamen Fassaden und Freiflächen beratend und finanziell.

Es sollen Anreize geschaffen werden, bauliche und/ oder gestalterische Veränderungen vorzunehmen, die zu einer deutlichen Inwertsetzung des Erscheinungsbilds in der Wermelskirchener Innenstadt beitragen. Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln ist eine Beratung seitens der Stadt Wermelskirchen oder durch eine/n von ihr beauftragten Architekten/ Architektin.

Für die beschriebenen, investiven Maßnahmen sollen 300.000 € öffentliche Mittel bereit stehen. Zusammen mit dem finanziellen Anteil der Privaten können Maßnahmen in Höhe von mindestens 600.000 € für die Aufwertung von Außenwänden, Freiflächen und von Dachflächen im Zeitraum von 2020 bis 2025 realisiert werden.

Der/ die AntragstellerIn hat mindestens 50 % der Kosten zu erbringen. Auf das Fassadenprogramm wird über eine Infoveranstaltung, FIyer, das Internet und Pressemitteilungen aufmerksam gemacht.

 

Einrichtung eines Fassadenprogramms

Die Vergabe von Zuwendungen basiert auf vom Rat zu beschließenden Richtlinien.

Sie regeln die einmaligen Zuwendungen, die die Stadt Wermelskirchen gewährt für den Mehraufwand Privater für Maßnahmen an Denkmälern, historisch wertvollen, stadtbildprägenden Gebäuden und Gebäuden, die durch Neugliederung bzw. Rekonstruktion historische und stadtbildprägende Fassaden aufweisen werden, sowie für die Gestaltung und/ oder Begrünung von privaten aber öffentlich wirksamen Frei- und Gartenflächen.

Im Städtebauförderprogramm des Landes NRW für 2019 wurden Zuwendungen für die Erarbeitung von vorbereitenden Maßnahmen und die Erstellung von Gestaltungsleitlinien, auch als Grundlage für das Fassadenprogramm, in Höhe von 35.000 € anerkannt. Diese Arbeiten erfolgen zurzeit.

Erarbeitet wurden die konkrete Festlegung der förderfähigen Gebäude, die Abgrenzung des Fördergebiets (Anlage 1) und die Erstellung der Richtlinien für das Fassadenprogramm (Anlage 2), die hiermit zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Mit dem Beschluss zum mittelfristigen Maßnahmenprogramm hat die Stadt Wermelskirchen sich bereits grundsätzlich für das Fassadenprogramm ausgesprochen.

 

Richtlinien

Die Richtlinien umfassen folgende Inhalte:

Mit der Einrichtung eines Fassadenprogramms unterstützt die Stadt Wermelskirchen die im „Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030“ definierten Ziele und Maßnahmen.

Die Stadt Wermelskirchen gewährt mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland z. B. Zuwendungen für einen Umbau im Erdgeschoss, die Herrichtung und Gestaltung von Außenwänden und Dächern sowie die Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Frei- und Gartenflächen auf privaten Grundstücken im Geltungsbereich des Fördergebiets, sofern diese öffentlich wirksam sind.

Antragsberechtigt sind private EigentümerInnen und Erbbauberechtigte von Wohn- und Geschäftsgebäuden sowie MieterInnen/ PächterInnen, wenn der/ die EigentümerIn der Maßnahme schriftlich zugestimmt hat.

Förderfähig sind grundsätzlich (kein abschließender Katalog) folgende Maßnahmen:

- An Außenwänden von Gebäuden die Renovierung und Restaurierung der Fassaden sowie die dazu erforderlichen Vorarbeiten, insbesondere das Reinigen, Verputzen und Streichen, ein Umbau im Erdgeschoss, der Rückbau von Fassadenverkleidungen und die Wiederherstellung ursprünglicher Putz- und Fensteröffnungen, Reparatur und Erneuerung von Stuck- und Fassadenornamenten

- Künstlerische Gestaltung von Fassaden sowie die dazu erforderlichen Vorarbeiten

- Austausch der Schaufenster

- Erneuerung und Ersatz von übermäßig dimensionierten Werbeanlagen (besonders außerhalb des Erdgeschosses)

- Flächenhafte Herrichtung und Erneuerung der Dachdeckung und vorhandener Dachgauben

- Schaffung von öffentlich wirksamen Frei- und Gartenflächen auch oder gerade nach der Entsiegelung vormals befestigter Flächen

- Begrünung von Dachflächen, Fassaden, Mauern und Garagen einschließlich der dazu notwendigen Herrichtung der Flächen

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem:

- Maßnahmen zur Wärmedämmung, mit Ausnahme des Endputzes oder Endanstrichs

- Maßnahmen, die dem Denkmalschutz entgegenstehen

Zuwendungsfähig sind maximal 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten.

Die Zuschüsse werden nur für Investitionen gewährt. Die Antragsteller/innen werden mit dem Bewilligungsbescheid verpflichtet, die über das Fassadenprogramm finanzierten Maßnahmen für die Dauer der Zweckbindungsfrist von 10 Jahren im geförderten Zustand zu erhalten.

 

Auswahlgremium

Die Richtlinien sehen vor, dass über die Mittelvergabe nach Prüfung der eingereichten Unterlagen ein zu konstituierendes Gremium entscheiden soll. Das Gremium „Wermelskirchen Innenstadt“ berät und entscheidet per einfacher Mehrheit (Enthaltungen werden nicht mitgezählt), es setzt sich zusammen aus:

 

 

 

- der Politik (aus jeder Fraktion je ein/e VertreterIn oder dessen/ deren StellvertreterIn)

 

und in beratender Funktion

 

- je einem/er VertreterIn der Verwaltung
entweder der Unteren Denkmalbehörde
oder des Amts für Stadtentwicklung

 

- einem/er VertreterIn des beauftragen Büros

 

Im Zuge der Ratssitzung wird um die Benennung des Gremiummitgliedes, sowie dessen/deren StellvertreterIn der jeweiligen Fraktionen gebeten.

Um Synergien zu schaffen und eine effiziente Abwicklung zu gewährleisten wird angeregt, die stimmberechtigten Mitglieder (Politik) des Gremiums „Wermelskirchen Innenstadt“ identisch sowohl für den Verfügungsfonds, als auch für das Fassadenprogramm zu benennen.

Dem Bürgermeister und dem technischen Beigeordneten stehen die Teilnahme an den Sitzungen des Gremiums frei.

Die VertreterInnen in beratender Funktion rekrutieren sich je nach Sachlage und erforderlicher Kompetenz.

Die Verwaltung der Stadt Wermelskirchen erstellt anschließend den förmlichen Bescheid mit den erforderlichen Auflagen, Bedingungen und Nebenbestimmungen an den/ die ZuwendungsempfängerIn. So ist eine kurzfristige Prüfung der Anträge und Entscheidungen sichergestellt.

 

 

Abgrenzung des Fördergebiets

Zur Abgrenzung des Fördergebiets erfolgte als erster Schritt die Stadtbildanalyse in der Innenstadt. Die Kategorisierung der Gebäude stellt keine Rangfolge und eine damit verbundene Priorisierung bei der Förderung dar. Im Anschluss wurden die Gebäude bzw. Objekte bewertet. Es sollen Maßnahmen an Gebäuden der folgenden Kategorien gefördert werden (mit der Auflistung ist keine Wertung der Kategorien verbunden):

- Denkmalschutz

- historisch wertvolle Gebäude

- stadtbildprägende Gebäude

-  durch Rekonstruktion in ihrem stadtbildprägenden Erscheinungsbild wieder herstellbare Fassaden

- das Stadtbild beeinträchtigende Brandwände

Grundlage für die Untersuchung zur Abgrenzung des Fördergebiets für das Fassadenprogramm ist das beschlossene Städtebauförderungsgebiet nach § 171b BauGB „Wermelskirchen Innenstadt“. Über die genaue Abgrenzung und die Kategorien für das Fassadenprogramm entscheiden die politischen Gremien.

Nach derzeitigem Stand der Stadtbildanalyse wird die Umsetzung des Fassadenprogramms im zentralen Bereich der Innenstadt - im Wesentlichen Telegrafenstraße, Kölner Straße, Eich, (Obere) Remscheider Straße, Markt und Berliner Straße – liegen. Diese Bereiche haben im Kontext der Wermelskirchener Innenstadt höchste Relevanz und entfalten die größte Publikumswirksamkeit. Zusätzlich wird mit Ausstrahlungseffekten gerechnet, also erwartet, dass durch die - mit Mitteln der Städtebauförderung - geförderten Umgestaltungsmaßnahmen eine Initialzündung für die umliegenden Bereiche ausgeht.

 

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Anlage/n:

Anlage 1: Geltungsbereich zum Fassadenprogramm

Anlage 2: Richtlinien zum Fassadenprogramm


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Geltungsbereich zum Fassadenprogramm (6392 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Richtlinien zum Fassadenprogramm (518 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: