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Beschlussvorschlag: A Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die „Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds in der Innenstadt von Wermelskirchen“ in der Fassung vom 23.09.2019.
B Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die Beratung und Entscheidung über die Mittelfreigabe durch ein zu konstituierendes Gremium „Wermelskirchen Innenstadt“. Dieses setzt sich zusammen aus: - der Politik (aus jeder Fraktion je ein/e VertreterIn oder dessen/ deren StellvertreterIn) und in beratender Funktion - einem/er VertreterIn der Verwaltung - einem/er VertreterIn des beauftragten Büros
C Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Städtebauförderprogramms STEP 2020 zu stellen. Aus der Politik mit je einem Vertreter oder dessen Stellvertreter jeder Fraktion Sachverhalt:
Ein Verfügungsfonds ist ein aus der Städtebauförderung (teil-)finanziertes Budget, mit dem Maßnahmen in einem abgegrenzten Gebiet angeregt und durchgeführt werden sollen. Das vorliegende IEHK Wermelskirchen Innenstadt 2030 mit seinem integrierten, themenübergreifenden Ansatz ist die Voraussetzung, um einen Verfügungsfonds einrichten zu können. Die Inwertsetzung von Wermelskirchen und die Stärkung und Aufwertung des Stadtbilds, die Belebung des Einzelhandels, auch unter Berücksichtigung des Zusammenhangs mit der „Präsentation von Waren“, sowie die Herausarbeitung eines positiven Images sind wesentliche Voraussetzungen für die Vitalisierung der Wermelskirchener Innenstadt. Dies trägt maßgeblich zur Festigung und Stärkung ihrer zentralen Funktionen in der Region bei. Ziel ist, privates, bürgerschaftliches Engagement und private Finanzressourcen zu nutzen und mit öffentlichen Mitteln zu flankieren und dabei die in dem abgegrenzten Gebiet ansässigen Akteure zusammenzubringen. BürgerInnen, Vereinen, Initiativen und Organisationen soll durch die Stadt Wermelskirchen ein finanzielles Budget für investive Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, mit dem kurzfristig und unbürokratisch kleine Projekte, Aktionen und Maßnahmen umgesetzt werden können, die ihnen und der Öffentlichkeit zugutekommen und langfristig identitätsstiftend wirken. In einem ersten Schritt wurden ein Programm erstellt und Richtlinien erarbeitet, in denen die Rahmenbedingungen und das Fördergebiet festgelegt sind (siehe Anlagen). Der Fonds setzt sich zusammen aus 50 % privaten Mitteln und wird in gleichem Umfang aus Mitteln der Städtebauförderung kofinanziert. Somit wird jeder privat eingesetzte Euro mit dem gleichen Betrag gefördert. Für die Stadt Wermelskirchen sollen 100.000 € Fördermittel und damit im gesamten Verfügungsfonds mindestens 200.000 € zur Verfügung stehen. Bei dem geltenden Fördersatz von 70 % beträgt die für den Antrag zum Städtebauinvestitionsprogramm 2020 (für die Jahre 2020-2024) beantragte Zuwendung 70.000 €, der Eigenanteil der Stadt 30.000 € (30 %). Sobald der Verfügungsfonds eingerichtet ist, können die oben genannten Akteure einen Antrag auf Fördermittel stellen. Über den Verfügungsfonds wird über Flyer, das Internet und Pressemitteilungen informiert. Das Gremium „Wermelskirchen Innenstadt“, das über die Mittelfreigabe berät und per einfacher Mehrheit (Enthaltungen werden nicht mitgezählt) entscheidet, setzt sich zusammen aus: - der Politik (aus jeder Fraktion je ein/e VertreterIn oder dessen/ deren StellvertreterIn) und in beratender Funktion - einem/er VertreterIn der Verwaltung - einem/er VertreterIn des beauftragten Büros Im Zuge der Ratssitzung wird um die Benennung des Gremiummitglieds, sowie dessen/ deren StellvertreterIn der jeweiligen Fraktionen gebeten. Um Synergien zu schaffen und eine effiziente Abwicklung zu gewährleisten wird angeregt, die stimmberechtigten Mitglieder (Politik) des Gremiums „Wermelskirchen Innenstadt“ identisch sowohl für den Verfügungsfonds, als auch für das Fassadenprogramm zu benennen. Dem Bürgermeister und dem technischen Beigeordneten stehen die Teilnahme an den Sitzungen des Gremiums frei. Die VertreterInnen in beratender Funktion rekrutieren sich je nach Sachlage und erforderlicher Kompetenz.
Beispiele für Maßnahmen, die über den Verfügungsfonds gefördert werden können lnvestive Maßnahmen Unter investiven Maßnahmen sind längerfristig im Gebiet verbleibende Werte zu verstehen, die die Ziele der Aufwertung der Innenstadt, besonders der Vitalisierung des Zentrums verfolgen und einen Mehrwert für die Maßnahmen des „Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Wermelskirchen Innenstadt 2030“ innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs erzeugen, insbesondere: - auf Dauer herzurichtende Läden bzw. Ladenlokale (darf nicht direkt der Gewinnerzielung dienen) - Bepflanzung, Begrünung und Ausstattung der öffentlich zugänglichen Räume - Wirtschafts- und Ausstattungsgegenstände, u.a. - Wetterschutzzelte und Stände für nicht gewerblich-kommerzielle Zwecke - mobile Bühne(n) - Veranstaltungsequipment - Informations- und Service-Points, Infostelen etc., nicht gewerblich-kommerziell, auch Teilanlagen[1] - Vitrinen mit Materialien zur (lnnen-)Stadtinformation und für Tauschgegenstände, z.B. Bücher1 - Sitzgelegenheiten - Spielgeräte und Kunst im öffentlichen Raum1 - wiedereinsetzbare Materialien für die Bekanntmachung von Veranstaltungen, auch Monitore in Schaufenstem1 etc. - Werbeanlagen, eigenständig oder an Gebäuden (entsprechend städtebaulicher Zielsetzung1, darf nicht direkt der Gewinnerzielung dienen) - Beleuchtung - auch saisonal - Verschönerungsarbeiten in und an bestehenden Gebäuden __________________ 1 nur auf der Grundlage von Konzepten, die Standorte und ein Spektrum der Gestaltung darstellen
lnvestitionsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen - alle Maßnahmen, die die o.a. investiven Maßnahmen vorbereiten und begleiten
Nicht-investive Maßnahmen Kosten für nicht-investive Maßnahmen können aus dem Teil des Verfügungsfonds finanziert werden, der nicht durch Städtebaufördermittel gespeist wird, dies können zusätzliche private Mittel und/ oder Haushaltsmittel der Stadt sein. Je größer der Anteil der privaten Mittel bzw. zusätzlichen städtischen Mittel im Fonds ist, desto größer ist der Anteil, der auch für nicht-investive Maßnahmen eingesetzt werden kann. Nicht-investive Maßnahmen sind temporäre oder einmalige Aktivitäten, wie - Veranstaltungen - Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und - nicht-materielle Investitionen
Anlage/n: Anlage A: Geltungsbereich zum Verfügungsfond Anlage B: Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds in der Innenstadt von Wermelskirchen (in der Fassung vom 23.09.2019)
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