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Beschlussvorschlag: Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt den Ausbau der Straßen in Forthausen auf der Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Entwurfspläne, und beauftragt den Bürgermeister, auf der Basis dieser Entwurfsplanung umgehend die weiteren Planungsarbeiten und die Maßnahme selbst durchzuführen. Sachverhalt: In Ausführung des zur Zeit gültigen Straßenausbauprogrammes und des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist für 2004 der Kanal- und Straßenausbau in Forthausen vorgesehen. Die Planung des Gesamtprojektes wurde bereits 2002 an das Ingenieurbüro Fischer GmbH, Erftstadt vergeben. Am 03.04.04 wurde die Planung den Anwohnern / Gründstückseigentümern aus Forthausen vorgestellt. Die Straßen Forthausen unterteilen sich in zwei selbständige Berechnungsabschnitte. 1.) die durchgehende Straße von Ketzberger Höhe nach Schaffeld im Innenbereich gem. § 34 Bau GB 2.) die Stichstraße als Zufahrt zu den Häusern Forthausen Nr. 4 - Nr. 7. Grundsätzlich waren die Anlieger mit dem vorgestellten Ausbaustandard einverstanden, kleinere Anregungen werden in der Ausbauplanung berücksichtigt. Aus der allgemeinen Vorstellung der Stichstraße wurden zwei Punkte ausgeklammert und mit den betroffenen Anliegern nach einer Absteckung der geplanten Straße direkt verhandelt. 1.) Im Kurvenbereich verläuft die vorhandene Straße über Privatgelände, die städt. Parzelle wird als Gartenfläche genutzt. Hier konnte mit den Anliegern eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. 2.) Am Ende der Stichstraße wurde eine Wendelage geplant. Hier konnte mit dem Eigentümer keine Einigung erzielt werden, so dass die vorh. Situation in diesem Bereich nicht verbessert werden kann. Bei Bedarf können Fragen in der Sitzung erläutert werden. Die Anlieger werden an den Kosten für den Kanalbau entsprechend der städtischen Gebühren- und Beitragssatzung und für die Straßenbaumaßnahme entsprechend dem Bau GB veranlagt. Dies bedeutet, dass 90% der umlagefähigen Kosten von den Anliegern zu tragen sind. Zur weiteren Information über die zu erwartenden Erschließungsbeiträge und der Darstellung des weiteren Bauablaufes, erhalten die Anlieger ein Informationsschreiben. Die Gesamtkosten für den Ausbau betragen nach der aktuellen Berechnung des Ingenieurbüros: 1.) Durchgehende Straße 235.000,00 € 2.) Stichstraße 185.000,00 € Aufgrund des Planungsstandes (Entwurfsplanung) besteht hier jedoch noch ein Schwankungsbereich. Sollten im Ausschuss keine Änderungswünsche vorgetragen werden, kann auf der Grundlage der vorgestellten und beschlossenen Planung die weiterführende Planung und die Ausschreibung vergeben werden. Die Vergabe der Bauleistungen ist im Werksausschuss vorgesehen. Anlagen: Lageplan Durchgehende Straße Lageplan Stichstraße Anlage/n:
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