Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus beschließt die
„Richtlinie der Stadt Wermelskirchen
in der mit der Beschlussvorlage vorgelegten Fassung. Ein Exemplar der Richtlinie ist dem Original der Niederschrift als Anlage beizufügen. Sachverhalt:
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus am 05.06.2019 hat die Verwaltung im Zusammenhang mit der Umbenennung von Sportanlagen der Stadt Wermelskirchen durch ortsansässige Vereine zugesagt, dem Ausschuss eine „Verwaltungsinterne Handlungsempfehlung“ vorzulegen, die Details für die Umbenennung von Sportanlagen regelt. Sporthallen sollen hiervon ausgeschlossen und die finanzielle Beteiligung von antragstellenden Vereinen im Rahmen der Regelungen berücksichtigt werden.
Auf dieser Grundlage und vor dem Hintergrund einer rechtlichen Prüfung durch die Verwaltung ist festgestellt worden, dass eine „Verwaltungsinterne Handreichung“ zur Regelung des Sachverhaltes allerdings nicht ausreichend ist. Die Verwaltung hat daher eine
„Richtlinie der Stadt Wermelskirchen
erarbeitet und dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Anlage/n:
Umbenennung von Sportanlagen der Stadt Wermelskirchen durch ortsansässige Vereine – Richtlinie der Stadt Wermelskirchen
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