Vorlage - RAT/0096/2004  

 
 
Betreff: Zertifizierung des Stadtwaldes
Status:öffentlich  
Federführend:Liegenschaftsamt Bearbeiter/-in: Luhde, Margit
Beratungsfolge:
Umweltausschuss Vorberatung
05.05.2004 
20.öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umweltfragen nimmt die Zertifizierung des Stadtforstes nach PEFC zustimmend zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 25.04.2002 beschloss der Ausschuss für Umweltfragen, die Zertifizierung des Stadtwaldes nach PEFC (Paneuropäische Forstzertifizierung) vornehmen zu lassen.

 

Hintergrund war die verstärkte Nachfrage des europäischen Marktes nach Rohholz und Holzprodukten aus zertifizierten Forstbetrieben.

 

Für den Verbraucher von Holz- und Holzprodukten sollte so sichergestellt werden, dass sein Holz aus Forstbetrieben stammt, welche nach den Prinzipien der umweltverträglichen und nachhaltigen Waldpflege bewirtschaftet werden.

 

Holzimporte aus Gebieten, in denen die Wälder durch Raubbau gefährdet sind, sollen so eingeschränkt werden.

 

Holzaufkäufer bzw. Sägewerker verlangen mittlerweile immer mehr die Zertifizierung vom Waldbesitzer und lassen dies auch in die Holzpreisfindung einfließen.

 

In Deutschland sind zwei Zertifikate möglich:

1.      nach PEFC

2.      nach FSC (Forrest Stewarchip  Council)

 

Die FSC - Zertifizierung findet hauptsächlich im Staatsforst Anwendung, während die Zertifizierung nach PEFC mehr auf den Privatwaldbesitz zugeschnitten ist (65 % Privatwald in NRW).

 

Nach den Sturm- und Borkenkäferschäden der letzten Jahre war im Stadtwald eine Neuaufnahme der waldbaulichen Betriebsdaten (Altersklassen und Baumartenverteilung) notwendig geworden.

 

Als diese Daten in 2003 vorlagen, wurde die PEFC - Zertifizierung beantragt und im Oktober 2003 erhielt die Stadt Wermelskirchen das Zertifikat.

 

Direkte Auswirkungen auf die bisherige Bewirtschaftung des Stadtwaldes hat die Zertifizierung nicht, da die Kriterien schon seit langer Zeit erfüllt werden.

 

Diese Kriterien sind:

 

1.      Kahlschläge nur in Ausnahmefällen (z.B. Kalamitäten)

2.      Naturverjüngung als erste Priorität (ca. 50 HA im Stadtwald bei gesamt 630 HA)

3.      Angepasste Wildbestände

4.      Besondere Behandlung der Schutzwälder

5.      Keine Bewirtschaftung auf besonders wertvollen Biotopen

 

Auch die Forstbetriebsgemeinschaft Wermelskirchen mit ca. 1.000 HA Waldfläche wurde 2003 nach PEFC zertifiziert, so dass nunmehr im Stadtgebiet Wermelskirchen rund 1.630 HA Wald zur Einhaltung obengenannter Kriterien verpflichtet sind.

 

Dabei hat die Stadt Auswahl und Zeitpunkt des Zertifizierungsverfahrens bewusst mit der Forstbetriebsgemeinschaft abgestimmt und eine einheitliche Linie festgelegt.

 

Damit hat der Wermelskirchener Privat- und auch Stadtwald einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen und pfleglichen Bewirtschaftung geleistet.

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Zertifikat

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

UA 855

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

70,00

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

70,00

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift