Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales und Inklusion nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Ausarbeitung. Sachverhalt:
Der Ausschuss für Soziales und Inklusion hat die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur sozialverträglichen Unterbringung obdachloser Personen zu erarbeiten. Hintergrund sind die derzeit bestehenden Spannungen innerhalb der Obdachlosenunterkunft Kenkhausen 2 und deren Nachbarschaft.
Die Obdachlosenunterkunft Kenkhausen 2 ist derzeit die einzig durch Satzung gewidmete Unterkunft für obdachlose Personen in Wermelskirchen. Die Unterkunft verfügt über 11 Plätze, die seit geraumer Zeit ständig voll belegt sind. In den letzten Jahren ist ein stetiger Anstieg an Nachfragen für die Unterbringung in der Obdachlosenunterkunft zu verzeichnen. Es besteht eine "Warteliste".
Die Verwaltung hat verschiedene Modelle durchgespielt, wie die Obdachlosen sozialverträglicher und spannungsfreier für die Nachbarschaft untergebracht werden könnten. Als einzig umsetzbares Modell hat sich dabei die Variante herausgestellt, in der nicht nur die Obdachlosen separat betrachtet werden, sondern eine gemeinsame Unterbringung mit den Personengruppen Flüchtlinge (FlüAG) sowie asylsuchende Ausländer (AsylbLG) angestrebt wird. Ziel ist es, durch die gemeinsame Unterbringung dieser Personengruppen in gemeinsamen Häusern eine bessere Integration in die Gesellschaft für alle Betroffenen zu erreichen.
Hierfür müssten folgende Maßnahmen getroffen werden:
- Die Zweckbindung für das Objekt Kenkhausen 2 als reine Obdachlosenunterkunft wird aufgehoben.
- Die Zweckbindung der Flüchtlingsunterkünfte und der Objekte für die Unterbringung asylbegehrender Ausländer wird ebenfalls aufgehoben.
- Alle Objekte werden in einer gemeinsamen, einheitlichen Satzung zusammengeführt. In dieser Satzung wird eine gemeinsame einheitliche Zweckbindung für alle Objekte festgelegt.
- Die interne Verwaltung und Betreuung (u.a. Hausmeister) der Objekte wird einheitlich durch Amt 50 vorgenommen.
- Die formelle Einweisung der jeweiligen Personengruppen (per Ordnungsverfügung) erfolgt durch die jeweils zuständigen Ämter 32 und 50. Amt 50 übernimmt dabei die Zuteilung des genauen Wohnraums auch für die Obdachlosen aus dem Objektpool.
- Es wird eine einheitliche Nutzungsgebühr für alle Personengruppen und Unterkünfte erhoben.
- Die Bewohner der Unterkünfte werden durch die Ämter 32 und 50, sowie durch den einzustellenden Streetworker (zeitanteilig) mit Unterstützung externer Hilfsangebote (z.B. Die Kette e.V., alpha e.V. oder dem Netzwerk Wohnungsnot RheinBerg) betreut und es werden Hilfsangebote für die Bewohner gemacht.
Sollte dieses Konzept die Zustimmung des Ausschusses finden, so werden seitens der Ämter der 32 und 50 die weiteren zu beteiligenden Ämter innerhalb der Stadtverwaltung einbezogen und es wird eine entsprechende Satzung erarbeitet, die dann zunächst dem Ausschuss für Soziales und Inklusion und bei entsprechender Zustimmung dem HFA sowie dem Rat zur abschließenden Entscheidung vorgelegt wird.
Anlage/n:
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