Vorlage - RAT/0099/2004  

 
 
Betreff: Straßenausbau Stichweg Buchholzen
Vorsorgebeschluß
Status:öffentlich  
Verfasser:Meier
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Müller, Sigrid
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
10.05.2004 
47. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuß für Stadtentwicklung und Verkehr beauftragt den Bürgermeister die 1966 erstmalig hergestellte Stichstraße Hs.Nr. 161-171 in Buchholzen, die in 2004 kanalisiert werden soll, nur bei Bedarf auszubauen.

Bedingt durch den Kanal und der Verlegung der Versorgungsleitungen einschl. der Hausanschlüsse könnte ein späterer Gesamtausbau entsprechend der Entwurfsplanung erforderlich werden.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In Ausführung des zur Zeit gültigen Straßenausbauprogrammes und des Abwasserbeseitigungskonzeptes ist für 2004 der Kanal- und Straßenausbau in Buchholzen vorgesehen.

Im Innenbereich gem. § 34 BauGB betrifft den Straßenausbau nur die Stichstraße zu den Häusern 161 – 171. Die Planung des Gesamtprojektes wurde 2002 an das Ingenieurbüro Kocks Consult GmbH, Bonn vergeben.

 

Diese Stichstraße wurde 1966 erstmalig hergestellt und ist heute optisch in einem guten Zustand.

 

Die von dem Bodengutachter Frankenfeld, Nümbrecht durchgeführten Kernbohrungen im Straßenbereich ergaben eine ausreichend starke Asphalt/Bitu-tragschicht von 16 - 17cm und eine Frostschutzschicht von 33 – 34 cm, die jedoch mit starken sandigen bis schluffigen Kornanteilen nicht mehr den “Anerkannten Regeln der Technik” entspricht.

 

Bedingt durch die Kanalisation und die Neuverlegung der Versorgungsleitungen einschl. der erforderlichen Hausanschlüsse, könnte bei ungünstigen Witterungsbedingungen durch den wasserhaltenden, schluffigen Untergrund ein Neubau der Stichstraße erforderlich werden.

Den Anwohnern/Eigentümern der Stichstraße Buchholzen 161 – 171 soll der Straßenausbau unter Hinweis auf den Vorsorgebeschluß im Juni 2004 vorgestellt werden.

 

Zum Neubau der Stichstraße stehen auf der HHSt 1.639.960.1.4 , 2004, 167.500,00 € und VE 100.000,00 € zur Verfügung.

Die Anlieger werden für die Straßenausbaumaßnahme nach dem KAG veranlagt, dies bedeutet, das  50% der umlagefähigen Kosten von den Anliegern zu tragen sind.

Sollten Änderungswünsche des Ausschusses nicht vorgetragen werden, kann auf der Grundlage der vorgestellten und beschlossenen Planung bei Bedarf die weiterführende Planung und die Ausschreibung in Auftrag gegeben werden.

Die Vergabe der Bauleistung wird dann im Haupt- und Finanzausschuß erfolgen.

 

 

 

Anlage:

Lageplan Buchholzen Stichstraße 161 - 171

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

1.639.960.1.4

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

230.000,00

EUR

167.500,00

EUR

100.000,00

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift