Vorlage - 0236/2019  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2020 für die Kostenrechnenden Einrichtung "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
09.12.2019 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1_Kalkulation Wochenmarkt 2020  
Anlage 2_Kalkulation Jahrmärkte 2020  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Gebührenhaushalten „Wochenmärkte“ und „Jahrmärkte“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis und beschließt die beigefügten Gebührenkalkulationen.

 

Danach können die Gebühren unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2016 bei den Wochenmärkten i.H.v. 13.986 € und bei den Jahrmärkten i.H.v. 10.197 € gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.  

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulationen für das Jahr 2020

für die Kostenrechnenden Einrichtungen „Wochenmärkte“ (Kostenträger 020202) und "Jahrmärkte" (Kostenträger 020203) vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Gebühren der Märkte bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Gewerbeordnung (GewO) und die Gebührensatzung betreffend Erhebung eines Marktstandgeldes in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Wochen- und Jahrmärkte abgegolten:

 

  • Bereitstellung und Herrichtung geeigneter Flächen für Wochen- und Jahrmärkte,
  • Organisation und Durchführung der Kirmesveranstaltungen.

 

 

Zu den einzelnen Bereichen ist festzustellen:

 

 

Wochenmärkte:

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes „Wochenmärkte“ könnte ohne eine Veränderung der seit dem 01.01.2002 festgesetzten Gebührensätze nicht erreicht werden.

 

Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren

auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:

 

  Gesamt

Ergebnis 2015 (Ausgleich spätestens in 2019)     - 12.096 €

Verrechnung mit Ergebnissen        0 €

verbleiben aus 2015         - 12.096 €

 

Ergebnis 2016 (Ausgleich spätestens in 2020)      - 13.986 €

Verrechnung mit Ergebnissen         0 €

verbleiben aus 2016         - 13.986 €

 

Ergebnis aus 2017 (Ausgleich spätestens in 2021)     - 15.571 €

Verrechnung mit Ergebnissen        0 €

Verbleiben aus 2017         - 15.571 €

 

Ergebnis aus 2018 (Ausgleich spätestens in 2022)     -   7.011 €

Verrechnung mit Ergebnissen        0 €

Verbleiben aus 2018         -   7.011 €

 

 

Zwischensumme          - 48.665 €

Verzicht in der Kalkulation 2019          12.096 €

Verzicht in der Kalkulation 2020          13.986 €

 

Restliche Ausgleichsverpflichtung       - 22.583 €

 

Auf die aus dem Jahr 2015 stammende Unterdeckung von 12.096 € wurde in der Kalkulation 2019 bei Beibehaltung der Gebührensätze verzichtet.

 

Das Ergebnis aus 2016 weist ein Defizit von 13.986 € aus, welches spätestens mit der Kalkulation 2020 auszugleichen wäre.

 

Die Defizite aus 2017 und 2018 sind spätestens in 2021 und 2022 auszugleichen.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2020 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2019 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 

Die bisher festgesetzten Gebührensätze können nur unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2016 i.H.v. 13.986 € konstant bleiben.

 

 

 

Jahrmärkte:

 

Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes "Jahrmärkte" könnte ebenfalls ohne eine Veränderung der Gebühren nicht erreicht werden.

 

Nach den Regelungen des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren

auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

Die Ergebnisse haben sich im Ausgleichszeitraum wie folgt entwickelt:

  Gesamt

Ergebnis 2015 (Ausgleich spätestens in 2019)      - 12.334 €

Verrechnung mit Ergebnissen         0 €

verbleiben aus 2015         - 12.334 €

 

Ergebnis 2016 (Ausgleich spätestens in 2020)     - 10.197 €

Verrechnung mit Ergebnissen         0 €

verbleiben aus 2016         - 10.197 €

 

Ergebnis aus 2017 (Ausgleich spätestens in 2021)     - 19.419 €

Verrechnung mit Ergebnissen         0 €

Verbleiben aus 2017         - 19.419 €

 

Ergebnis aus 2018 (Ausgleich spätestens in 2022)     - 13.878

Verrechnung mit Ergebnissen         0 €

Verbleiben aus 2018         - 13.878 €

 

 

Zwischensumme          - 55.828 €

Verzicht in der Kalkulation 2019          12.334 €

Verzicht in der Kalkulation 2020          10.197 €

 

Restliche Ausgleichsverpflichtung       - 33.297 €

 

Auf die verbleibende Unterdeckung aus 2015 wurde in der Kalkulation 2019 bei Beibehaltung der Gebührensätze verzichtet. Das Ergebnis aus 2016 weist ein Defizit von 10.197 € aus, welches spätestens mit der Kalkulation 2020 auszugleichen wäre.

 

Die Defizite aus 2017 und 2018 sind spätestens in 2021 und 2022 auszugleichen.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2020 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2019 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.

 

Umsatzsteuerpflichtige Kosten und Erlöse werden mit dem Netto-Betrag ausgewiesen.

 

Im Vergleich zum Vorjahr sinken die Kosten bei der internen Leistungsverrechnung (Betriebshof), da ein Teil der Arbeiten an ein externes Unternehmen vergeben wurde. Im Gegenzug hierzu steigen die Kosten bei Bewirtschaftung der Kirmesplätze. Alle anderen Kostenpositionen sind nahezu unverändert.

 

Die seit dem 01.01.2016 festgesetzten Gebührensätze können nur unter Verzicht einer Unterdeckung aus dem Jahr 2016 i.H.v. 10.197 € sowie unter Verzicht kostendeckender Gebührensätze konstant bleiben.

 

Zusammenfassung:

 

Auf die bis 2020 auszugleichenden Defizite für die kostenrechnenden Einrichtungen „Wochenmärkte“ in Höhe von 13.986 € und „Jahrmärkte“ in Höhe von 10.197 € sollte verzichtet werden. Die Berücksichtigung der Fehlbeträge in den Kalkulationen 2020 hätte eine Gebührenerhöhung zur Folge.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Gebührensätze in beiden Gebührenhaushalten auf dem derzeitigen Stand zu belassen und auf eine kostendeckende Gebühr zu verzichten.

 

In Anbetracht des geplanten Umbaus des Loches-Platzes, welcher für sich genommen schon eine Beeinträchtigung für die Marktbeschicker darstellt, ist eine Erhöhung der Gebühren nicht vermittelbar.

 

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Anlage/n:

Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 „Wochenmärkte“ (Anlage 1)

Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 „Jahrmärkte“ (Anlage 2)      

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Kalkulation Wochenmarkt 2020 (70 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2_Kalkulation Jahrmärkte 2020 (68 KB)      
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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift