Vorlage - RAT/0101/2004  

 
 
Betreff: Erschließung im Bereich "Auf dem Kamp"
hier: Ausführungsfristen
Status:öffentlich  
Verfasser:Ritter, Dietlinde
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
10.05.2004 
47. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt, die Ausführungsfristen für die Herstellung der Erschließungsanlage gemäß § 17 des zwischen der Stadt und der GEBIG Immbilien- und Projektentwicklungsgesellschaft GmbH abgeschlossenen städtebaulichen Vertrages einmalig bis zum 31.05.2005 zu verlängern.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat im Jahr 2000 den Bebauungsplan DA Nr. 8 “Auf dem Kamp” nach den Bestimmungen des BauGB beschlossen. Nach der vorliegenden Planung wurde zur weiteren Realisierung dieses Baugebietes ein städtebaulicher Vertrag mit der Firma GEBIG Immobilien- und Projektentwicklungsgesellschaft GmbH in Köln abgeschlossen.

 

Der Erschließungsträger hat die Erschließung im Bereich des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes und die Bebauung nach dem städtebaulichen Konzept durchzuführen.

Der Erschließungsträger hat mit dem Bau der Erschließungsanlage im Mai 2001 begonnen, so dass die vertraglich festgelegte Ausführungsfrist von drei Jahren im Mai 2004 abgelaufen ist.

 

Auszug aus dem städtebaulichen Vertrag vom 30.01.2001:

 

§ 17

Ausführungsfristen

 

1.      Die Erschließungsanlage ist 6 Monate nach Fertigstellung des letzten Hauses innerhalb des Erschließungsgebietes, spätestens jedoch innerhalb von 3 Jahren, nachdem mit der Herstellung der Erschließungsanlage begonnen worden ist, endgültig fertigzustellen.

 

 

Aus Sicht der Firma GEBIG sind die Bedingungen für die Realisierung der Hochbauten im ersten Teilgebiet derzeit ungünstig, so dass eine endgültige Herstellung der gesamten Erschließungsanlage nicht sinnvoll ist. Durch den weiteren Baustellenverkehr in diesem Bereich, der durch die noch erforderliche Hochbautätigkeit bedingt ist, besteht die Gefahr, dass eine neu hergestellte Verkehrsanlage beschädigt würde.  Nach dem derzeitigen Stand der Veräußerungen der Bauprojekte wird angestrebt, die endgültige Abwicklung der Hochbauarbeiten in der zweiten Jahreshälfte 2004 und der ersten Jahreshälfte 2005 durchzuführen.

Der Abschnitt der Erschließungsanlage (Straße “Auf dem Kamp”) wurde Ende 2003 fertiggestellt. Angrenzend an die “Ringstraße”,  wurden bisher noch nicht alle Grundstücke zur Bebauung veräußert, so dass die Fertigstellung der Verkehrsanlage bautechnisch noch nicht umgesetzt werden sollte.

 

Unter Bezugnahme auf den dargestellten Sachverhalt bittet der Erschließungsträger um Verlängerung der Ausführungsfrist der Erschließungsanlage, erster Bauabschnitt Ringstraße, um ein Jahr.

 

Aus Sicht der Stadt sollte dem Wunsch des Erschließungsträgers nachgekommen werden, den Fertigstellungstermin bis zum 31.05.2005 zu verlängern. Damit wird der Erschließungsträger in die Lage versetzt, die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage der Nachfrage und den derzeitigen Marktbedingungen anzupassen. Die Verlängerung der Ausführungsfristen bezieht sich ausschließlich auf die eigentliche Verkehrsanlage.

 


 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift