Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt den vorgelegten Gleichstellungsplan für den Zeitraum von fünf Jahren (2020-2025). Sachverhalt: Entsprechend § 5a des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) hat jede Kommunalverwaltung mit mindestens 20 Beschäftigten jeweils für den Zeitraum von fünf Jahren einen Gleichstellungsplan zu erstellen. Der Gleichstellungsplan ist fortzuschreiben.
Gleichstellungspläne sind durch die Vertretung der kommunalen Körperschaft zu beschließen. Anlage/n: Gleichstellungsplan 2020 - 2025
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