Vorlage - 0247/2019  

 
 
Betreff: Vorstellung des Gleichstellungsplans 2020-2025 durch die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Wargenau-Zeitz, Esther
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
09.03.2020 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Gleichstellungsplan_2020-2025Rat  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt den vorgelegten Gleichstellungsplan für den Zeitraum von fünf Jahren (2020-2025).
 

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Sachverhalt:

Entsprechend § 5a des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) hat jede Kommunalverwaltung mit mindestens 20 Beschäftigten jeweils für den Zeitraum von fünf Jahren einen Gleichstellungsplan zu erstellen. Der Gleichstellungsplan ist fortzuschreiben.

 

Gleichstellungspläne sind durch die Vertretung der kommunalen Körperschaft zu beschließen.
 

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Anlage/n:
 

Gleichstellungsplan 2020 - 2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gleichstellungsplan_2020-2025Rat (441 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: