Vorlage - 0007/2020  

 
 
Betreff: Anerkennung des Vereins Stöppken e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß 75 SGB VIII

Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Frank, Barbara
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
12.02.2020 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Kurzkonzept  
Stöppken e.V. - Satzung  
Antrag Trägerschaft  
Gründungsprotokoll original  
Sachbericht Stöppken 2019.  
Vereinsregistereintrag  
Anerkennung Gemeinnützigkeit  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Verein Stöppken e.V. wird gemäß § 75 SGB VIII i.V. m. § 25 Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz als Träger der freien Jugendhilfe zunächst befristet bis zum 31.07.2021 unter der Voraussetzung anerkannt, dass folgende Nachweise nachgereicht werden:

 

-         Nachweis über den Spitzenverband, dem der Antragssteller angehört

-         Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit einer Fachberatung

-         Abgeschlossene Vereinbarung gemäß § 8a und § 72a SGB VIII mit der Stadt Wermelskirchen

 

 


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Aufgrund der Situation, dass Eltern trotz umfangreicher Bemühungen keinen Betreuungsplatz für ihre Kinder finden konnten, hat sich Elterninitiative Stöppken e.V.am 12.06.2019 gegründet.

 

Die Vorstandsmitglieder haben es sich zum Ziel gemacht, aktiv etwas an der Kita-Situation in Wermelskirchen zu verändern und eine alternative Betreuungsmöglichkeit anzubieten, in der Eltern sich aktiv miteinbringen und mitbestimmen. Zudem soll durch Partizipation der Kinder ein demokratischer Alltag gelebt werden, damit die Kinder in der Lage sind ihre eigenen Entwicklungsprozesse zu gestalten und soziales Miteinander zu erlernen.

 

Die Kindertageseinrichtung Stöppken e.V. arbeitet nach einem teiloffenen Konzept, welches sich an die Reggio-Pädagogik anlehnt und den Schwerpunkt auf die Partizipation eines jeden Kindes legt.

 

Die zweigruppige Einrichtung wird 20 Kinder in der Gruppenform I und 25 Kinder in der Gruppenform III zwischen 7:00 – 17:00 Uhr betreuen.

 

Zunächst ist geplant mit 25 Kindern in der Gruppenform III im Sommer 2020 den Betrieb aufzunehmen und im Laufe des Jahres 2021 mit der zweiten Gruppe in der Gruppenform I die Betreuung von weiteren 20 Kinder

anzubieten.

 

Voraussetzungen für die Anerkennung

 

Der Verein Stöppken e.V. hat sich am 12.06.2019 mit dem Zweck gegründet Träger einer Kindertageseinrichtung zu werden, die im August 2020 eröffnet werden soll. Mit Antrag vom 08.09.2019 stellt der Verein einen Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

 

Vertreten wird der Verein durch die Vorstandsmitglieder Frau Tanja Heller (1. Vorsitzende), Frau Simona Runkel (2.Vorsitzende) und Frau Ann-Kathrin Graap (Kassenwart).

 

Ziel des Vereins Stöppken e.V. ist die pädagogische Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Die Förderung erfolgt auf körperlicher, geistiger und emotionaler Ebene.

 

Die Vereinssatzung des Trägers liegt vor. Die Ziele und Tätigkeiten des Vereins stehen im Einklang mit dem Grundgesetz.

 

Die Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln erfolgte am 01.08..2019.

Die Gemeinnützigkeit wurde am 13.08.2019 durch das Finanzamt Leverkusen festgestellt.

 

Der Verein hat den Antrag gestellt, als Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband „Der Paritätische“, der als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannt ist, aufgenommen zu werden.

 

Vorbehaltlich der Vorlage der noch fehlenden Unterlagen erfüllt der Verein die Grundsätze für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 SGB VIII.

 

Empfehlung der Verwaltung

 

In § 75 SGB VIII wird aufgeführt, dass ein Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erst nach drei Jahren Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe erworben wird.

 

Die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen des Vereins lassen erwarten, dass der Zweck des Vereins, die Trägerschaft und den Betrieb der Kindertageseinrichtung Stöppken e.V. zu gewährleisten, erreicht wird. Erfahrung als Träger der freien Jugendhilfe liegt dem neu gegründeten Verein noch nicht vor.

Daher empfiehlt die Verwaltung, den Verein Stöppken e.V. als Träger der freien Jugendhilfe vorbehaltlich der Nachreichung der Mitgliedschaft im Paritätischen Wohlfahrtsverband, der Vereinbarung über die Zusammenarbeit mit einer Fachberatung sowie der abgeschlossenen Vereinbarung gemäß § 8a und § 72a SGB VIII mit der Stadt Wermelskirchen zunächst befristet bis zum 31.07.2021 anzuerkennen.


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kurzkonzept (503 KB)      
Anlage 2 2 Stöppken e.V. - Satzung (1975 KB)      
Anlage 3 3 Antrag Trägerschaft (307 KB)      
Anlage 4 4 Gründungsprotokoll original (1370 KB)      
Anlage 5 5 Sachbericht Stöppken 2019. (413 KB)      
Anlage 6 6 Vereinsregistereintrag (1309 KB)      
Anlage 7 7 Anerkennung Gemeinnützigkeit (2141 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: