Vorlage - 0009/2020  

 
 
Betreff: Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Verfasser:Hiltrud Betke
Federführend:Rechnungsprüfungsamt Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Entscheidung
21.09.2020 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
RPO 1. Nachtrag  
RPO Synopse  
RPO in der Fassung des 1. Nachtrags  
RPO vom 13.06.2007  
GO NRW Teil 10  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt den 1. Nachtrag zur Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Wermelskirchen vom 13.06.2007 in der vorgelegten Fassung.

 

Eine Ausfertigung des 1. Nachtrages zur Rechnungsprüfungsordnung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates beizufügen.


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Mit der Einführung des NKF bei der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007 haben sich die Rechts­grundlagen für die örtliche Rechnungsprüfung geändert. Das neue Haushaltsrecht erforderte eine Anpassung und Erweiterung des Aufgabenkataloges der örtlichen Rechnungs­prüfung. Dieses wurde in der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Wermels­kirchen vom 13.06.2007 umgesetzt.

 

Gleichzeitig mit der Anpassung an die Rechtslage wurde der Rechnungsprüfungsordnung im Jahr 2007 eine einheitliche Struktur gegeben. Hierzu wurde die damalige Muster-Rechnungs­­prüfungsordnung der VERPA (Vereinigung der Rechnungsprüfungsämter kreis­angehöriger Städte, Gemein­den und Gemeinde­verbände in NRW) zugrunde gelegt.

 

Mit dem 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz wurde zum 01.01.2019 u.a. der 10. Teil „Rechnungsprüfung“ der Gemeindeordnung überarbeitet. Im Zuge der Gesetzesänderung wurde die Reihenfolge der §§ 101 – 104 GO NRW geändert sowie einige inhaltliche Änderungen vorgenommen. Dieses macht eine Anpassung der Rechnungsprüfungsordnung an die neue Rechtslage erforderlich.

 

Da die Struktur der Rechnungsprüfungsordnung und viele Regelungen unverändert sind, erfolgt die Anpassung in Form eines Nachtrages zur bestehenden Rechnungs­prüfungs­ordnung. Zum besseren Verständnis wurden die Paragraphen, die grundsätzlich geändert wurden, in diesem Nachtrag vollständig dargestellt. Die Änderungen sind im Nachtrag (Anlage 1) kursiv dargestellt und werden nachfolgend erläutert:

 

§ 3 Bestellung und Abberufung

 

Die bisherigen Regelungen wurden ergänzt um weitere gesetzliche Vorschriften aus §§ 101 Abs. 3, 5 und 6 GO.

 

§ 4 Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung

 

Die örtliche Rechnungsprüfung hat folgende gesetzliche Aufgaben nach §§ 102 und 104 Abs. 1 GO:

 

 

Aufgabe

Anmerkung

1

Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt (§ 102 GO)

unverändert  

2

Prüfung der Jahresabschlüsse der Sondervermögen (ohne Eigen­betriebe)

unverändert

3

Prüfung des Gesamtabschlusses (§ 102 GO)

unverändert

4

Laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuch­haltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses

unverändert

5

Dauernde Überwachung der Zahlungsabwick­lung der Stadt und ihrer Sondervermögen sowie die Vornahme der Prüfungen

unverändert

6

Prüfung von Programmen bei Durchführung der Finanz­buchhaltung mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitung der Stadt und ihrer Sondervermögen vor ihrer Anwendung

unverändert

7

Prüfung der Finanzvorfälle gem. § 100 Abs. 4 LHO

unverändert/entfallen durch Änderung LHO

8

Prüfung von Vergaben

unverändert

9

Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems

neu

 

Die Stadt kann mit der Durchführung der Prüfung der Jahresabschlüsse sowie der Gesamtabschlüsse einen Wirtschaftsprüfer, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder die Gemeindeprüfungsanstalt nach vorheriger Beschlussfassung durch den Rechnungs­prüfungs­ausschuss beauftragen.

 

Die örtliche Rechnungsprüfung kann ferner folgende Aufgaben gem. § 104 Abs. 2 GO wahrnehmen:

 

 

Aufgabe

Anmerkung

1

Prüfung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung

Die Aufgaben nach Ziff. 1 – 3 liegen gem. § 104 Abs. 2 GO im Ermessen der örtl. Rechnungsprüfung. Bisher waren diese im Katalog der vom Rat übertragenen Aufgaben enthalten

2

Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Eigenbetriebe und anderer Einrichtungen der Gemeinde nach § 107 Abs. 2 GO

3

 

Prüfung der Betätigung der Stadt als Gesell­schafterin, Aktionärin oder Mitglied in Gesell­schaf­ten und anderen Vereinigungen des privaten Rechts oder in der Rechtsform der Anstalt des öffent­lichen Rechts (einschließlich der Prüfung der Beteiligungsverwaltung) sowie die Buch- und Betriebsprüfung, die sich die Stadt bei einer Beteiligung, bei der Hingabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat

 

Der Rat der Stadt überträgt der örtlichen Rechnungsprüfung aufgrund des § 104 Abs. 3 GO folgende Aufgaben:

 

 

Aufgabe

Anmerkung

1

Prüfung der Stadt und deren Sondervermögen auf Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit

unverändert             z.T. bereits im Katalog nach § 104 Abs. 2 enthalten

2

Prüfung der Betätigung der Stadt als Gesell­schafterin, Aktionärin oder Mitglied in Gesell­schaf­ten und anderen Vereinigungen des privaten Rechts oder in der Rechtsform der Anstalt des öffent­lichen Rechts (einschließlich der Prüfung der Beteiligungsverwaltung)

Die Aufgaben nach Ziff. 2 – 4 alt liegen gem. § 104 Abs. 2 GO im Ermessen der örtl. Rechnungsprüfung s.o.

3

Buch- und Betriebsprüfung, die sich die Stadt bei einer Beteiligung, bei der Hingabe eines Darlehens oder sonst vorbehalten hat

4

Prüfung der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Eigenbetriebe und anderer Einrichtungen der Gemeinde nach § 107 Abs. 2 GO

5

2

Prüfung von Plänen, Kostenberechnungen, Bauausführungen, und Bauab­rech­nungen (technische Prüfung) der Stadt und des Städtischen Abwasserbetriebes

grundsätzl.unverändert neue Reihenfolge gem. Bauablauf

6

Prüfung von Buchungsbelegen vor ihrer Zuleitung an die Geschäfts­buchhaltung (Visa-Kontrolle) der Stadt und des Städtischen Abwasserbetriebes, soweit die Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung dies für erforderlich hält

Änderung / Aufnahme in Ziffer 5 und Abs. 4 s.u.

 

7

3

 

Gutachtliche Stellungnahme Mitwirkung (begleitende Prüfung) zu beabsichtigten wichtigen organisatorischen Änderungen und wesentlichen Neuerungen in der Verwaltung, insbesondere auf dem Gebiet des Finanz­managements

Änderung von gutachtl. Stellung­nahme in Mitwirkung (beglei­tende Prüfung)

8

4

Jahresabschlussprüfung des Zweckverbandes für das Berufs­kolleg Bergisch Land und des Volkshochschul­zweckverbandes Bergisch Land im jährlich wechselnden Turnus

Zweckverband Berufskolleg entfallen

9

5

Prüfung von Buchungsbelegen und Vergaben beim

Städtischen Abwasser­betrieb Wermelskirchen

Ergänzung          (bisher in Ziff. 6 alt)

6

Unterstützung der Verwaltung bei der Planung und Durch­führung vorbeigender Maßnahmen zur Korruptionsprävention im Sinne des KorruptionsbG NRW

neu

 

Die gestrichene Regelung unter Ziffer 6 wurde wie folgt in Abs. 4 aufgenommen:

Die Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung legt die Wertgrenzen fest, ab der die Vergaben und Buchungsanweisungen der örtlichen Rechnungsprüfung zur Prüfung vorzulegen sind. Sie ist berechtigt, die Prüfung der Buchungsanweisungen vor ihrer Zuleitung an die Finanzbuchhaltung bzw. Zahlungsabwicklung anzuordnen.

 

Weitere Regelungen zur Unabhängigkeit bei der Prüfungsausübung sind in Abs. 5 enthalten:

Die Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung erstellt eine mehrjährige risikoorientierte Prüfungsplanung. Auf Basis dieser Prüfungsplanung werden die Prüfungsthemen jährlich durch die Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung festgelegt. Auf Grund der fachlichen Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit bei der Prüfungsausübung entscheidet die örtliche Rechnungsprüfung nach fachlichem Ermessen selbständig, was wann wie und in welchem Umfang geprüft wird. Die Prüfungen sollen möglichst begleitend stattfinden.

 

In Abs. 6 Satz 2 wurde eine Unterrichtungspflicht an den Rechnungsprüfungsausschuss/Rat aufgenommen, falls Pflichtaufgaben oder vom Rat übertragene Aufgaben nicht mehr angemessen erledigt werden können.

 

§ 5 Prüfaufträge

 

Die Möglichkeit zur Erteilung von Prüfaufträgen durch den Rat der Stadt bzw. den Bürgermeister ergeben sich aus § 104 GO.

 

Neu aufgenommen wurde in Abs. 4 die Regelung nach § 103 Abs. 2 GO, die Prüfung der Eigenbetriebe durch die Betriebsleitung/Betriebsaussschuss auf die örtliche Rechnungs­prüfung übertragen zu können.

 

§ 6 Rechnungsprüfungsausschuss

 

Die Regelungen wurden an die neue Gesetzeslage angepasst.

 

In Abs. 1 wurden die gesetzlichen Regelungen zur Jahresabschlussprüfung und in Abs. 2 das Verfahren zur überörtlichen Prüfung aufgenommen.

 

Abs. 3 beinhaltet das Verfahren im Rechnungsprüfungsausschuss zu vorgelegten Prüf­berichten der örtlichen Rechnungeprüfung und in Abs. 4 wurde die Unterrichtungspflicht an den Rat aus den abgeschlossenen Beratungen aufgenommen.

 

Abs. 5 trifft Regelungen zur Geschäftsordnung und Abs. 6 zur Teilnahme an den Sitzungen.

 

 

Folgende Paragraphen sind von der Änderung der Gemeindeordnung nicht betroffen bzw. es handelt sich nur um redaktionelle Änderungen:

 

§ 1 Geltungsbereich

 keine Änderung

 

§ 2 Rechtliche Stellung

 Abs. 8 - Anpassung an die gesetzliche Regelung gem. Datenschutzgesetz

 

§ 7 Befugnisse der örtlichen Rechnungsprüfung

 Abs. 1 Satz 3 – redaktionelle Änderung

 

§ 8 Mitteilungspflichten der Verwaltung gegenüber der örtlichen Rechnungsprüfung

 keine Änderung

 

§ 9 Durchführung von Prüfungen

 Abs. 5 – Verweis auf Korruptionsbekämpfungsgesetz 

 

§ 10 Prüfungsberichte

 Abs. 6 - Verweis auf gesetzliche Regelungen gem. §§ 96 und 102 i.V.m. 59 Abs. 3 GO               zur Prüfung des Jahresabschlusses und Gesamtabschlusses

 

§ 11 Prüfung des Jahresabschlusses und Gesamtabschluss

 gestrichen – Aufnahme Verweis in § 10 Abs. 6

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

-  1. Nachtrag zur Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Wermelskirchen

-  Synopse zum 1. Nachtrag zur Änderung der Rechnungsprüfungsordnung

-  Rechnungsprüfungsordnung in der Fassung des 1. Nachtrages

-  Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Wermelskirchen vom 13.06.2007

-  10. Teil der GO NRW „Rechnungsprüfung“


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 RPO 1. Nachtrag (216 KB)      
Anlage 3 2 RPO Synopse (156 KB)      
Anlage 2 3 RPO in der Fassung des 1. Nachtrags (149 KB)      
Anlage 4 4 RPO vom 13.06.2007 (104 KB)      
Anlage 5 5 GO NRW Teil 10 (28 KB)