Der Rat der Stadt beschließt die Satzung des Kinder- und Jugendaparlamentes Wermelskirchen vom 17.12.2001 in der Fassung der zweiten Nachtragssatzung vom XX.XX.XXXX. Die Änderung der Satzung tritt mit Bekanntgabe in Kraft. Sachverhalt:
Vorbemerkung Der Gründungskreis des Kinder- und Jugendparlamentes Wermelskirchen (KiJuPaWk), der aus Vertretern der Schulen und Mitarbeitern des Jugendamtes bestand, erarbeitete im Jahr 2001 eine Satzung, Geschäftsordnung und eine Wahlordnung, die vom Jugendhilfeausschuss am 20.11.2001 und vom Rat der Stadt am 17.12.2001 beschlossen wurden. Eine weitere Anpassung der Satzung erfolgte im Jahr 2016 durch das 5. KiJuPaWk, welches eine Amtszeit von vier Jahren einführte. Das aktuelle KiJuPaWk hat sich nach einer intensiven Arbeitsphase im November und Dezember 2019 ebenfalls dazu entschlossen, die Satzung zu verändern und diese insbesondere an den vorherrschenden Standard solcher Ordnungen anzupassen. Im gleichen Zuge sollte der Bezug zur Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie der Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen hergestellt werden, um die politische Grundlage des Gremiums zu definieren. Sachverhalt Das aktuelle 6. KiJuPaWk hat die Satzung grundlegend überarbeitet. Um die Amtszeit des KiJuPaWk in einem kinder- sowie jugendgerechten Zeitraum festzusetzen, soll diese für die kommenden Wahlperioden wieder auf drei Jahre herabgesetzt werden. Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unterliegt kürzeren zeitlichen Denkstrukturen, so dass drei Jahre für die Mitglieder überschaubarer und gleichzeitig besser zu planen sind. Zudem reicht die herabgesenkte Amtszeit aus, um wirksame politische Arbeit zu leisten. Des Weiteren haben mehr Kinder und Jugendliche die Chance in das KiJuPaWk gewählt zu werden.
Anlage/n:
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