Vorlage - 0029/2020  

 
 
Betreff: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Unterhaltsheranziehung für die Städte Bergisch Gladbach und Leichlingen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Soziales und Inklusion Bearbeiter/-in: Nötzel, Carmen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Inklusion Vorberatung
27.02.2020 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion (offen)   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
02.03.2020 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
09.03.2020 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
öff.-rechtl.Vereinb. UH SGB XII, endg.Fassung, Änderungen kursiv und unterstrichen PDF-Dokument
öff.-rechtl.Vereinb. UH SGB XII, Leichlingen, endg.Fassung, Änderungen kursiv und unterstrichen PDF-Dokument

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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales und Inklusion empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dieser wiederum dem Rat der Stadt, der Vereinbarung zuzustimmen.
 

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Sachverhalt:

 

Der Rheinisch-Bergische Kreis (RBK) hat bereits im Jahr 2018 eine Zentralisierung der Unterhaltsheranziehung gem. § 94 SGB XII beabsichtigt. So wurde durch die Sozialdezernentenkonferenz ein Beschluss gefasst, nach dem die Stadt Wermelskirchen diese Aufgabe für den gesamten RBK wahrnehmen soll. Bis dahin hat Wermelskirchen bereits diese Aufgaben für alle Kommunen des RBK außer Bergisch Gladbach und Leichlingen durchgeführt.

Für die Städte Bergisch Gladbach und Leichlingen erfolgt seit 01.01.2019 die Aufgabenwahrnehmung auf der Grundlage einer Übergangsregelung, nun ist nach Abklärung aller Möglichkeiten eine öffentlich-rechtliche Vereinbaung mit den Städten Bergisch-Gladbach und Leichlingen abzuschließen.

 

§ 94 SGB XII beinhaltet die unterhaltsrechtliche Abwicklung der Fälle, die Leistungen nach dem SGB XII beziehen (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter etc.). Diese Aufgabe hat sich seit Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes zum 01.01.2020 verändert, hierüber sind alle Kommunen des Kreises informiert worden.

 

Die Personal- und Sachkosten werden nach KGSt. erstattet, so dass eine vollständige Refinanzierung gesichert ist und der Stadt Wermelskirchen keinerlei Kosten entstehen.

 

Die Entwürfe der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen sind als Anlage beigefügt.
 

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Anlage/n: Entwürfe der öff.-rechtlichen Vereinbarungen mit den Städten Bergisch Gladbach und Leichlingen
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 öff.-rechtl.Vereinb. UH SGB XII, endg.Fassung, Änderungen kursiv und unterstrichen (59 KB) PDF-Dokument (121 KB)    
Anlage 2 2 öff.-rechtl.Vereinb. UH SGB XII, Leichlingen, endg.Fassung, Änderungen kursiv und unterstrichen (59 KB) PDF-Dokument (121 KB)    
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: