Vorlage - 0031/2020  

 
 
Betreff: Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2019 gem. § 13 der Betriebssatzung des
Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 31.12.2019
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Blohm, Doreen
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
05.03.2020 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Ermächigungsübertragung2019-2020inkl.Signatur  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung gem. § 13 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vorgelegten Zwischenbericht zum 31.12.2019 für das Wirtschaftsjahr 2019 zur Kenntnis. 

 

Der Betriebsausschuss nimmt die Übersicht mit den Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2019 in das Haushaltsjahr 2020 (Auszahlungs-Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 92.221,29 €) zur Kenntnis.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 den Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan und  Finanzplan für das Wirtschaftsjahr 2019 beschlossen. Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage Drucksachen-Nr. 0244/2018 verwiesen.

 

In § 13 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt, dass die Betriebsleitung den Betriebsausschuss über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung der Investitionsmaßnahmen des Finanzplanes zu unterrichten hat. Die Betriebsleitung nimmt die Unterrichtung über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie der Entwicklung des Finanzplanes in vierteljährlichem Abstand vor. Über die Abwicklung der einzelnen Investitionsmaßnahmen wird ebenfalls in vierteljährlichen Berichten informiert.

 

 

1. Ergebnisrechnung

 

Grundsätzlich ist bisher für das Wirtschaftsjahr 2019 festzustellen, dass sich im Ertragsbereich des Ergebnisplans ein planmäßiger Vollzug ergibt. Im Aufwandsbereich liegt das Ergebnis ein wenig hinter der Planung zurück. Dies führt zu einer leichten Schieflage des Ergebnisses. Die endgültige Entwicklung kann allerdings erst im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2019 dargestellt werden. Erst dann kann definitiv festgestellt werden, welcher Jahresgewinn sich für 2019 ergibt, da wesentliche Aufwendungen (Abschreibungen, Personal-/Verwaltungs-/Sachkostenerstattung an die Stadt) und Erträge (u. a. Kostenerstattungen, Auflösung der Beiträge und Zuschüsse, aktivierte Eigenleistungen) erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bzw. bei der Erstellung der Schlussbilanz ermittelt werden.

 

Die genannten Aufwendungen und Erträge fallen nicht gleichmäßig bzw. linear je Quartal an. Daher wurde bei einigen Positionen der anteilige Planwert zugrunde gelegt. Diese Eingriffe werden bei den entsprechenden Positionen erläutert.

 

Bis auf diese wenigen manuellen und erläuterten Korrekturen handelt es sich grundsätzlich um tatsächliche Aufwands-/Ertragsbuchungen bis zum 31.12.2019.

 

Weitergehende Erläuterungen zu den einzelnen Positionen können dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 entnommen werden.

 

 

 

Erläuterungen zur Ergebnisrechnung

-Erträge-

 

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

Hierunter werden die Erträge aus der Auflösung der Investitionszuschüsse ausgewiesen. Die Auflösung erfolgt jährlich mit 2 % der Ursprungsbeträge. Da es sich in der Regel um die Auflösung von Zuschüssen aus Vorjahren handelt, erfolgt eine Berücksichtigung in Höhe  von 100% des Wirtschaftsplanansatzes.

 

 

 

 

 

 

 

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

Bei den Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten werden die Benutzungsgebühren sowie die Auflösung der Kanalanschlussbeiträge dargestellt. Die Benutzungsgebühren werden überwiegend durch den Wasserversorger BEW eingezogen und im Wirtschaftsjahr in monatlichen Abschlägen an den SAW weitergeleitet. Hieraus ergeben sich noch keine endgültigen Rückschlüsse der tatsächlichen Ergebnisse im Jahresabschluss 2019. Gleiches gilt für die Erhebung der Niederschlagswassergebühren und den restlichen Anteil der Schmutzwassergebühren, die über den Grundbesitzabgabenbescheid erhoben werden.

Die Auflösung der Beiträge sowie der Sonderposten für den Gebührenausgleich erfolgt ebenfalls in Höhe des anteiligen Wirtschaftsplanansatzes.

 

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

Unter dieser Position werden die Erstattung der geleisteten Arbeitsstunden der Kanalkolonne für die Stadt, Erstattungen des Wupperverbandes (Betriebskosten, kalkulatorische Kosten für übernommene Bauwerke) sowie die Erstattung vorgeleisteter Kosten für Grundstücksanschlüsse zusammengefasst. Bei den Arbeitsleistungen der Kanalkolonne wurde der Wirtschaftsplanansatz zu 100 % berücksichtigt, da die Abrechnung der tatsächlich für die Stadt geleisteten Arbeitsstunden erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 erfolgt.

Die Erstattung vorgeleisteter Kosten für Grundstücksanschlüsse wird im Ergebnisplan erfasst, da die Leistung "Herstellung von Grundstückshausanschlüssen" gegenüber Dritten nicht zu einer Vermögensbildung führt. Hier ist jedoch ein zeitlicher Verzug möglich zwischen Aufwendungen und Erträgen.

 

Sonstige Ordentliche Erträge

Bei dieser Position werden die „Bußgelder“, „Säumniszuschläge“, „Ersatz Schadensfälle“ sowie „Weitere sonstige ordentliche Erträge“ erfasst. Das Ergebnis beinhaltet somit die Erstattungen durch die Versicherung aufgrund des Schadens am Pumpwerk Eckringhausen.

 

Aktivierte Eigenleistungen

Bei den aktivierten Eigenleistungen werden die Personalaufwendungen im Rahmen der Kostenerstattung an die Stadt Wermelskirchen für vermögenswirksame Maßnahmen aktiviert. Es handelt sich um die Eigenleistungen, die seitens des Bereiches Technik für Kanalbaumaßnahmen des investiven Finanzplanes erbracht werden. Die zu aktivierenden Eigenleistungen stehen in einem direkten Zusammenhang mit den im Finanzplan berücksichtigten Investitionen. Da die Ermittlung der aktivierbaren Eigenleistungen erst im Rahmen des Jahresabschlusses vorgenommen werden kann, werden diese mit 100 % des Ansatzes im Wirtschaftsplan berücksichtigt.

 

Summierung Ordentliche Erträge

Aufgrund der vorgenannten Gründe wird der Planansatz zum 31.12.2019 zu 100,3 % erreicht.

 

- Aufwendungen-

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Hierunter werden Aufwendungen für Sanierungen, Energie, Unternehmerkosten (Fäkalienabfuhr), Abwasserabgabe sowie der Aufwand für die Herstellung von Grundstücksanschlüssen nachgewiesen. Eine abschließende Zuordnung kann allerdings erst im Rahmen des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung aller bewertungsrechtlichen Aspekte vorgenommen werden. Zudem wird unter dieser Position die Personal- und Sachkostenerstattung an die Stadt Wermelskirchen ausgewiesen. Rund 50 % des Gesamtansatzes nimmt die Personal- und Sachkostenerstattung ein, welche anteilig berücksichtigt wurde. Die endgültige Abrechnung 2019 bleibt jedoch abzuwarten.

 

 

 

 

 

 

 

Bilanzielle Abschreibungen

Hierbei wurden 100 % der geplanten Abschreibungen berücksichtigt, da es sich einerseits um eine klassische Jahresabschlussbuchung handelt, andererseits der Betrag weitestgehend aus Abschreibungen bereits vorhandener Vermögensgegenstände besteht.

 

Transferaufwendungen

Hierunter sind die Abschlagszahlungen an den Wupperverband erfasst. Da es sich um Abschläge handelt, liegt hier bisher ebenfalls planmäßiger Vollzug vor.

 

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Unter dieser Position werden u.a. die Erstattung an andere Gemeinden sowie die sonstigen Geschäftsaufwendungen (Telefon, Büromaterial, Arbeits- und Schutzkleidung etc.) ausgewiesen.

 

Summierung Ordentlicher Aufwand

Aufgrund der vorgenannten Gründe wird der Planansatz zum 31.12.2019 zu 94,3 % erreicht.

 

 

- Finanzergebnis -

 

Finanzerträge

Aufgrund der Einheitskasse der Stadt Wermelskirchen erfolgt die Ermittlung der Finanzerträge (Liquiditätsüberschuss Anteil SAW) erst im Rahmen des Jahresabschlusses.

 

Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

Hierunter sind die bisherigen Aufwendungen für zu leistende Kreditzinszahlungen erfasst. Die Hauptfälligkeiten der Zinsen für langfristige Kredite liegen im zweiten (30.06.) bzw. im dritten Quartal (15.08.) und am Jahresende. Daher liegt hier keine lineare Verteilung des Zinsaufwandes vor.

 

Summierung Finanzergebnis

Der Planansatz wird aus den genannten Gründen zum 31.12.2019 zu 84,4 % erreicht.

 

Ordentliches Ergebnis

Wie bereits festgestellt, ist grundsätzlich ein planmäßiger Vollzug im Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen zu vermelden. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass sowohl der Wasserverbrauch (Auswirkung auf Gebühreneinnahmen Schmutzwasser) als auch verschiedene Aufwandspositionen erst im Rahmen des Jahresabschlusses feststehen. Das Ergebnis wird sich im laufenden Wirtschaftsjahr sowie im Rahmen des Jahresabschlusses noch verändern.

 

 

2. Finanzrechnung

 

In der Finanzrechnung werden die Zahlungsströme des Betriebes dargestellt bzw. dort gebucht. Der Finanzplan enthält auch die einzelnen investiven Maßnahmen. Bezüglich der Maßnahmenabwicklung im Wirtschaftsjahr 2019 wird auf die Sitzungsvorlage für die Sitzung des Betriebsausschusses “Controllingbericht zu Bauinvestitionen (Kanalbaumaßnahmen)

IV. Quartal 2019“ (DS-Nr. 0032/2020 ) verwiesen.

 

 

 

 

 

 

Erläuterungen zur Finanzrechnung

Auf eine Darstellung der konsumtiven Ein- und Auszahlungen wird aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.

 

 

- Einzahlungen aus Investitionstätigkeit -

 

Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten

Unter dieser Position werden insbesondere die Beiträge ausgewiesen.

 

 

- Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen

Diese Position ist zum 31.12.2019 nur zu 11,3% oder rund 336.000 € ausgeschöpft.

 

 

Erläuterungen zu Kreditaufnahmen

Bislang erfolgte keine neue Kreditaufnahme im Jahr 2019.

 

 

3. Ermächtigungsübertragungen 2019

 

Aus der beigefügten Anlage ist die Maßnahmenentwicklung der Investitionsmaßnahmen 2019 ersichtlich. Hieraus ist erkennbar, dass von den Ansätzen 2019 Teilbeträge noch im Wirtschaftsjahr 2020 zusätzlich benötigt werden.

 

 

 

Die Betriebsleitung legt dem Betriebsausschuss die erforderliche Mittelbereitstellung aufgrund des Mittelüberhanges aus 2019 (Einsparung 2019) in Form von Übertragungen/Auszahlungsermächtigungen gem. § 22 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVA NRW) vor.

 

 

 

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Anlage/n: Ermächtigungsübertragungen 2019 - 2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ermächigungsübertragung2019-2020inkl.Signatur (70 KB)      
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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift