Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb nimmt die Fortschreibung des Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes (NBK) für den Zeitraum 2020 bis 2025 in der vorgelegten und in der Sitzung vorgestellten Form zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Stadt Wermelskirchen legt hiermit auf Grundlage des § 47 Landeswassergesetz und des RdErl. d. MUNLV vom 08.08.2008 die Fortschreibung ihres Niederschlagswasserbeseitigungskonzeptes (NBK) vor.
Das NBK enthält die Einleitungen von Niederschlagswasser im Trennverfahren. Die Betrachtung der Niederschlagsentwässerung im Mischverfahren erfolgt im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK).
Das aktuelle ABK 2020 - 2025 wurde im Dezember 2019 durch den RAT der Stadt Wermelskirchen beschlossen und inzwischen bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.
Turnusmäßig erfolgte die letzte Aufstellung des NBK im Jahr 2017 für den Zeitraum 2018 - 2023. Zur Harmonisierung mit dem Zeitrahmen des ABK´s erstellt die Stadt hiermit eine Aktualisierung des NBK´s für die Jahre 2020 - 2025.
Das erstellte NBK versteht sich als fachliche Ergänzung zum ABK 2020 - 2025.
Nähere Erläuterungen zu den Grundlagen und Auswirkungen des neuen NBK, werden in der Sitzung des Betriebsausschusses vorgetragen.
Der aktuelle Wirtschaftsplan 2020 wurde parallel mit dem vorliegenden NBK erstellt. In den Produkten wurden die geplanten Maßnahmen identisch aufgenommen.
Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||