Vorlage - 0057/2020  

 
 
Betreff: Straßenbenennung im Bereich der Feuerwehr, Straße zwischen Brückenweg und L409
Benennung der Straße: "Am Bahndamm"
Status:öffentlich  
Verfasser:Alexandra Herbrich
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Herbrich, Alexandra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
08.06.2020 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Lageplan_Am_Bahndamm  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt, die Verbindungsstraße zwischen dem Brückenweg und der L409 wie folgt zu benennen:

 

„Am Bahndamm“.


 

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Sachverhalt:

 

Im Zuge des Neubaus der B51n und der damit verbundenen Verkehrsberuhigung im Innenstadtkern, hier insbesondere des Neubaus des Brückenweges, wurde die Straße zwischen der Straße „Brückenweg“ und „L409“ neu gebaut. Die betroffenen städtischen Grundstücke der Feuerwehr (Vorm Eickerberg 2a) und des Jugendtreffs „AJZ Bahndamm“ (Wolfhagener Straße 11) behielten ihre Zuordnungen, welche aufgrund der ehemaligen Straßenführungen entstanden sind. Die neue Straße, über welche die v.g. Grundstücke nun tatsächlich erschlossen sind, erhielt keinen Straßennamen.

 

Das Amt für Stadtentwicklung – Sachgebiet Stadtplanung, erarbeitet derzeit ein Parkleitkonzept für die gesamte Innenstadt. Der neu entstandene öffentliche Parkplatz auf dem Grundstück Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 22, Flurstücke 238 und 834 („Tafel“) soll in dieses System integriert werden. Der neue Parkplatz soll „Am Bahndamm“ genannt werden. Damit dieser Parkplatz (auch von ortsfremden Personen) einfach gefunden werden kann, ist beabsichtigt, die Straße ebenso „Am Bahndamm“ zu nennen.

 

Die Straße erschließt insgesamt drei Grundstücke, welche allesamt in städtischem Eigentum liegen.

 

Es handelt sich zum einen um das Gelände der Feuerwehr, sowie das Grundstück, welches von der Tafel und als Parkplatz genutzt wird und um das Grundstück des Jugendtreffs „AJZ Bahndamm“. Private Anlieger sind nicht betroffen. Die privaten Grundstücke Vorm Eickerberg 1 und 2 werden weiterhin von der Straße „Vorm Eickerberg“ erschlossen, eine Umbenennung erfolgt nicht. Das Grundstück Wolfhagener Straße 11 ist überhaupt nicht mehr von der Wolfhagener Straße aus erschlossen, sondern nur noch von der neu gebauten Straße. Die neue Straße ist von der Straße „Vorm Eickerberg“ zudem optisch deutlich getrennt, sodass es sinnvoll ist, den Straßenzug von der Brücke im „Brückenweg“ bis zur Einmündung „L409-Remscheider Straße“ neu zu benennen und Klarheit zu schaffen.

 

Der Vorschlag zur Namensgebung „Am Bahndamm“ resultiert aus den damals auf der jetzigen B51 n befindlichen Bahntrasse. So hat sich auch der dortige Jugendtreff „AJZ Bahndamm“ genannt. Der neu entstandene Parkplatz soll diesen Namen ebenfalls tragen.

 

Die Straßenbenennung wird von dem Recht der Selbstverwaltung der Gemeinde gedeckt. Im Wege der Rechtsklarheit sollte die Straße entsprechend benannt werden. Gegen das Willkürverbot wird nicht verstoßen, denn die Straße trug bisher keinen Namen und es gibt keine Anwohner, die mit eventuellen Mehrkosten für Änderung von Postdokumenten, Ausweisdokumenten, etc. belastet werden könnten.

 

 


 

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Anlage/n:

 

Lageplan zur Straßenbenennung

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan_Am_Bahndamm (1261 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

300,00 EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: