Vorlage - 0091/2020  

 
 
Betreff: Einführung und Verpflichtung der Ausschussmitglieder
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Schulausschuss Anhörung
17.03.2021 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

 

Die Verpflichtung wird in der Niederschrift protokolliert.

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Sachverhalt:

 

Die Einführung und Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die dem Rat der Stadt Wermelskirchen angehören, ist bereits in der konstituierenden Ratssitzung erfolgt.

 

Die übrigen Ausschussmitglieder sind von der/dem Ausschussvorsitzenden einzuführen und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Die Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die Ausschussmitglieder durch Erhebung von Ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

 

Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Wermelskirchen zu erfüllen.“

 

Die Verpflichtung wird in der Sitzungsniederschrift protokolliert.
 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: