Vorlage - 0094/2020  

 
 
Betreff: Plangebiet Hünger - Ansiedlung eines Schnellrestaurants;
Kreisverkehrsplatz/Lichtsignalanlage am Knotenpunkt L157-BAB A1 AS Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Verfasser:1. E. Schwanke
2. D. Stelluto
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Beteiligt:Tiefbauamt
Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Entscheidung
30.11.2020 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Sept-2020_Unterlagen_Investor_einschließlich_Untersuchung_und_Nachweis  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt - gemäß Ergebnis/Prüfung der Verwaltung - die von Seiten des Investors dargestellte Variante zur Planung und Installation einer Lichtsignalanlage abzulehnen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr befürwortet, die von Seiten des Investors dargestellte Planung und Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes – unter Ausschluss einer Kostenbeteiligung von Seiten der Stadt – weiterzuverfolgen.


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Ziel dieser Beschlussvorlage ist es - gemäß dem Wunsch des Investors - eine politische Entscheidung herbeizuführen, ob bzw. inwieweit ein Kreisverkehr oder eine Lichtsignalanlage (LSA) befürwortet und eine mögliche Kostenbeteiligung durch die Stadt Wermelskirchen für tragfähig gehalten werden.

 

Die beigefügten Unterlagen zur Darstellung zu den möglichen technischen und kostenseitigen Ausgestaltungen der verkehrlichen Infrastruktur im Bereich des Knotenpunktes Hünger hat der Investor „PMC Grundstücksgesellschaft OHG, Schwerin“ von dem Büro „dn.stadtplanung, Pinneberg“, unter Beratung durch das „Ingenieurbüro Stephan Möller, Grevesmühlen“, sowie der „SSP Consult Beratende Ingenieure GmbH, Köln“, erarbeiten lassen (siehe Anlagen).

 

 

1 Bisherige Entwicklung aus Sicht der Stadtentwicklung

 

Planungsrechtlicher Sachstand

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 19.05.2014 (Beschlussvorlage 2797/2014) die Einleitung der 41. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Wermelskirchen "Servicestation Hünger" und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 87 "Servicestation Hünger" gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB (Parallelverfahren) und § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan) beschlossen.

Im Rahmen der o. g. Vorlage werden der Antrag des Investors und sein beabsichtigtes Vorhaben dargestellt.

Planerisches Ziel ist es, neben der bestehenden Tankstelle am Hünger ein Fast-Food Restaurant zu errichten und die Tankstellenanlage in Teilen umzustrukturieren.

 

Ein wesentliches Element der Planung ist auch die Realisierung einer ausreichend dimensionierten Kreuzungsanlage. Die bestehende Verkehrsanbindung zur Autobahn ist bereits heute als kritisch und unfallträchtig zu bewerten und das Vorhaben wird das Verkehrsaufkommen an dem Knotenpunkt BAB A1-Zufahrt/L157 erhöhen.

Zur Umsetzung der Verkehrsanbindung haben im Vorfeld bereits Abstimmungsgespräche mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW stattgefunden. Im Ergebnis wird der Bau eines Kreisverkehrs von allen beteiligten Baulastträgern als Lösung für die konfliktreiche Situation angesehen.

 

Verkehrliche Planungen im Bereich des Knotenpunktes Hünger

Im Rahmen der weiteren Planung bittet der Investor erstmalig im August 2018 um die Prüfung einer möglichen Kostenbeteiligung durch Straßen.NRW bzw. durch die Stadt Wermelskirchen, da aus seiner Sicht der Kreisverkehr bzw. eine verbesserte Kreuzungssituation auch zu einer erheblichen Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Landesstraße beitrage.

Darüber hinaus regt das vom Investor beauftragte Ingenieurbüro SSP an, dass sich der Kreuzungsbereich auch durch die Errichtung einer Lichtsignalanlage (LSA) verkehrssicher gestalten lasse. Es wird die Frage aufgeworfen, ob der Bau eines "normalen" Kreuzungsbereichs mit LSA von Seiten der Stadt mitgetragen werden könne, da diese Variante - auch unter Einbeziehung der Folgekosten/Ablösesumme - deutlich kostengünstiger sei.

 

Die Stadt signalisiert Bereitschaft, das Ansinnen (Kostenbeteiligung und LSA) des Investors zu prüfen und anschließend auf die Tagesordnung des zuständigen Fachausschusses zu bringen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage einer schlüssigen Gegenüberstellung der Varianten „LSA / Kreisverkehrsplatz“ einschließlich entsprechender Leistungsfähigkeits-nachweise.

 

 

Vorgespräche zur "Variante LSA" mit Straßen.NRW ergeben Anfang Dezember 2019, dass man sich grundsätzlich - sollte es neue Erkenntnisse zu einer leistungsfähigen Abwicklung des Verkehrsaufkommens geben - nicht sperren werde. Details seien frühzeitig zu klären. Straßen.NRW begrüßt, dass eine mikroskopische Verkehrsflusssimulation durchgeführt wird. Nur eine solche Simulation könne den bedeutsamen Knotenpunkt erfassen und darstellen, ob hier ein leistungsfähiger Zustand erreicht werde. Seien alle Randbedingungen erfüllt und die LSA weise in allen Knotenpunktarmen die Qualitätsstufe C auf, könnten die Ergebnisse bei Straßen.NRW vorgestellt werden.

 

Daraufhin stimmen sich das Ingenieurbüro des Investors und die Stadt über die Eingangsparameter für die Verkehrsflusssimulation ab. Der Investor teilt mit, dass er die Verkehrsflusssimulation für den Knotenpunkt in Auftrag geben und eine Kostenermittlung für den Kreisverkehr erstellen lassen wolle.

 

Im März 2019 übersendet der Investor eine Gesamtdarstellung, bestehend aus: „Beratungsvorlage Kostenbeteiligung“ (Februar 2019), „Verkehrstechnische Untersuchung“ (Dezember 2018), „Gutachterliche Stellungnahme – LSA/Kreisverkehr“ (Januar 2019). Im Ergebnis lässt sich auf der Grundlage der vorgelegten Unterlagen aus Sicht der Stadt keine belastbare Aussage treffen, ob an diesem Knotenpunkt eine LSA oder ein Kreisverkehrsplatz geplant werden kann. Insofern erfolgt keine Freigabe der Unterlagen zur Beratung im Fachausschuss. Gefordert wird eine detailliertere LSA-Planung, die Sicherheit, Leistungsfähigkeit, Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit als wichtige Faktoren für den Wert des zu ertüchtigenden Knotenpunkts berücksichtigt.

 

Im Mai 2019 legt der Investor eine aktualisierte Version „Gutachterliche Stellungnahme – LSA / Kreisverkehr“ vor, deren Aussagefähigkeit weiterhin als unzureichend erachtet wird. Hinsichtlich der Verkehrsqualität zeigt der Kreisverkehrsplatz einen besseren Verkehrsfluss mit geringen mittleren Wartezeiten und kürzerem Rückstau im Vergleich zu einer LSA. Das Ingenieurbüro des Investors wird gebeten, die Planung der LSA detaillierter darzustellen und die Anmerkungen der Stadt zu berücksichtigen.

 

Es folgen zahlreiche verkehrsplanungstechnische Abstimmungsgespräche zwischen den vom Investor beauftragten Ingenieurbüros und der Stadt.

 

Im Sommer 2020 teilt die für den Investor tätige Anwaltskanzlei mit, die Angebotsabfrage zur Beauftragung der in Rede stehenden Ingenieurleistungen habe ergeben, dass die Kosten für eine simulationsgestützte Untersuchung zur Einrichtung einer LSA sehr hoch seien. Infolgedessen hätten die Gesellschafter ihrer Mandantin entschieden, dass ein entsprechendes Gutachten nicht in Auftrag gegeben würde.

 

Gleichzeitig geht die Kanzlei davon aus, dass die eingereichten Unterlagen des Ingenieurbüros SSP grundsätzlich geeignet seien, ein politisches Votum für die Fortsetzung der Planung einer LSA herbeizuführen. Die vorgelegten Unterlagen sollten allein der Erwirkung einer Entscheidung dienen, ob die planungsrechtlichen Grundlagen für die verkehrliche Erschließung des Planbereichs mittels einer LSA herbeigeführt werden können.

 

Vor diesem Hintergund wird gewünscht, dass nunmehr die politischen Gremien der Stadt Wermelskirchen mit der Entscheidung befasst werden sollen, ob eine LSA auf Grundlage des vorliegenden Berichts der SSP Consult unterstützt werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

2 Stellungnahme des Tiefbauamts zur technischen Plandarstellung

 

LSA:

Der Erschließungsträger hat im Juli 2019 eine verkehrstechnische Untersuchung zur Errichtung einer LSA am Knotenpunkt L157 - AS Wermelskirchen Fast-Food-Restaurant /Tankstellenanlage abgegeben. Nach Prüfung der Unterlagen entsprechen bestimmte Parameter nicht den Vorgaben des Landesbetriebes (Straßen.NRW) und der RiLSA (Richtlinien für Lichtsignalanlagen).

Der Erschließungsträger wurde aufgefordert, die Vorgaben zu berücksichtigen und in die Planung einzuarbeiten und erneut vorzulegen. Leider konnte der Erschließungsträger bis jetzt noch keine Leistungsfähigkeit einer LSA für den in Rede stehenden Knotenpunkt erbringen.

 

Außerdem wurde von der Verwaltung - in Abstimmung auch von Straßen.NRW empfohlen -

aufgrund der stark belasteten Verkehrsachse Burger Straße - Ostringhausen - Hünger L157, eine mikroskopische Verkehrsflusssimulation nachzuweisen, inwieweit dieser Streckenabschnitt als Gesamtheit leistungsfähig ist. Aufgrund des bereits nicht erbrachten Leistungsfähigkeitsnachweises zur Errichtung einer LSA wurde diese Untersuchung vom Erschließungsträger abgelehnt.

 

Die Kosten für den Umbau des Knotenpunktes für die LSA belaufen sich schätzungsweise auf knapp 311.000 € brutto (gemäß Ingenieurbüro SSP).

 

 

Kreisverkehrsplatz:

Aufgrund der hohen Verkehrssicherheit sowie des erheblich besseren Verkehrsflusses eines Kreisverkehrsplatzes favorisiert die Stadtverwaltung diese Ausbauvariante. Entsprechend wurde der Vorhabenträger (Ingenieurbüro SSP) aufgefordert, eine Leistungsfähigkeitsberechnung durchzuführen. Die vorgelegten Ergebnisse erfüllen die Planungskriterien. Entsprechend ist die Verkehrssicherheit ausreichend gegeben.

 

Die Kosten für den Umbau des Kreisverkehrsplatzes betragen ca. 890.000 € brutto (gemäß Ingenieurbüro SSP). Der Erschließungsträger ist bereit, Kosten bis zu einer Höhe von 500.000 € mitzutragen.

 

 

Fazit:

Die Errichtung einer LSA am Knotenpunkt L157 - AS Wermelskirchen Fast-Food-Restaurant/Tankstellenanlage ist nach heutigem Kenntnisstand aus Sicht der Verwaltung nicht geeignet. Den Knotenpunkt mittels eines Kreisverkehrsplatzes zu gestalten, ist für die Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit die bessere Lösung.

Für den gesamten Streckenabschnitt wäre eine Verkehrsuntersuchung sinnvoll.

 

 

 

 

3 Weiteres Vorgehen

 

Derzeit steht und fällt das Gesamtprojekt zur Ansiedlung eines Fast-Food-Restaurants mit den Kosten für die Gestaltung des Kreuzungsbereiches.

 

Sobald Einvernehmen in Bezug auf die Errichtung des Kreisverkehrsplatzes bzw. der Variante Lichtsignalanlage sowie auf deren Planung und Finanzierung besteht, können das Projekt fortgesetzt und die FNP-Änderungs- und Bebauungsplanverfahren weiter bearbeitet werden.


 

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Anlage/n:

 

Von Seiten des Investors erstellte Unterlagen:

 

  • „Bebauungsplan Nr. 87 - Erweiterung Servicestation Hünger: Vorhabenbeschreibung zur Beratung in den politischen Gremien“

 (dn.stadtplanung, Pinneberg, und Ingenieurbüro Stephan Möller, Grevesmühlen,

  für PMC Grundstücksgesellschaft OHG, Schwerin; Stand: September 2020)

 

einschließlich Untersuchung und Nachweis:

 

  • „Verkehrstechnische Untersuchung zur Errichtung einer LSA am Knotenpunkt L157 AS Wermelskirchen-Hünger

(SSP Consult Beratende Ingenieure GmbH, Köln, 2019)

 

  • Lichtsignalsanlage: „LISA, Leistungsfähigkeitsnachweis Variante 4 – Fuß/Rad“

(SSP Consult Beratende Ingenieure GmbH, Juli 2019)


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sept-2020_Unterlagen_Investor_einschließlich_Untersuchung_und_Nachweis (6604 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: