Vorlage - 0099/2020  

 
 
Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung;
Beschluss der ab 01.08.2020 gültigen Elternbeitragssatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Amt für Jugend, Bildung und Sport
Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen  Kämmerei
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
21.09.2020 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
DE_Elternbeitragssatzung_200701  

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Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende, entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung vom 01.07.2020 wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Die Elternbeitragssatzung wird mit Wirkung zum 01.08.2020 aufgrund der Änderung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) in der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

 


 

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Sachverhalt:

 

Es wird auf die in der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 01.07.2020 verwiesen.

 


 

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Anlage/n:

 

Dringlichkeitsentscheidung vom 01.07.2020
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 DE_Elternbeitragssatzung_200701 (5320 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

 

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: