Vorlage - 0102/2020  

 
 
Betreff: Zulassung von Fraktionssitzungen als Online-Fraktionssitzungen während der Corona Pandemie
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Hennen-Mentenich, Claudia
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
21.09.2020 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Erlass MHKGB NRW und Schnellbrief StGB NRW  

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Beschlussvorschlag:  

 

Der Rat der Stadt beschließt, Online-Fraktionssitzungen rückwirkend ab dem 01.04.2020

zuzulassen und dafür Sitzungsgeld zu gewähren.

 

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Sachverhalt:

 

Die Stadt Wermelskirchen hat im Rahmen ihrer Selbstorganisation mit Vermerk vom 28.04.2020 rückwirkend ab 01.04.2020 festgelegt, Online-Fraktionssitzungen während der Corona-Pandemie zuzulassen und hat sich im Rahmen der ihr durch die Entschädigungsverordnung (EntschVO) eingeräumte Möglichkeit dazu entschieden, hierfür Sitzungsgeld zu gewähren.

 

Gemäß Erlass vom 18.06.2020 und wie durch Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes vom 19.06.2020 / Schnellbrief 329/2020 ergänzend mitgeteilt wurde, ist eine solche Entscheidung der Kommune über die Zulassung von Online-Fraktionssitzungen von der jeweiligen Vertretung zu treffen.

 

Soweit bislang eine Entscheidung anderweitig erfolgt ist, kommt auch eine nachträgliche Bestätigung einer solchen Entscheidung durch die Vertretung in Betracht. Die Zulassung von Online-Fraktionssitzungen ist nicht abhängig von dem Bestehen einer epidemischen Lage oder von Einschränkungen der Präsenzsitzungen.

 

Wenn im Einzelfall die Vertretung ausdrücklich beschließt, bereits zurückliegende Online-Fraktionssitzungen aufgrund der gerade im März und April dieses Jahres akuten COVID-19-Lage auch als entschädigungsfähig anzuerkennen, ist ihr dies im Rahmen ihrer Selbstorganisation möglich.

 

Ab April 2020 haben bereits diverse Online-Fraktionssitzungen stattgefunden, für die Sitzungsgeld gewährt worden ist.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die bereits durch den Bürgermeister festgelegte Regelung, ab dem 01.04.2020 Online-Fraktionssitzungen zuzulassen und hierfür Sitzungsgeld zu gewähren, rückwirkend zu beschließen.

 


 

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Anlage/n:
Erlass MHKBG NRW vom 18.06.2020

Schnellbrief StGB NRW vom 19.06.2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erlass MHKGB NRW und Schnellbrief StGB NRW (816 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: