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Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ entsprechend Anlage 1 zu erweitern.
b) Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. DA 15 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Parallel dazu sind die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Sachverhalt:
zu a) Erweiterung des Geltungsbereichs
Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurden hinsichtlich der öffentlichen Verkehrsflächen Abstimmungen mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW und dem Rheinisch-Bergischen Kreis vorgenommen. Hieraus resultierten Detaillierungen / Änderungen der Kreisverkehrsplanung sowie ein zusätzlicher Gehweg entlang der Kreisstraße K 18 zwischen Asterweg und der Zuwegung zum geplanten EDEKA-Markt.
Mit der neuen Planung wird die derzeitige Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans in Teilen überschritten. Deshalb wird vorgeschlagen, den Geltungsbereich so zu erweitern, dass sich künftig alle durch die Planung/Realisierung des EDEKA-Markts resultierenden Änderungen an den öffentlichen Verkehrsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden. Der neue Geltungsbereich ergibt sich aus der beiliegenden Planzeichnung (Anlage 01).
zu b) Beschluss zur öffentlichen Auslegung
In der StuV-Sitzung am 29.04.2019 wurde der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorgestellt und beraten. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 27.05.2019 den Aufstellungsbeschluss gefasst und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB fand in Form einer öffentlichen Auslegung vom 17.06.2019 bis zum 19.07.2019 statt. Während dieser Zeit wurden keine Stellungnahmen von Bürgerinnen oder Bürgern abgegeben.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte durch E-Mail vom 04.06.2019 (Fristsetzung zur Stellungnahme: 05.07.2019). Insgesamt haben 13 Behörden / TÖB Stellungnahmen abgegeben, davon 7 ohne Bedenken, Anregungen oder Hinweise.
Die übrigen Stellungnahmen sind dieser Vorlage als Anlagen 02 bis 07 beigefügt. Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise konnten bei der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs und der zugehörigen Gutachten und Fachbeiträge weitgehend Berücksichtigung finden.
Die PLEdoc GmbH hat mit Schreiben vom 06.06.2019 weitere Informationen hinsichtlich der im Bebauungsplan zu regelnden Kompensationsmaßnahmen gefordert. Es wurde mitgeteilt, dass die Ausgleichsmaßnahmen durch den Erwerb von Ökopunkten aus einem externen Ökokonto abgegolten wurden. Aufgrund der Tatsache, dass diese Maßnahmen bereits hergestellt wurden, ist von keiner Betroffenheit auszugehen.
Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland hat mit E-Mail vom 14.06.2019 die Aufnahme eines Hinweises auf die Meldepflicht und das Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern gefordert. Ein entsprechender Hinweis wurde in den Bebauungsplan aufgenommen.
Der Rheinisch-Bergische Kreis hat mit E-Mail vom 03.07.2019 mitgeteilt, dass für das auf den Bau- und Versiegelungsflächen anfallende Niederschlagswasser eine Erfassung, gegebenenfalls Vorbehandlung und eine Versickerung vorzusehen ist. Ein entsprechendes Entwässerungskonzept wurde erstellt und den Planunterlagen beigefügt (Anlage 14). Bezüglich des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags sowie des Umweltberichts wurden Ergänzungen gefordert, die in die entsprechenden Planunterlagen eingearbeitet wurden. Dabei wurden Aussagen insbesondere zum Landschaftsplan, zum Entwässerungskonzept sowie dem Schutzgut Wasser, zum FFH-Gebiet „Dhünn und Eifgenbach“ und dem Wirkpfad Niederschlagswasserentsorgung, zu den Auswirkungen auf das Landschaftsbild, zur Pflanzliste, zur Kompensationsplanung sowie zu Betriebszeiten und der Dachbegrünung ergänzt. Die Planunterlagen wurden hinsichtlich der Festsetzungen des Landschaftsplans angepasst. Ein Entwässerungskonzept sowie Aussagen zum Schutzgut Wasser und zur Beeinträchtigung des FFH-Gebiets wurden ebenfalls beigefügt. Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild wurden im Bebauungsplan mit verschiedenen Festsetzungen zu Pflanzmaßnahmen reduziert. Darüber hinaus hat eine entsprechende Anpassung der Pflanzliste stattgefunden. Die Kompensationsplanung wird durch das Ökokonto des Kreises abgegolten. Ziel ist die Entwicklung standortheimischer Laubholzbestände auf kalkreichen Standort mit sehr guter Nährstoffversorgung. Ein Hinweis zu Betriebszeiten wurden aufgeführt. Darüber hinaus wurde im Bebauungsplan festgesetzt, dass mindestens 70 % der Dachflächen als Gründach hergestellt und dauerhaft erhalten werden müssen. Bezüglich des Artenschutzes wurden Auflagen formuliert, die in den Bebauungsplan aufgenommen wurden. Ein Bepflanzungsplan wurde ebenfalls entsprechend den Anregungen des RBK erarbeitet. Darüber hinaus wurden Hinweise aus verkehrlicher Sicht mitgeteilt, die entweder bereits in den Bebauungsplan aufgenommen wurden oder im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt werden.
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat mit E-Mail vom 05.07.2019 darauf hingewiesen, dass der zu bauende Kreisverkehrsplatz einen Durchmesser von mindestens 30m, besser 35-40 m, aufweisen solle. Der Kreisverkehr wurde angepasst und inzwischen mit einem Durchmesser von 35 m ausgestattet. Darüber hinaus sind die detaillierten Abstimmungen zwischen Vorhabenträger, Stadt und Straßenbaulastträger im weiteren Verfahren zu treffen. Der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung und eines städtebaulichen Vertrages werden derzeit vorbereitet. Weitere Hinweise des Landesbetriebes (Einfriedung/Abschirmung) wurden berücksichtigt.
Die Bezirksregierung Düsseldorf (Kampfmittelbeseitigungsdienst) hat mit Schreiben vom 23.07.2018 Aussagen zum Plangebiet getroffen. Grundsätzlich gebe es keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Ein entsprechender Hinweis wurde in den Bebauungsplan aufgenommen.
In gleicher Sitzung erfolgt die (erneute) Abwägung und der abschließende Beschluss über die 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ (siehe hierzu Vorlage 0115/2020). Da die Rechtswirksamkeit der FNP-Änderung absehbar ist, kann das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich Begründung und Umweltbericht (Anlagen 08-11) und sämtliche notwendigen Gutachten und Fachbeiträge (Anlagen 12-17) liegen vor.
Auf dieser Grundlage kann nunmehr die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB erfolgen. Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange beteiligt.
Die vorgenannten Beteiligungen sollen kurzfristig erfolgen. Es wird angestrebt, die Rechtskraft des Bebauungsplans noch in diesem Jahr zu erwirken (Satzungsbeschluss in der Ratssitzung am 14.12.2020).
Anlage/n:
Anlage 01: Planzeichnung „Erweiterung des Geltungsbereichs“ Anlage 02: Stellungnahme Industrie- und Handelskammer Köln vom 05.07.2019 Anlage 03: Stellungnahme LVR-Amt für Bodendenkmalpflege vom 14.06.2019 Anlage 04: Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis vom 03.07.2019 Anlage 05: Stellungnahme Stadt Burscheid vom 04.06.2019 Anlage 06: Stellungnahme Städtischer Abwasserbetrieb (SAW) vom 12.06.2019 Anlage 07: Stellungnahme Straßen.NRW, NL Gummersbach vom 05.07.2019 Anlage 08: vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan Anlage 09: Begründung zum Bebauungsplan Anlage 10: Umweltbericht Anlage 11: Artenschutzprüfung Anlage 12: Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Anlage 13: Bodengutachten mit Konzept zur Behandlung des Niederschlagswassers Anlage 14: Schallschutzgutachten Anlage 15: Verträglichkeitsgutachten Lebensmittelvollsortimenter Anlage 16: Verkehrstechnische Untersuchung
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