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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt
- vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2021
die Verwaltung zu beauftragen, für den SSV Dhünn im Haushaltsplan 2021 einen zusätzlichen investiven Zuschuss in Höhe von maximal 100.000 € für die Sanierung/den Ausbau des Vereinsgebäudes auf dem Sportplatz in Dhünn zu berücksichtigen.
Darüber hinaus beschließt der Rat, den als Anlage beigefügten Ergänzungsvertrag zum Pachtvertrag vom 16.10.2019 und beauftragt die Verwaltung, diesen mit dem SSV Dhünn abzuschließen. Sachverhalt:
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 27.02.2020 – „Kunstrasenplatz in Dhünn ermöglichen – Multifunktionsgebäude prüfen“ ist in der Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus am 12.03.2020 eingebracht und seinerzeit zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 15.06.2020 behandelt, die Punkte 1. (Grundsatzbeschluss Kunstrasenplatz Dhünn) und 2. (Erarbeitung Finanzierungskonzept, Pachtvertrag u. ä.) als erledigt bestätigt und Punkt 3. des Antrages einstimmig beschlossen.
Hiernach ist die Verwaltung beauftragt worden, das Konzept „Multifunktionsgebäude“ des SSV Dhünn zu prüfen und eine Vorlage zu erstellen, ob und unter welchen Bedingungen das Projekt realisiert werden kann. Die Prüfung soll demnach unter der Prämisse erfolgen, dass das Haushaltssicherungskonzept nicht gefährdet wird.
Die Verwaltung hat diesen Beschluss mit folgendem Ergebnis umgesetzt:
Der SSV Dhünn hat nachvollziehbar bestätigt, dass im Rahmen der Umsetzung des bereits im Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus vorgestellten Projektes mit einem Kostenaufwand in Höhe von rd. 280.000 € zu rechnen ist.
Der SSV Dhünn hat darüber hinaus bestätigt, dass zur Finanzierung dieser 280.000 € Eigenmittel in Höhe von 180.000 € zur Verfügung stehen und die Maßnahme mit einem gesonderten Zuschuss der Stadt Wermelskirchen in Höhe von maximal 100.000 € umgesetzt werden kann.
Der SSV Dhünn ist bereit und in der Lage, die Vorbereitungen zur Durchführung der Maßnahme bis Ende 2020 zu erarbeiten und die Maßnahme in 2021 in eigener Regie und Verantwortung sowie in Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern der Stadt Wermelskirchen umzusetzen.
Die bezifferten Gesamtkosten in Höhe von 280.000 € werden von der Verwaltung bei Berücksichtigung von entsprechenden Eigenleistungen durch den SSV Dhünn als angemessen eingeschätzt.
Die Stadt Wermelskirchen erhält durch das finanzielle Engagement des Vereins für den zu gewährenden Zuschuss für das weiterhin im städtischen Eigentum befindliche Gebäude einen erheblichen Mehrwert.
Die denkbare Beantragung von Zuschussmitteln im Rahmen von aktuellen Förderprojekten des Landes NRW durch den Verein würde zu einer unzulässigen Doppelfinanzierung führen, da der aktuelle Umbau der Sportanlage Dhünn insgesamt bereits in einem erheblichen Umfang mit Landesmitteln aus dem Förderprogramm „Moderne Sportstätten“ bezuschusst wird.
Auf dieser Grundlage empfiehlt die Verwaltung,
einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von maximal 100.000 € zur Finanzierung der Sanierung/des Ausbaus des Vereinsgebäudes auf dem städtischen Sportplatz in Dhünn im Rahmen des Haushaltes 2021
- vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2021
bereitzustellen
sowie
den bereits mit dem SSV Dhünn geschlossenen Pachtvertrag vom 16.10.2019 entsprechend der Anlage zu ergänzen.
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