Vorlage - 0107/2020  

 
 
Betreff: Aktualisierung Lärmaktionsplan Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Zemella, Brigitte
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
08.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   
Ausschuss für Umwelt und Bau
09.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage LAP AUB 2020-09-09  
Wermelskirchen LAP3_2020-08-18  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt den Entwurf zur Aktualisierung des Lärmaktionsplans Straßenverkehr für die Stadt Wermelskirchen 3. Runde zur Kenntnis und beschließt die Beteiligung
der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange.


 

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Sachverhalt:

 

Die Stadt Wermelskirchen ist zuständig für die Aufstellung und Aktualisierung des Lärmaktionsplans für die Hauptverkehrsstraßen. Grundlagen dafür sind die 'EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm' - kurz Umgebungslärmrichtlinie - und das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit der Lärmminderungsplanung.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, bestehende Lärmbelastungen aufzuzeigen und Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten.

2016 hat der Rat der Stadt Wermelskirchen den Lärmaktionsplan der Runde 2 beschlossen:

https://www.wermelskirchen.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/01_LAP_Wermelskirchen_2016.pdf

Der Plan enthält eine Darstellung der rechtlichen Aspekte, eine Analyse der Lärmsituation, Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung, Hinweise zu Ruhigen Gebieten, Empfehlungen zum Umgang weiterer Lärmquellen wie Motorradlärm und den Maßnahmenempfehlungen zur Lärmminderung.

Weitergehende Hinweise zum Thema Lärmaktionsplanung finden sich in den Sitzungsvorlagen RAT/3056/2015, RAT/3332/2016 und in der Anlage 1.

Lärmaktionspläne sind, so gibt es der Gesetzgeber vor, regelmäßig zu fest vorgegebenen Terminen in einem 5-Jahresrhythmus (2008, 2013, 2018, 2023, usw.) auf der Grundlage der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) überarbeiteten Lärmberechnungen zu überprüfen und zu aktualisieren. Die Frist für das Intervall der Runde 3 - Sommer 2018 - konnte die Stadt Wermelskirchen aus unterschiedlichen Gründen nicht umsetzen.

 

Nun liegt jedoch die Aktualisierung des Lärmaktionsplans Wermelskirchen Runde 3 als Entwurf vor, den das Planungsbüro Richter-Richard aus Aachen erarbeitet hat.

 

Die inhaltlichen Schwerpunkte sind, wie dargestellt, in der EU-Umgebungslärmrichtlinie fest vorgegeben. Neben der Auswertung der aktuellen Lärmsituation befasst sich der Plan im Wesentlichen mit der Konkretisierung der Maßnahmenempfehlungen zur Lärmminderung.

Das Thema Motorradlärm wird aufgrund der massiven Belästigungen in Wermelskirchen - unabhängig von den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie - zusätzlich in die Lärmaktionsplanung aufgenommen.

Folgender Zeitplan ist für die weitere Erarbeitung des Lärmaktionsplans vorgesehen:

Herbst 2020: Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Die Öffentlichkeit erhält für die Dauer von vier Wochen die Möglichkeit, sich online einzubringen. Zudem ist vorgesehen, für die Bürgerinnen und Bürger, die ihre Belange analog einbringen möchten, eine Sprechstunde im Rathaus anzubieten, die zuvor in der Presse angekündigt wird.

 

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen ist zu prüfen, ob eine Änderung des Lärmaktionsplans mit einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig wird.

Falls das nicht der Fall ist, könnte der Plan Ende 2020 dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Ansonsten wird das Verfahren voraussichtlich im kommenden Jahr abgeschlossen.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau wird Herr Jochen Richard vom Planungsbüro Richter-Richard die Inhalte des Entwurfs und die Maßnahmen näher erläutern.


 

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Anlage/n:

Anlage 1: Informationen zur Lärmaktionsplanung

Anlage 2: Entwurf Lärmaktionsplan Wermelskirchen 3. Runde (nur digital)


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage LAP AUB 2020-09-09 (238 KB)      
Anlage 2 2 Wermelskirchen LAP3_2020-08-18 (6611 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

           EUR

              EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: