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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt den Entwurf zur Aktualisierung des Lärmaktionsplans Straßenverkehr für die Stadt Wermelskirchen 3. Runde zur Kenntnis und beschließt die Beteiligung
Sachverhalt:
Die Stadt Wermelskirchen ist zuständig für die Aufstellung und Aktualisierung des Lärmaktionsplans für die Hauptverkehrsstraßen. Grundlagen dafür sind die 'EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm' - kurz Umgebungslärmrichtlinie - und das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit der Lärmminderungsplanung. Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, bestehende Lärmbelastungen aufzuzeigen und Vorschläge für Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten. 2016 hat der Rat der Stadt Wermelskirchen den Lärmaktionsplan der Runde 2 beschlossen: https://www.wermelskirchen.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/01_LAP_Wermelskirchen_2016.pdf Der Plan enthält eine Darstellung der rechtlichen Aspekte, eine Analyse der Lärmsituation, Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung, Hinweise zu Ruhigen Gebieten, Empfehlungen zum Umgang weiterer Lärmquellen wie Motorradlärm und den Maßnahmenempfehlungen zur Lärmminderung. Weitergehende Hinweise zum Thema Lärmaktionsplanung finden sich in den Sitzungsvorlagen RAT/3056/2015, RAT/3332/2016 und in der Anlage 1. Lärmaktionspläne sind, so gibt es der Gesetzgeber vor, regelmäßig zu fest vorgegebenen Terminen in einem 5-Jahresrhythmus (2008, 2013, 2018, 2023, usw.) auf der Grundlage der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) überarbeiteten Lärmberechnungen zu überprüfen und zu aktualisieren. Die Frist für das Intervall der Runde 3 - Sommer 2018 - konnte die Stadt Wermelskirchen aus unterschiedlichen Gründen nicht umsetzen.
Nun liegt jedoch die Aktualisierung des Lärmaktionsplans Wermelskirchen Runde 3 als Entwurf vor, den das Planungsbüro Richter-Richard aus Aachen erarbeitet hat.
Die inhaltlichen Schwerpunkte sind, wie dargestellt, in der EU-Umgebungslärmrichtlinie fest vorgegeben. Neben der Auswertung der aktuellen Lärmsituation befasst sich der Plan im Wesentlichen mit der Konkretisierung der Maßnahmenempfehlungen zur Lärmminderung. Das Thema Motorradlärm wird aufgrund der massiven Belästigungen in Wermelskirchen - unabhängig von den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie - zusätzlich in die Lärmaktionsplanung aufgenommen. Folgender Zeitplan ist für die weitere Erarbeitung des Lärmaktionsplans vorgesehen: Herbst 2020: Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Öffentlichkeit erhält für die Dauer von vier Wochen die Möglichkeit, sich online einzubringen. Zudem ist vorgesehen, für die Bürgerinnen und Bürger, die ihre Belange analog einbringen möchten, eine Sprechstunde im Rathaus anzubieten, die zuvor in der Presse angekündigt wird.
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen ist zu prüfen, ob eine Änderung des Lärmaktionsplans mit einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig wird. Falls das nicht der Fall ist, könnte der Plan Ende 2020 dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Ansonsten wird das Verfahren voraussichtlich im kommenden Jahr abgeschlossen.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau wird Herr Jochen Richard vom Planungsbüro Richter-Richard die Inhalte des Entwurfs und die Maßnahmen näher erläutern.
Anlage/n: Anlage 1: Informationen zur Lärmaktionsplanung Anlage 2: Entwurf Lärmaktionsplan Wermelskirchen 3. Runde (nur digital)
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