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Beschlussvorschlag:
a)
Der Rat der Stadt beschließt, die Abwägung der zur 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ vorgebrachten Stellungnahmen wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt vorzunehmen.
b)
Der Rat der Stadt beschließt die 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ und stimmt der zugehörigen Begründung zu. Sachverhalt:
Das Verfahren zur Aufstellung der 48. FNP-Änderung wurde am 22.05.2018 vom Rat der Stadt eingeleitet (Aufstellungsbeschluss; Vorlage RAT 0127/2018).
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs vom 23.07. bis zum 24.08.2018. Parallel dazu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Mit Schreiben vom 14.09.2018 hat die Verwaltung bei der Bezirksregierung Köln eine Änderung des Regionalplans im Bereich der Ortslage Dabringhausen angeregt. Der Regionalrat hat daraufhin in seiner Sitzung am 14.12.2018 ein entsprechendes Änderungsverfahren eingeleitet.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts erfolgte gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 Landesplanungsgesetz (LPlG) durch Auslegung der entsprechenden Planunterlagen vom 18.02. bis zum 26.04.2019.
Die abschließende Beratung der Regionalplanänderung im Regionalrat wurde mehrfach verschoben. Sie erfolgte letztlich am 15.05.2020: der Vorlage der Bezirksregierung wurde bei zwei Gegenstimmen gefolgt. Somit fehlt nunmehr nur noch die Genehmigung der Regionalplanänderung durch die Landesplanungsbehörde.
Um nicht zu viel Zeit im Rahmen der Bauleitplanung zu verlieren, wurde Anfang November 2019 mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt, dass die Stadt Wermelskirchen trotz der noch nicht rechtswirksamen Regionalplanänderung eine landesplanerische Anfrage nach § 34 LPlG bei der Bezirksregierung stellt. Auf die landesplanerische Anfrage der Stadt vom 08.11.2019 hat die Bezirksregierung Köln mit Schreiben vom 09.12.2019 (Posteingang 20.12.2019) festgestellt, dass die 48. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ - unter dem Vorbehalt der Rechtskraft der im Verfahren befindlichen 31. Änderung des Regionalplans - den Zielen der Raumordnung und Landesplanung entspricht.
Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 die öffentliche Auslegung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die Offenlage fand vom 24.01. bis zum 28.02.2020 statt.
Nach Beratung im StuV am 08.06.2020 hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 15.06.2020 sich mit den eingegangenen Stellungnahmen befasst, deren Abwägung entsprechend der Verwaltungsvorlage 0071/2020 vorgenommen und die Flächennutzungsplanänderung beschlossen.
Die Verwaltung hat die 48. Änderung des Flächennutzungsplans daraufhin der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Die zuständige Sachbearbeiterin bei der Bezirksregierung hat am 31.07.2020 telefonisch auf einen Abwägungsfehler hingewiesen. Dieser betrifft den Umgang mit einer Stellungnahme aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung (Stellungnahme Person 1 vom 08.08.2018; siehe Anlage 1). In dieser Stellungnahme wurden Bedenken hinsichtlich der grundsätzlichen Notwendigkeit eines neuen Lebensmittelvollsortimenters in Dabringhausen vorgebracht, des Weiteren Bedenken hinsichtlich der geplanten Erschließung und der Eingriffe in das Landschaftsbild. In der Verwaltungsvorlage 0071/2020 wurden diese Bedenken fälschlicherweise lediglich zur Kenntnis genommen, anstatt sich inhaltlich mit ihnen auseinanderzusetzen.
Die fehlerhafte Abwägung hat zur Folge, dass die Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen sowie der abschließende Beschluss über die FNP-Änderung erneut vorgenommen werden müssen.
Die im Rahmen des FNP-Änderungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen liegen dieser Verwaltungsvorlage als Anlagen 01 bis 23 bei. Die vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise wurden tabellarisch aufgearbeitet, mit Stellungnahmen der Verwaltung versehen und gegen- und untereinander abgewogen (siehe >>> Anlage 24). Die überarbeitete Abwägung der Stellungnahme von Person 1 (lfd. Nr. 1.1) ist durch rote Schrift hervorgehoben. Auf Grund der geänderten Abwägung ergeben sich auch Änderungen an der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung (Anlage 26) sowie am zugehörigen Umweltbericht (Anlage 27). Diese Änderungen sind ebenfalls durch rote Schrift markiert.
Begründung und Umweltbericht wurden zudem um Aussagen zum inzwischen vorliegenden Entwässerungskonzept (Bebauungsplanverfahren) und zur vom Regionalrat beschlossenen 31. Änderung des Regionalplans ergänzt. Auch diese Ergänzungen sind durch rote Schrift kenntlich gemacht.
zu a)
Abwägung
Der überwiegende Anteil der im Rahmen des zweistufigen Beteiligungsverfahrens vorgebrachten Stellungnahmen beinhaltete keine Bedenken.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen wurde lediglich eine Stellungnahme (Person 1 vom 08.08.2018) vorgebracht (siehe hierzu vorherige Ausführungen).
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen mehrere Stellungnahmen ein.
Seitens der Stadt Burscheid sowie der Industrie- und Handelskammer wurde die mögliche Gefahr der Beeinträchtigung von zentralen Versorgungsbereichen in umliegenden Kommunen thematisiert. Seitens der Verwaltung wurde unter Berücksichtigung der im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erstellter Einzelhandelsverträglichkeitsuntersuchung festgehalten, dass das Vorhaben zu keinen abwägungsrelevanten Umsatzverlagerungen zu Lasten der ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiche im erwarteten Einzugsgebiet führen wird.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf hat Hinweise zu Erdarbeiten gegeben. Diese werden im Rahmen des Bebauungsplanes berücksichtigt.
Seitens des Landesbetriebes Straßen.NRW wurden zunächst keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung erhoben. Es wurden lediglich Hinweise zur Ausgestaltung des Zufahrtsbereiches, der Beleuchtungseinrichtungen, sowie der Werbeanlagen gegeben. Diese Inhalte betreffen die Ausführungsplanung und sind nicht Gegenstand der in Rede stehenden Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Rheinisch-Bergische Kreis thematisiert in seinen Stellungnahmen die Eingriffs-beschreibung, den Landschaftspflegerischen Begleitplan, den Umweltbericht, das Entwässerungskonzept, die Artenschutzvorprüfung, die Verkehrssituation sowie den Brandschutz. Der überwiegende Anteil der Hinweise betreffen das nachgelagerte Bebauungsplan- bzw. Genehmigungsverfahren und sind nicht Gegenstand der FNP-Änderung. Die übrigen Hinweise wurden in die Planung aufgenommen.
Der Naturschutzbeirat des Rheinisch-Bergischen Kreises hat in einer gesonderten Stellungnahme den Eingriff in Landschaftsschutzgebietsflächen, die Sortimentsliste, die technische Umsetzung des Bauvorhabens, sowie die bestehende Baumkulisse thematisiert. Die Realisierung eines Lebensmittelvollsortimenters nebst ausreichender Stellplatzanlage ohne Inanspruchnahme von LSG-Flächen ist nicht möglich, da sich dadurch der Geltungsbereich des Plangebietes nahezu halbieren würde. Auch die im Rahmen der FNP-Änderung gewählte Darstellung der Verkaufsflächenbegrenzung richtet sich hinsichtlich des Sortimentes insbesondere an die Bevölkerung der Umgebung. Die nachfolgenden Punkte betreffen das Bebauungsplanverfahren und sind nicht Gegenstand der FNP-Änderung.
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird zur besseren Lesbarkeit in Form einer Abwägungstabelle dargestellt (>>> Anlage 24). Die Abwägungstabelle besteht aus zwei Spalten: der laufenden Nummer der Bedenken / Anregungen / Hinweise, den wörtlich wiedergegebenen Bedenken / Anregungen / Hinweisen sowie der Stellungnahme der Verwaltung einschließlich Abwägung.
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nicht einzeln über die Behandlung der jeweiligen Bedenken / Anregungen / Hinweise, sondern fasst einen Beschluss über die Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen, wie diese in Anlage 24 dargestellt ist.
zu b)
abschließender Beschluss über die 48. Änderung der Flächennutzungsplanänderung
Die 31. Regionalplanänderung wurde am 15.05.2020 vom Regionalrat beschlossen und liegt derzeit zur Genehmigung beim Ministerium.
Nach erfolgter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen (Beschluss zu a) kann der abschließende Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung gefasst und der zugehörigen Begründung zugestimmt werden (Beschluss zu b).
Anschließend wird die Flächennutzungsplanänderung der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.
Sobald die Bezirksregierung die Genehmigung erteilt hat, kann der abschließende Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung sowie die Genehmigung durch die Bezirksregierung amtlich bekanntgemacht werden.
Mit der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Anlage/n:
Anlage 01 - Stellungnahme Person 1 (anonymisiert) v. 08.08.2018 Anlage 02 - Stellungnahme Bergische Energie- und Wasser-GmbH (BEW) v. 23.07.2018 Anlage 03 - Stellungnahme Bezirksregierung Köln, Abt. Kampfmittelbeseitigungsdienst v. 23.07.2018 Anlage 04 - Stellungnahme Unitymedia v. 23.07.2018 Anlage 05 - Stellungnahme PLEdoc v. 24.07.2018 Anlage 06 - Stellungnahme Stadt Remscheid v. 27.07.2018 Anlage 07 - Stellungnahme Stadt Hückeswagen v. 02.08.2018 Anlage 08 - Stellungnahme LVR-Amt für Bodendenkmalpflege v. 08.08.2018 Anlage 09 - Stellungnahme Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper v. 08.08.2018 Anlage 10 - Stellungnahme Stadt Burscheid v. 14.08.2018 Anlage 11 - Stellungnahme Straßen.NRW Niederlassung Rhein-Berg v. 16.08.2018 Anlage 12 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis v. 23.08.2018 Anlage 13 - Stellungnahme IHK zu Köln, Geschäftsstelle Leverkusen / Rhein-Berg v. 24.08.2018 Anlage 14 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis, Nachtrag Naturschutzbeirat v.19.09.2018 Anlage 15 - Stellungnahme Stadt Burscheid v. 15.01.2020 Anlage 16 - Stellungnahme Stadt Remscheid v. 17.01.2020 Anlage 17 - Stellungnahme Stadt Hückeswagen v. 11.02.2020 Anlage 18 - Stellungnahme Bergische Energie- und Wasser-GmbH (BEW) v. 13.02.2020 Anlage 19 - Stellungnahme Straßen-NRW, NL Rhein-Berg - 19-02-2020 Anlage 20 - Stellungnahme Vodafone v. 19.02.2020 Anlage 21 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer v. Kreis 20.02.2020 Anlage 22 - Stellungnahme IHK zu Köln, Geschäftsstelle Leverkusen / Rhein-Berg v. 21-02-2020 Anlage 23 - Stellungnahme Rheinisch-Bergischer Kreis, Nachtrag Abt. Artenschutz v. 03.03.2020 Anlage 24 - Abwägungstabelle Anlage 25 - Planzeichnung der 48. FNP-Änderung „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter Dabringhausen“ *) Anlage 26 - Begründung zur 48. FNP-Änderung; Teil A: Allgemeiner Teil *) Anlage 27 - Begründung zur 48. FNP-Änderung; Teil B: Umweltbericht *) Anlage 28 - Artenschutzprüfung *) Anlage 29 - Einzelhandelsgutachten CIMA *)
*) nur in digitaler Form (pdf-Datei)
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