Vorlage - 0117/2020  

 
 
Betreff: 55. Änderung des Flächennutzungsplans "Neues Hallenbad":
Aufstellungsbeschluss und Einleitung des Verfahrens
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
08.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
21.09.2020 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage_1_FNP-55_Lage_im_Stadtgebiet  
Anlage_2_Regionalplan_Auszug  
Anlage_3_FNP-55_Geltungsbereich  
Anlage_4_FNP-55_Bestand_und_Planung  
Anlage_5_ASP-1_großräumiges_Untersuchungsgebiet  
Anlage_6_Lageplan_Bauvorhaben_mit_Wendeflächen_b-a  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 55. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) „Neues Hallenbad“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

Die Abgrenzung des Plangebietes ist aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtskarte zu ersehen (Anlage 3: „55. Änderung des FNP - Geltungsbereich).


 

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Sachverhalt:

 

Bauleitplanung "Neues Hallenbad"

Für den Standort des Vorhabens "Ersatzneubau Hallenbad" auf dem oberen Tennenplatz im Areal der Sportanlagen "Eifgen", unterhalb des jetzigen "Quellenbads" ist im Wege der Bauleitplanung Planrecht zu schaffen (Anlage 1: "Lage im Stadtgebiet"). In Vorbereitung der erforderlichen Planverfahren hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 15.06.2020 die Verwaltung beauftragt, bei der Bezirksregierung anzufragen, ob die beabsichtigte 55. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Wermelskirchen "Neues Hallenbad" mit den Zielen der Landesplanung vereinbar ist (Vorlage 0079/2020).

Die Anfrage gemäß Landesplanungsgesetz wurde der Bezirksregierung Köln zur Prüfung vorgelegt. Eine Bestätigung steht noch aus; die einzuräumende Bearbeitungszeit läuft noch.

Zwischenzeitlich hat das Amt für Gebäudewirtschaft, Sachgebiet Hochbauamt, einen Generalplaner mit der Planung beauftragt und die Entwurfs- und Erschließungsplanung vorangetrieben. Infolgedessen konkretisieren sich die Planinhalte, so dass nunmehr der Beschluss zur Aufstellung und Einleitung des Verfahrens zur 55. Änderung des FNP gefasst werden soll.

 

 

Bauvorhaben "Ersatzneubau": Entwurf und Finanzierung

Fördermöglichkeiten, die die Realisierung des Bauvorhabens finanziell absichern, sind bei dem städtischen Fördermittelmanagement in Prüfung. Hierzu wird auf die Vorlage 0114/2020 "Ersatzneubau Hallenbad: Entwurfsplanung und Finanzierungsmöglichkeiten" verwiesen, die über das Bauprojekt informiert und die Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigt.

Eine Vorstellung der Entwurfsplanung zum Ersatzneubau Hallenbad ist in den Sitzungen des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus am 31.08.20 sowie des Ausschusses für Umwelt und Bau am 09.09.2020 vorgesehen.

 

 

 

1 Planvorhaben "Neues Hallenbad" - Planungsrechtliche Situation

 

1.1   Regionalplan und Schutzgebiet

Der aktuelle Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln weist den in Rede stehenden Bereich als Allgemeinen Siedlungsbereich, ASB, aus (Anlage 2: "Regionalplan-Auszug", Bereich der FNP-Änderung siehe roter Ring).

Der östliche Teilbereich der 55. FNP-Änderung befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Landschaftsplans "Wermelskirchen". Die betroffene Fläche liegt im Bereich des Landschaftsschutzgebietes mit der Schutzgebietsausweisung "WK_2.2-0.4 Bergische Hochfläche um Wermelskirchen".

Im Rahmen eines Scoping-Termins im Mai 2020 hat der Träger der Landschaftsplanung signalisiert, dass das Planvorhaben an diesem vorbelasteten Standort und unterhalb der L 409 vorstellbar sei, soweit die FNP-Änderung in einer vernünftigen Dimensionierung vorgenommen werde.

 

1.2   Flächennutzungsplan - Beschreibung des Planvorhabens

Das Vorhaben „Ersatzneubau Hallenbad“ ist im Wege einer Änderung des FNP sowie der Aufstellung eines Bebauungsplans planrechtlich zu sichern.

 

Der Entwurf der 55. Änderung des FNP sieht hier vor, die Darstellung einer "Grünfläche" in eine "Fläche für Gemeinbedarf" umzuwandeln. Der vorgesehene FNP-Änderungsbereich ist der Anlage 3: "Geltungsbereich", zu entnehmen.

 

Einen Vergleich von derzeitiger Darstellung und beabsichtigter Nutzungsänderung zeigt die Anlage 4: "Bestand und Planung".

 

Im Einzelnen bezieht sich die beabsichtigte Darstellung als "Fläche für Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung "Hallenbad" auf folgende Bereiche:

        Südöstlicher Teil des Plangebiets, Standort der neuen baulichen Anlage

(derzeit dargestellt als "Grünfläche" mit der Zweckbestimmung "Sportplatz")

        Nordwestlicher Teil des Plangebiets, d. h. der Bereich des bestehenden Bades einschließlich Parkplatz (derzeit dargestellt als "Grünfläche", mit den Zweckbestimmungen "Hallenbad" und "Parkfläche"). Die hier bislang mit gesondertem Symbol "P" dargestellte Zweckbestimmung "Parkfläche" wird aufgegeben und in die "Fläche für Gemeinbedarf" einbezogen.

 

Erste Untersuchungen im Rahmen von vorbereitender Bauleitplanung sowie Entwurfsplanung zum Hochbau haben bereits Ergebnisse hervorgebracht, die unter Punkt

-  3   Rahmenbedingungen des Standorts  -  dargestellt werden.

 

 

 

2 Bauvorhaben "Ersatzneubau Hallenbad" und Entwurfsziele

 

2.1   Beschreibung des Bauvorhabens aus Sicht der Bauherrin (gekürzte Fassung)

Für detaillierte Ausführungen zum Bauvorhaben wird auf die Vorlage 0114/2020 verwiesen.

 

Die Stadt Wermelskirchen plant die Errichtung eines neuen Hallenbades im Hüpptal ("Grüner Finger der Innenstadt"), welches in Funktion und Nutzung das kommunale "Quellenbad" ersetzt (Ersatzneubau). Der neue Standort liegt überwiegend auf dem zum Bestandsbad angrenzenden ungenutzten Ascheplatz, sodass Lage und Erschließung unverändert bleiben.

Das neue Hallenbad soll parallel zum Betrieb des bestehenden Hallenbades errichtet werden, um möglichst keine Versorgungslücke für die Nutzer entstehen zu lassen.

 

Die Austattung umfasst folgende Elemente: Sportschwimmbecken mit 5 Bahnen, Sprungturm 1-Meter-Brett / 3-Meter-Plattform, Lehrschwimmbecken mit Hubboden, Kleinkinderbecken, Caféteria im Eingangsbereich, Funktions- und Versorgungsräume.

 

Die Entwurfsplanung entspricht einem integrativen, nachhaltigen Hallenbad, welches nicht nur den aktuellen Vorgaben der Richtlinien und Normen entspricht, sondern auch spezifische, innovative Maßnahmen für den Klimaschutz vorhält und zur Nachhaltigkeit beiträgt.

 

Das Gebäude ist auf insgesamt 3 Ebenen geplant. Optisch wird sich das Bad durch die topografische Anpassung, eine Dachbegrünung und die Verwendung von natürlichen Werkstoffen in der Fassade in den Grünzug integrieren. Der ökologische Gedanke setzt sich sowohl in der Foyerdecke, als auch in der Materialauswahl von natürlichen, recycelten Werkstoffen und der technischen Gebäudeausstattung fort.

 

Das neue Hallenbad besitzt einen ebenerdigen Eingang und wird barrierefrei geplant, so dass für alle Generationen eine Nutzung ermöglicht wird. Die Anordnung der Becken, Aufenthaltsbereiche und Umkleiden wird ansprechend und zweckdienlich für unterschiedliche Nutzergruppen ausgestaltet.

 

Die Zufahrt zum Hallenbad erfolgt über den nördlich gelegenen Quellenweg. Im Bereich des alten Quellenbades ist nach dem Abriss des Bades eine Parkplatzanlage für PKW geplant, die für das Hallenbad die notwendige Anzahl an Stellplätzen vorsieht. Die Andienung von Versorgungslieferungen erfolgt voraussichtlich über einen Versorgungsweg, der an die Verbindung zwischen Königsstraße und Dhünner Straße anschließen soll. Fußgänger können das neue Hallenbad, analog zum aktuellen Quellenbad, weiterhin aus allen Richtungen erreichen.

 

3 Rahmenbedingungen des Standorts

 

Folgende Untersuchungsergebnisse liegen derzeit vor:

(nachstehende Erkenntnisse werden als Text oder Anlage Teil der Begründung zur Bauleitplanung):

 

3.1   Abfallbezogene Untersuchung des Tennenbelags

Im Ergebnis der frühzeitig veranlassten abfallbezogenen Untersuchung wird der Sportplatzbelag/Tennenbelag in die LAGA-Zuordnungsklasse Z1.1 eingestuft (Büro Kühn Geoconsulting, 14.07.2020). Im Sinne der Abfallverzeichnis-Verordnung wird das Tennenmaterial als nicht gefährlich, d.h. nicht überwachungsbedürftig eingestuft.

Beprobt wurde sowohl der Sportplatzbelag sowie die Miete des abgetragenen Materials der Speerwurfanlage, da dieses Material nicht entsorgt wurde und somit auch nicht beprobt wurde. Das Büro Kühn hat eine Mischprobe erstellt. Die einzelnen Parameter, welche untersucht wurden, sind dem Anhang der Untersuchung zu entnehmen. Es ist vorgesehen, das Sportplatzmaterial bei Baubeginn zu entsorgen. Erst mit Beginn der Erdarbeiten wird der Tennenbelag bewegt.

 

 

3.2   Bachverrohrung

Im Geltungsbereich des Plangebiets verläuft die Verrohrung des Wermelskirchener Bachs.

Im Rahmen der weiteren Planung und aus Haftungsgründen sind von Seiten des Betreibers aktuelle Aussagen zum baulichen Zustand der Verrohrung bzw. zu Maßnahmen zu deren Sicherstellung erforderlich. Mit E-Mail vom 28.07.20 übermittelt der Städtische Abwasserbetrieb, SAW, die Auswertung einer Befahrung vom 02.07.20:

Im Ergebnis sind bei 2 Haltungen Maßnahmen erforderlich. Die meisten Schäden lassen sich in geschlossener Bauweise sanieren. Bei einer Haltung liegt eine Verformung des Rohres vor. Dies lässt sich nur in offener Bauweise sanieren (betroffener Teilabschnitt ist auszutauschen). Eine Kostenschätzung hierzu steht noch aus.

 

 

3.3   Entwässerung

Derzeit ist für das anfallende Nutzwasser ein Vollanschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal (DN1300) geplant. Wie bereits das alte Hallenbad, soll das neu geplante Hallenbad ebenfalls an diesen Kanal angeschlossen werden. Aufgrund der geplanten Parallelität - das alte Hallenbad soll so lange betrieben werden, bis das neue Hallenbad in Funktion geht - wurde die Kapazität bei dem Städtischen Abwasserbetrieb (SAW) abgefragt. Von Seiten des SAW wurde eine ausreichende Kapazität für die temporäre doppelte Einleitung bestätigt. Dies stellt kein Problem für das Fassungsvermögen des Kanals dar.

Bezüglich der Regenentwässerung und dem Parkplatz sieht die aktuelle Planung eine Einleitung analog zum aktuellen Hallenbad vor:

1. Das auf den versiegelten Flächen anfallende Niederschlagswasser soll in den vorhanden Mischwasserkanal eingeleitet werden.

2. Durch das geplante Gründach findet hier eine natürliche Verzögerung des einzuleitenden Wassers statt.

Ob für die neue Parkplatzanlage eine Versickerung des Regenwassers möglich ist, wird im Rahmen der weiteren Planung geprüft.

 

 

3.4   Verkehrliche Erschließung

Eine beauftragte Machbarkeitsstudie hat zur Verbesserung der verkehrstechnischen Vernetzung des Vorhabens einen möglichen Anschluss an die Landesstraße L409/Dhünner Straße geprüft und in mehreren Varianten dargestellt.

Die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde (23.07.20) bestätigt die in der Machbarkeitsstudie angesetzten Annahmen bzgl. des (kritischen) Eingriffs in die Landschaft sowie das Erfordernis einer weitergehenden landschaftpflegerischen und artenschutzrechtlichen Analyse der in Rede stehenden Eingriffsbereiche.

Im Ergebnis lehnt StraßenNRW (17.07.20) einen direkten Anschluss an die L 409/Dhünner Straße - unabhängig der dargestellten Varianten - gänzlich ab. Die geringen zu erwartenden Verkehrsstärken rechtfertigten keine neue Einmündung an der Landesstraße.

Insofern wird der gesamte Besucherverkehr analog zum aktuellen Quellenbad geleitet. Das verkehrliche Konzept sieht vor, dass Badegäste den Neubau des Hallenbades von Nordwesten über den Quellenweg anfahren. Ebenfalls wird der Müll weiterhin über den Quellenweg abgeholt. Diese bestehende Anbindung soll nicht verändert werden.

Das Bestandsbad wird nach der Erstellung des Ersatzneubaus abgebrochen, auf dieser Fläche soll dann eine Parkplatzanlage entstehen.

Die Andienung von Lieferungen wie z.B. Chlorgas oder Filtermaterial erfolgt voraussichtlich über einen Versorgungsweg, der an die Verbindung zwischen Königstraße und Dhünner Straße anschließen soll. Dieser Versorgungsweg dient ebenfalls als Anfahrtsmöglichkeit für Krankenwagen und Feuerwehrfahrzeuge. Kleinere Fahrzeuge können die Technikanlieferung auch vorwärts befahren, für größere Fahrzeuge wird eine Fläche an der Zufahrt errichtet, sodass diese Fahrzeuge die Möglichkeit haben, das Hallenbad direkt rückwärts anzufahren. Bei Andienung von der Dhünner Straße kann, - je nach Abbiegesituation, vorab die Wendeschleife um das Haus Eifgen genutzt werden; siehe Bauvorhaben Kunstrasen (Anlage 5: "Lageplan Bauvorhaben mit Wendeflächen Versorgungsfahrzeuge, b/a blass architekten").

Fußgänger können das neue Hallenbad nach wie vor aus allen Richtungen erreichen, es gibt den Zugang vom Quellenweg, durch das Hüpptal aber auch von Süden aus dem Eifgen.

 

 

3.5   Artenschutzprüfung, ASP, Stufe I

Artenschutzrechtliche Belange sind bei allen Bauvorhaben und Planverfahren zu beachten.

Im Rahmen der Bauleitplanung "Neues Hallenbad" wurden diese frühzeitig geprüft.

Zwischenzeitlich hat das mit der Untersuchung beauftragte Büro bereits einen Entwurf zur ASP I für das großräumige Untersuchungsgebiet des in Rede stehenden Standorts vorgelegt ("Planung und Landschaft", Große - Kreyssig - Dr. Schönert GbR, Essen, Juli 2020).

 

Das gutachterliche Fazit stellt sich - nach positiver Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises, RBK - wie folgt dar:

Das der Artenschutzprüfung zugrunde liegende Untersuchungsgebiet umfasst eine Größe von etwa 31.300 m², die in der Tallage im Wesentlichen von dem 'Quellenbad' inklusive Parkplatz sowie dem oberen (großen) und unteren (kleinen) Tennenplatz der Sportanlage 'Eifgen' eingenommen wird. Im Nordosten sowie im Südwesten begleiten Feldgehölze die Freizeit- und Sportanlagen (Anlage 6: "ASP I, großräumiges Untersuchungsgebiet").

Die Ortsbesichtigung und die Auswertung der planungsrelevanten Arten sowie des Gutachtens zur benachbarte Waldschule erbrachte, dass insbesondere für das Feldgehölz entlang der Dhünner Straße ein Vorkommen von Star (bedingt), Mäusebussard und Sperber sowie aufgrund von potenziellen Baumhöhlen auch Quartiere von Baum-Fledermäusen nicht ausgeschlossen werden können. Des Weiteren kann nicht ausgeschlossen werden, dass Gebäude-Fledermäuse das bestehende Hallenbad zumindest zeitweise als Quartier nutzen.

Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen werden Maßnahmen aufgeführt, bei deren Beachtung mit der Realisierung des Planvorhabens keine der in § 44 Abs. 1 BNatSchG aufgeführten artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände erfüllt werden und somit nicht gegen die Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird. Sollte sich im Zuge der Planung aber eine Inanspruchnahme des Feldgehölzes an der Dhünner Straße als unvermeidbar herausstellen, so wird zumindest eine Kartierung der Horst und Höhlenbäume oder eine vertiefende Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange in der Stufe II empfohlen, um auf Basis einer konkreten Parkplatzplanung eine mögliche Beeinträchtigung abzuklären.

 

 

3.6   Umweltbericht zur FNP-Änderung   - folgt im Rahmen des weiteren Verfahrens -

 

 

 

4 Aufstellungsbeschluss 55. Änderung des FNP und weiteres Vorgehen

 

Der Rat der Stadt kann nunmehr den Beschluss zur Aufstellung und Einleitung des Verfahrens zur 55. Änderung des FNP fassen.

Weiterführend fließen alle Erkenntnisse zur planungsrechtlichen Situation und den Rahmenbedingungen des Standorts in die Entwurfsbegründung zur FNP-Änderung ein. Der zugehörige Umweltbericht wird im Herbst beauftragt. Anschließend kann der Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden durchgeführt werden.

Vertiefende Gutachten, wie Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Bodenuntersuchung, Verkehrs- und Entwässerungskonzept, schalltechnische Untersuchung etc., werden im Rahmen des im Herbst 2020 aufzustellenden Bebauungsplanverfahrens "Neues Hallenbad" beauftragt und erarbeitet.

 

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Anlage/n:

 

Anlage 1: "Lage im Stadtgebiet"

Anlage 2: "Regionalplan-Auszug"

Anlage 3: "55. Änderung des FNP - Geltungsbereich"

Anlage 4: "55. Änderung des FNP - Bestand und Planung".

Anlage 5: "Lageplan Bauvorhaben mit Wendeflächen, b/a blass architekten"

Anlage 6: "ASP 1: Großräumiges Untersuchungsgebiet auf Luftbild"
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_FNP-55_Lage_im_Stadtgebiet (506 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_2_Regionalplan_Auszug (199 KB)      
Anlage 3 3 Anlage_3_FNP-55_Geltungsbereich (520 KB)      
Anlage 4 4 Anlage_4_FNP-55_Bestand_und_Planung (1018 KB)      
Anlage 5 5 Anlage_5_ASP-1_großräumiges_Untersuchungsgebiet (6064 KB)      
Anlage 6 6 Anlage_6_Lageplan_Bauvorhaben_mit_Wendeflächen_b-a (3251 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: