Vorlage - 0118/2020  

 
 
Betreff: Gestaltungsleitlinien Wermelskirchen Innenstadt
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Becker, Marion
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
08.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
21.09.2020 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1: Gestaltungsleitlinien  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt in der Fassung vom 18.08.2020 die „Gestaltungsleitlinien Wermelskirchen Innenstadt 2030“ (s. Anlage 1).

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die Gestaltungsleitlinien zur Beratung der Interessenten am Fassadenprogramm und Verfügungsfonds heranzuziehen und bei der Bewilligung der Anträge durch das Gremium „Wermelskirchen Innenstadt“ zu berücksichtigen. Die Gestaltungsleitlinien sollen zudem bei allen baulichen Vorhaben im Geltungsbereich als Empfehlungen herangezogen werden, haben dabei jedoch keine bindende Wirkung.


 

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Sachverhalt:

 

Das Erscheinungsbild einer Stadt ist als Produkt von gelebter Baukultur eine Gemeinschaftsaufgabe der Stadtgesellschaft vor Ort. Emotionale Nähe, das Gefühl von Heimat, die Bindung durch das Weiterführen des baukulturellen Erbes stärken das politische wie bürgerschaftliche Engagement. Davon profitieren die Identität der Orte und die Identifikation der dort lebenden Menschen. Das Thema Baukultur hat aber auch für die Entwicklung des Wirtschaftsfaktors Tourismus einen hohen Stellenwert. Ein attraktives Erscheinungsbild bestimmt wesentlich das sich Wohlfühlen, den Aktionsradius und das Konsumverhalten und ist ein Standortfaktor für ansässige und potenzielle Unternehmen und Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

 

In der Stadt Wermelskirchen soll ein bewusster Umgang mit der baukulturellen Herkunft und Weiterentwicklung in der Innenstadt intensiver gepflegt werden. Ziel der Stadt ist es deshalb, das Erscheinungsbild aufzuwerten. Es besteht großer Handlungsbedarf, die alte Bausubstanz und die ehemals anspruchsvolle Gestaltung zu erhalten, zu pflegen und wiederherzustellen. Eine Aufwertung / Wertsteigerung gewährleistet die langfristige Nutzung der Gebäude und wirkt Leerstand sowie Mindernutzung entgegen.

 

Wermelskirchen ist Bestandteil der bergischen Kulturlandschaft und historisch geprägt durch die Bautradition des bergischen Lands. Den „Bergischen Häusern“ mit ihrem Dreiklang aus anthrazitfarbenen / schwarzen Fachwerkbalken und Schieferfassaden, weißen Putzgefachen, Fenstern und Laibungen sowie grünen Schlagläden und Eingangstüren kommt in der Wermelskirchener Innenstadt, vor allem im Bereich des Markts und an der Eich, eine besondere Bedeutung zu. Zur historisch wertvollen Baustruktur und Bebauung zählt außerdem eine Reihe von Gebäuden, die den Bauepochen des Klassizismus und des Historismus zuzuordnen und vermehrt in der nördlichen Innenstadt, z.B. in der Oberen Remscheider Straße, der Remscheider Straße und der Thomas-Mann-Straße zu finden sind. Diese verputzten und z.T. umfangreich stuckierten Bauten tragen zum besonderen Charme der Stadt Wermelskirchen bei.

 

Leider hat in den vergangenen Jahrzehnten eine negative Überformung des authentischen, historisch überlieferten Stadtbilds der Wermelskirchener Innenstadt stattgefunden. Vor allem in der Kölner Straße wurden Erdgeschosszonen ohne Rücksicht auf die Gliederung der darüber liegenden Geschosse umgebaut. An einigen Stellen wird das Stadtbild von Neubauten geprägt, die sich hinsichtlich ihrer Dimensionen, Gestaltung und Proportionen nicht in den historischen Bestand einfügen und die historische Parzellenstruktur „sprengen“.

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat mit dem Beschluss des „Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Wermelskirchen Innenstadt 2030“ (IEHK, ASS) im Dezember 2018 entschieden, der Aufwertung des Erscheinungsbilds der Wermelskirchener Innenstadt eine hohe Priorität zu verleihen. Zunehmend erlangen der Wert historischer Bauten und damit die Notwendigkeit ihrer Pflege / Instandsetzung auch bei den Bewohnern eine größere Bedeutung. Das gilt nicht nur in Bezug auf die Erhaltung und Steigerung dieser Werte im materiellen Sinn, sondern besonders auch hinsichtlich der optischen Eindrücke, die von den Bauten auf das Umwelt- und das gesamte Stadterlebnis einwirken. Damit ist auch die Wirkung von Neubauten gemeint.

 

Die Bebauungspläne in der Innenstadt bieten inhaltlich kaum gestalterische Festsetzungen und somit auch kaum Vorgaben für das äußere Erscheinungsbild der Bebauung, die für die Bauwilligen und Immobilieneigentümer verpflichtend sind. Hinzu kommt, dass für weite Teile der Innenstadt keine Bebauungspläne bestehen. Aus diesem Grund sind intensive Gespräche, Anschauungsmaterial und positive Beispiele von Gestaltungsvorgaben notwendig, um die Qualitätsanforderungen umzusetzen. Was im Einzelnen und im größeren, räumlichen Zusammenhang bezüglich anspruchsvoller Gestaltung erreicht werden kann, veranschaulichen und beschreiben die vorliegenden Gestaltungsleitlinien (Anlage 1).

Das Erscheinungsbild der Innenstadt ist durch die qualitative Wahrung des baukulturellen Erbes sowie eine anspruchsvolle zeitgemäße Architektur und den angepassten Umgang mit dem öffentlichen Raum und der Werbung deutlich zu verbessern. Diese Aufgabe muss parallel zu den zahlreichen städtebaulichen Maßnahmen seitens der Verwaltung und Politik kontinuierlich bewältigt werden. Sonst ist es nicht möglich, im Konsens mit den Bürgern und Bürgerinnen die Schäden der Vergangenheit zu beheben und somit nicht nur den Wert von Baukultur an sich, sondern auch deren Bedeutung im Zusammenhang mit der Wirtschaftsförderung und im Ranking der Städte in der Region zu verdeutlichen.

 

Allen, die sich mit dem Bauen oder Gestalten beschäftigen, liegt mit den Gestaltungsleitlinien ein Spektrum an Empfehlungen oder konkreten Vorgaben vor, die das Bewusstsein für Geschichte, Identität, Regionalität, Nachhaltigkeit und Schönheit schärfen können. Die Empfehlungen umfassen die Erhaltung, Erneuerung und Weiterentwicklung von Bauwerken und dem öffentlichen Raum. Mit Hilfe von Referenzbeispielen werden sie anschaulich präsentiert. Die Leitlinien sollen eine Handreichung sowohl für Behörden, Architekten als auch Bauwillige sein und die Bürger und Bürgerinnen motivieren, Architektur und öffentlichen Raum mit zu gestalten und den Umgang mit der Werbung zu reflektieren. Alle drei voneinander abhängigen Themen machen die zukünftige Qualität des Erscheinungsbilds der Innenstadt von Wermelskirchen aus und müssen von der Bevölkerung verantwortungsbewusst getragen werden. Die Gestaltungsleitlinien sollen der Bevölkerung Baukultur und ihren Wert für das urbane Leben jenseits großer strategischer Diskussionen vermitteln.

 

Zusammenhang mit Fassadenprogramm und Verfügungsfonds

 

Bestandteil des IEHKs ist ein „Fassadenprogramm“, mit dem der zentrumsbedingte Mehraufwand Privater für die Gestaltung von Fassaden und Freiflächen mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden kann. Die Richtlinien dafür hat der Rat der Stadt Wermelskirchen am 07.10.2019 beschlossen und die investiven Mittel in Höhe von 300.000 € wurden inzwischen von der Bezirksregierung Köln bewilligt. Durch die Beteiligung der Privaten in Höhe von mindestens 50 % der Kosten stehen für die Aufwertung des Erscheinungsbilds der Wermelskirchener Innenstadt im Rahmen des Fassadenprogramms mindestens 600.000 € zur Verfügung.

 

Der Beschluss der Stadtbildanalyse (Ersteinschätzung und Bewertung der Gebäude) zum Fassadenprogramm erfolgte am 15.06.2020. Für die Vergabe der Fördermittel durch das politische Gremium der Stadt Wermelskirchen und die vorhergehende Bauberatung bilden die „Gestaltungsleitlinien Wermelskirchen Innenstadt 2030“ zusammen mit der „Ersteinschätzung und Bewertung der Gebäude“ eine maßgebliche Grundlage.

 

Der Verfügungsfonds ist ein aus der Städtebauförderung (teil-)finanziertes Budget, mit dem investive Maßnahmen von Bürgern, Vereinen, Initiativen und Organisationen innerhalb der Gebietskulisse des IEHKs gefördert werden können, die ihnen und der Öffentlichkeit zugutekommen und langfristig identitätsstiftend wirken, z.B. Stadtmobiliar wie ein Bücherschrank. Die Richtlinien zum Verfügungsfonds hat der Rat der Stadt Wermelskirchen am 07.10.2019 beschlossen und die investiven Mittel in Höhe von 100.000 € wurden von der Bezirksregierung Köln bewilligt. Durch die Beteiligung der Privaten in Höhe von 50 % der Kosten stehen mindestens 200.000 € zur Verfügung.

 

Für die Vergabe der Fördermittel des Verfügungsfonds durch das Gremium „Wermelskirchen Innenstadt“ stellen die Gestaltungsleitlinien abermals eine wichtige Grundlage dar, unter anderem in Bezug auf mögliches Stadtmobiliar.

 

Information der Öffentlichkeit über Gestaltungsleitlinien / Fassadenprogramm / Verfügungsfonds

 

Die Gestaltungsleitlinien sollen der Bürgerschaft zusammen mit dem Fassadenprogramm und dem Verfügungsfonds, inkl. Hinweisen zu grundsätzlich förderfähigen Maßnahmen und zum Antragsverfahren, im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt werden. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemielage ist jedoch nicht absehbar, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang eine Informationsveranstaltung stattfinden kann. Daher wird zunächst durch Aushänge, Presseartikel und online auf Gestaltungsleitlinien, Fassadenprogramm und Verfügungsfonds aufmerksam gemacht werden.


 

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Anlage/n:
 

* nur digital

 

Anlage 1: Gestaltungsleitlinien*

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Gestaltungsleitlinien (46147 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: