Vorlage - 0120/2020  

 
 
Betreff: Aufbau eines freien WLAN für Wermelskirchen - Sachstandsbericht;
Antrag der Fraktion von WNK UWG Freie Wähler vom 12.12.2019
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
07.09.2020 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Haupt- und Finanzausschuss in einem Jahr über die Entwicklung des freien WLAN „wifi-wermelskirchen.de“ zu informieren.


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2020 wurde beschlossen, die Firma „Dolphin IT-Systeme“, Hückeswagen, mit dem Betrieb des freien WLAN in Wermelskirchen zu beauftragen.

 

Der Vertrag mit Dolphin IT-Systeme konnte coronabedingt erst im Juli abgeschlossen werden. Für die Sicherstellung des WLAN-Betriebs zahlt die Stadt derzeit jährlich 600 Euro.

Eine entsprechende Presseinfo und eine Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt sind im August erfolgt. Das freie WLAN wird mit der Kennung „wifi-wermelskirchen.de“ ausgestrahlt.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2020 hatte die Verwaltung zusätzlich den Auftrag, hinsichtlich der Beantragung von Zuschüssen aus dem Programm WiFi4EU vorab die finanziellen Auswirkungen hieraus zu prüfen und ebenso Fragen des Datenschutzes zu klären.

 

Mit der Firma Dolphin IT-Systeme, die für das Programm WiFi4EU registriert ist, sollte im März ein Termin stattfinden, um die Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung eines freien WLAN auf Basis der EU-Förderung zu klären. Insbesondere sollte besprochen werden, welcher Umfang eine WLAN-Infrastruktur auf Basis des von der EU möglichen Gutscheinwertes in Höhe von 15.000 Euro erreicht werden könnte.

 

Aufgrund der Corona-Situation hat die Besprechung, trotz mehrfacher Versuche, nicht stattfinden können.

 

Am 03.06.2020 hat der Städte- und Gemeindebund eine Mitteilung veröffentlicht, dass eine vierte und vorerst letzte Ausschreibung öffentlicher WLAN-Hotspots durch die EU durchgeführt wird. Die Frist für die Registrierung wurde auf den 04.06.2020, 17:00 Uhr, festgeschrieben. Eine weitere Möglichkeit, Zuschüsse für den Aufbau eines freien WLAN zu erhalten, wird es aus heutiger Sicht nicht geben.

 

Aufgrund der extrem kurzfristigen Information zur Ausschreibung und der nicht vorhandenen Informationen zum Konzept und zu den Kosten des WLAN-Aufbaus in Wermelskirchen sowie eines fehlenden Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses hat die Verwaltung sich nicht an der Ausschreibung beteiligt.

 

Der Aufbau eines freien WLAN ist derzeit nur aus Mitteln des städt. Haushaltes zu finanzieren.

 

Seitens der Verwaltung bestehen jedoch Bedenken, ob der Aufbau eines freien WLAN in der Innenstadt unter Berücksichtigung der möglichen einmaligen und laufenden Kosten den erwarteten Nutzen für den Bürger bringt.

 

Da die Innenstadt über die Mobilfunkprovider gut versorgt ist und erfahrungsgemäß die mobilen Endgeräte der Nutzer mit Flat-Tarifen oder zumindest mit hohen Volumentarifen ausgestattet sind, besteht bei diesen Nutzern kein Interesse, ein freies WLAN in Anspruch zu nehmen.

 

Ferner wurde die Freifunk WLAN-Infrastruktur seit Jahren betrieben und hat sich nicht so entwickelt, dass man daraus einen Bedarf erkennen kann. Nur wenige Hotspots sind aktiv.

Es sollte abgewartet werden, wie die Veröffentlichung der Stadtverwaltung hinsichtlich der Übernahme der Freifunk-Infrastruktur dazu beitragen kann, dass weitere Hotspots den Einzugsbereich des WLAN-Netzes erweitern.


 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:
 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: