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Beschlussvorschlag:
a) Beschluss zur Aufstellung der 47. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Innovationsquartier Rhombus Areal“
b) Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 90 „Hochschul- und Technologiequartier Rhombus Areal“ vom 14.05.2018
c) Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 96 „Innovationsquartier Rhombus Areal“
Sachverhalt:
Das Büro ASS hat im Rahmen des Interkommunalen Entwicklungs- und Handlungskonzepts (IKEHK) für das Rhombus-Areal drei Entwicklungsvarianten erarbeitet. Die ursprünglich präferierte Lösung schlägt die Schaffung eines „Hochschul- und Technologiequartiers“ auf dem Gelände vor. Für den Fall, dass sich eine Hochschuldependance nicht realisieren lässt, wird die Entwicklung des Areals zu einem „Innovationsquartier“ mit Nutzungen wie Technologie, Forschung, Dienstleistungen und Wohnen empfohlen. Die dritte Variante zeigt ein „Innenstadtquartier Rhombus“ mit einer Mischung aus Dienstleistungen, sozialen Einrichtungen und Wohnen auf.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 14.05.2018 bereits einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 90 gefasst (Vorlage 0092/2018), damals allerdings noch mit dem Planziel der Entwicklung eines Hochschul- und Technologiequartiers (Sondergebiet). Nach mehreren Gesprächen mit verschiedenen Hochschulen musste dieses Planziel jedoch inzwischen aufgegeben werden.
Fördermittel für die vorbereitenden Maßnahmen des angedachten Rhombus-Projekts (Planungsleistungen und Gutachten) wurden von der Bezirksregierung Köln bereits in 2019 bewilligt. Für das Jahr 2020 war vorgesehen, Fördermittel für einen städtebaulichen Ideenwettbewerb sowie den geplanten Grunderwerb zu beantragen. Die Eigentümer des Areals haben jedoch inzwischen erklärt, dass sie nicht verkaufsbereit sind. Stattdessen wollen sie das Gelände selbst entwickeln.
Die Stadt Wermelskirchen ist weiterhin sehr an einer der innenstadtnahen Lage angemessenen städtebaulichen Entwicklung auf dem Rhombus-Areal interessiert. Voraussetzung bleibt jedoch die Schaffung des entsprechenden Planrechts durch einen Bebauungsplan. Aufgrund des geänderten Planziels (Innovationsquartier) ist es notwendig, den Aufstellungsbeschluss des Rates vom 14.05.2018 aufzuheben und einen Aufstellungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan Nr. 96 „Innovationsquartier Rhombus Areal“ zu fassen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus Anlage 02 zu ersehen; der Begriff des Innovationsquartiers ist in Anlage 03 (Innovationsquartier Rhombus - Nutzungen und Angebote) in Wort und Bild näher erläutert.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans sollte der Flächennutzungsplan geändert werden, der zurzeit das Rhombus-Areal überwiegend als gewerbliche Fläche (G) darstellt. Wie aus Anlage 01 ersichtlich, ist hier künftig die Darstellung eines Sondergebiets (SO) mit Zweckbestimmung „Innovationsquartier“ vorgesehen.
Anlage/n:
Anlage 01 Gegenüberstellung FNP aktuell und geplante 47 FNP-Änderung Anlage 02 Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 96 „Innovationsquartier Rhombus Areal“ und der 47. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 03 Nutzungskonzept Innovationsquartier Rhombus
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