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Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Aktualisierung der Benutzungs- und Entgelteordnung für städtische Sporthallen sowie sonstigen Einrichtungen der Stadt Wermelskirchen vom 01.01.2020 zu beschließen.
Sachverhalt
Die Entgelteordnung für die Benutzung der städtischen Einrichtungen ist seit 2005 nicht mehr aktualisiert worden. Es müssen Einrichtungen gestrichen und ergänzt werden sowie Entgelte angepasst werden.
Weiter ist das gewachsene 4-Stufen-Tarifmodell mit Sondertagen und Sonderstunden für den Bürger kaum noch zu durchschauen und eine Kalkulation von Entgelten für die Anmietung eines Raumes fehleranfällig und zeitintensiv. In der Verwaltung werden unnötig Personalressourcen gebunden, um als Bürgerservice Mietengelte zu berechnen. Die neue Entgelttabelle arbeitet mit nur einem Preis. Ortansässige Vereine erhalten auf diesen Preis eine Ermäßigung von 60% und ortsansässige Veranstalter von 12,5 %. Weitere Berechnungen sind dann nicht mehr durchzuführen.
Das neue vereinfachte Tarifmodell lässt zukünftig eine elektronische Verarbeitung und Berechnung der Raummiete zu.
Der besonders kostenintensive Sondertarif für die Tage „Tanz in den Mai“, „Halloween“ und “Silvester“ ist nicht mehr zeitgemäß, da es kaum noch Veranstalter gibt, die in Wermelskirchen an diesen Tagen bereit sind, zu derart hohen Raumpreisen Veranstaltungen anzubieten. Um das Stadtleben attraktiver zu gestalten entfällt dieser Sondertarif.
Die Strafentgelte für die nächtliche Überziehung der Nutzungszeiten sind nicht mehr erforderlich, da es seit Jahren keinen einzigen Fall gegeben hat. Die Kontrolle der Überziehung verursacht unnötig Wochenenddienst und Überstunden bei den Hausmeistern. Durch die Einführung einer elektrischen Schließung ist eine Kontrolle einer Überziehung nun ohne Hausmeistereinsatz elektronisch möglich.
Die Einführung eines Tarifes 0 (entgeltfrei) wird nicht empfohlen, da entgeltfreie Bereitstellung von Einrichtungen dazu führen, dass Räume ungenutzt geblockt werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Nutzer bei Rechnungsstellung - auch bei kleinen Rechnungsbeträgen - bereit sind Raumzeiten freizugeben, wenn eine permanente Auslastung nicht mehr stattfindet.
Die aktualisierte Benutzungs- und Entgelteordnung für städtische Sporthallen sowie sonstigen Einrichtungen der Stadt Wermelskirchen vom 01.01.2020 vereint alle Benutzungsordnungen und setzt gleichzeitig die Benutzungs- und Entgeltordnung für städtische Sporthallen der Stadt Wermelskirchen vom 01.08.2013 und die Entgeltordnung über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten für die Benutzung städtischer Einrichtungen vom 01.01.2009 sowie die Benutzungsordnung für das Bürgerzentrum der Stadt Wermelskirchen vom 01.01.2002 und die Benutzungsordnung für die städtischen Bürgerhäuser Eich 6/8 vom 01.11.1996 außer Kraft. Anlage/n:
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