Vorlage - 0129/2020  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2017
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scherz, Jörg
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
21.09.2020 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

  1. gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Wermelskirchen vom 09.03.2020. Die Bilanzsumme beläuft sich in Aktiva und Passiva auf 332.478.421,08 €, die Summe der Erträge auf 87.503.690,72 € und die Summe der Aufwendungen auf 93.427.497,44 €.

 

  1. gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.923.806,72 € durch eine Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zu decken. Der Betrag der Allgemeinen Rücklage zum 01.01.2018 verringert sich somit auf 88.524.515,26 €.

 

  1. gemäß  § 96 Abs. 1 GO NRW dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017 die Entlastung zu erteilen.

 

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Sachverhalt:

 Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 21.06.2017 (RAT 0076/2017) einstimmig beschlossen, die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH zu übertragen. 

 

Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wermelskirchen zum 31.12.2017 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich des Bestätigungsvermerkes stellen die Grundlage für die Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss dar.

 

Am 24.08.2020 wurde der Rechnungsprüfungsausschuss durch die Wirtschaftsprüfer über die Prüfung des Jahresabschlusses informiert. Der Rechnungsprüfungs­ausschuss hat daraufhin einstimmig folgende Stellungnahme beschlossen:

 

  1. „Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss zum 31.12.2017 und den Lagebericht 2017 der Stadt Wermelskirchen unter Einbezug des Prüfungs­berichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG gem. § 102 Abs. 2 GO geprüft.

 Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft BPG. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich ein eigenes Urteil zum Jahresabschluss 2017 gebildet und schließt sich den Ergebnissen des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG an.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss erhebt gem. § 59 (3) GO NRW auf der Grundlage des vorgelegten Prüfungsberichtes keine Einwendungen und billigt den vom Bürgermeister aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2017 und Lagebericht 2017.

 

2.  Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt

a) den Jahresabschluss 2017 der Stadt Wermelskirchen gem. § 96 (1) GO NRW festzustellen und

 

b) dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017 gem. § 96 (1) GO NRW Entlastung zu erteilen.“

 

Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses wurde bereits den Mitgliedern des Rates auf die Fächer gelegt. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und ihre Vertreter haben diesen Bericht bereits erhalten.  

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Anlage/n: 

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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift