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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
Sachverhalt: Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 21.06.2017 (RAT 0076/2017) einstimmig beschlossen, die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH zu übertragen.
Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wermelskirchen zum 31.12.2017 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich des Bestätigungsvermerkes stellen die Grundlage für die Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss dar.
Am 24.08.2020 wurde der Rechnungsprüfungsausschuss durch die Wirtschaftsprüfer über die Prüfung des Jahresabschlusses informiert. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat daraufhin einstimmig folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich ein eigenes Urteil zum Jahresabschluss 2017 gebildet und schließt sich den Ergebnissen des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG an.
Der Rechnungsprüfungsausschuss erhebt gem. § 59 (3) GO NRW auf der Grundlage des vorgelegten Prüfungsberichtes keine Einwendungen und billigt den vom Bürgermeister aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2017 und Lagebericht 2017.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt a) den Jahresabschluss 2017 der Stadt Wermelskirchen gem. § 96 (1) GO NRW festzustellen und
b) dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2017 gem. § 96 (1) GO NRW Entlastung zu erteilen.“
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses wurde bereits den Mitgliedern des Rates auf die Fächer gelegt. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und ihre Vertreter haben diesen Bericht bereits erhalten. Anlage/n:
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