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Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss beschließt die nach Wasserhaushaltsgesetz verpflichtende Sanierung der öffentlichen Kanalisation im Einzugsgebiet der Kläranlage Solingen Burg. Die Betriebsleitung wird beauftragt, umgehend die weiteren Planungen und die Maßnahme selbst durchzuführen Sachverhalt:
Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) hat entsprechend dem bestehenden Abwasserbeseitigungskonzept auf Basis der SüwVO Abw NRW die Prüfung des Zustandes seiner Kanäle im Einzugsgebiet der Kläranlage Solingen-Burg veranlasst. Das Sanierungsgebiet umfasst ca. 1.800 Kanalschächte sowie ca. 55 km Freispiegelkanäle Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse wurde eine Zustandsklassifizierung sowie eine automatisierte Kostenschätzung nach Schadensklassen zur Sanierung der Schächte und Kanäle erstellt. Auf dieser Basis wurden die Planungsleistungen ausgeschrieben und vergeben. Die Arbeiten zur Vorplanung sind abgeschlossen. Die Kanalsanierungsmaßnahme Einzugsgebiet KA Solingen Burg wird unter den Sachkonten S53127025 (investiv) und 5216100 (konsumtiv) geführt.
Rechtliche Grundlagen:Die Kommune ist nach § 60 Abs.2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet, Mängel innerhalb angemessener Frist geeignet zu beseitigen. Dies betrifft die Schadensklassen SK 0-2, wobei Schäden der SK 0 umgehend zu beseitigen sind.
Bedarfsermittlung / Kostenplanung/Zeitplanung:
Die Vorplanung hat folgendes Schadensbild klassifiziert:
Die Kosteschätzung basiert auf der Grundlage aktueller Mittelpreise und Erfahrungswerte vergleichbarer Projekte. Teile der zu untersuchenden Abwasseranlagen befinden sich in schwer zugänglichen Bereichen (Wald; private Flächen). Für diese Bereiche sind die hieraus resultierenden Erschwernisse in der Kostenschätzung berücksichtigt.
Der bisherige GAB beträgt für die Maßnahme 4.250.000 €.
Aufgrund der aktuellen Kostensteigerung stellt sich die neue Kostenplanung wie folgt dar.
Die Planung und Ausschreibung der Sanierungsmaßnahmen sollen im Januar 2021 abgeschlossen sein. Die Sanierungsarbeiten sollen im Frühjahr 2021 beginnen und bis Herbst 2022 abgeschlossen werden. In 2023 erfolgen Restarbeiten/Mangelbeseitigungen und die endgültige Abrechnung.
Die Zeitplanung stellt sich wie folgt dar:
Die nun erforderlichen Mittel werden im Wirtschaftsplan 2021 entsprechend angemeldet.
Anlage/n:
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