Vorlage - 0139/2020  

 
 
Betreff: Kanalsanierung Einzugsgebiet Kläranlage SG Burg
Hier : Sachstand und Baubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
17.09.2020 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt die nach Wasserhaushaltsgesetz verpflichtende Sanierung der öffentlichen Kanalisation im Einzugsgebiet der Kläranlage Solingen Burg. Die Betriebsleitung wird beauftragt, umgehend die weiteren Planungen und die Maßnahme selbst durchzuführen
 

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Sachverhalt:

 

Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) hat entsprechend dem bestehenden Abwasserbeseitigungskonzept auf Basis der SüwVO Abw NRW die Prüfung des Zustandes seiner Kanäle im Einzugsgebiet der Kläranlage Solingen-Burg veranlasst. Das Sanierungsgebiet umfasst ca. 1.800 Kanalschächte sowie ca. 55 km Freispiegelkanäle

Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse wurde eine Zustandsklassifizierung sowie eine automatisierte Kostenschätzung nach Schadensklassen zur Sanierung der Schächte und Kanäle erstellt. Auf dieser Basis wurden die Planungsleistungen ausgeschrieben und vergeben. Die Arbeiten zur Vorplanung sind abgeschlossen.

Die Kanalsanierungsmaßnahme Einzugsgebiet KA Solingen Burg wird unter den Sachkonten S53127025 (investiv) und 5216100 (konsumtiv) geführt.

 

Rechtliche Grundlagen:

Die Kommune ist nach § 60 Abs.2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet, Mängel innerhalb angemessener Frist geeignet zu beseitigen. Dies betrifft die Schadensklassen SK 0-2, wobei Schäden der SK 0 umgehend zu beseitigen sind.

 

Bedarfsermittlung / Kostenplanung/Zeitplanung:

 

Die Vorplanung hat folgendes Schadensbild klassifiziert:

 

 

SK 0

SK 1

SK 2

Summe

Regenwasserkanal

290 m

1.450 m

3.330 m

5.070 m

Mischwasserkanal

925 m

4.290 m

5.255 m

10.470 m

Schmutzwasserkanal

420 m

1.720 m

3.040 m

5.180 m

Summe

1.635 m

7.460 m

11.625 m

20.720 m

 

 

 

 

 

Schächte

0 Stck.

540 Stck.

130 Stck.

670 Stck

 

Die Kosteschätzung basiert auf der Grundlage aktueller Mittelpreise und Erfahrungswerte vergleichbarer Projekte.

Teile der zu untersuchenden Abwasseranlagen befinden sich in schwer zugänglichen Bereichen (Wald; private Flächen). Für diese Bereiche sind die hieraus resultierenden Erschwernisse in der Kostenschätzung berücksichtigt.

 

Der bisherige GAB beträgt für die Maßnahme 4.250.000 €.

 

Aufgrund der aktuellen Kostensteigerung stellt sich die neue Kostenplanung wie folgt dar.

 

 

Reparatur

Renovierung

Erneuerung

 

 

konsumtiv

investiv

investiv

Summe

 

T€

T€

T€

T€

Kanäle

1.010

5.216

232

6.458

Schächte

580

30

17

627

Summe

1.590

5.246

249

7.085

 

 

Die Planung und Ausschreibung der Sanierungsmaßnahmen sollen im Januar 2021 abgeschlossen sein. Die Sanierungsarbeiten sollen im Frühjahr 2021 beginnen und bis Herbst 2022 abgeschlossen werden.

In 2023 erfolgen Restarbeiten/Mangelbeseitigungen und die endgültige Abrechnung.

 

 

 

 

 

 

Die Zeitplanung stellt sich wie folgt dar:

 

Jahr

2020

2021

2022

2023

 

Konto

T€

T€

T€

T€

T€

S53127025

130

2.650

2.500

215

5.495

5216100

10

500

700

380

1.590

 

 

 

 

Summe

7.085

 

 

Die nun erforderlichen Mittel werden im Wirtschaftsplan 2021 entsprechend angemeldet.

 

 


 

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Anlage/n:
 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

x

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: