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Beschlussvorschlag: Die Umsetzung wird vorbehaltlich der Bewilligung der Zuwendung beauftragt. Sachverhalt:
Im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaktes wurde ein Sonderprogramm der Städtebauförderung aufgelegt, welches Maßnahmen an Sportstätten unterstützt. Anders als in den Regelprogrammen erfolgt die Förderung im Jahr 2020 zu einem Fördersatz in Höhe von 100%, im Jahr 2021 zu 90%. Die Finanzhilfen von Bund und Land (insgesamt 47 Millionen Euro für NRW) können für Gebäude und Einrichtungen eingesetzt werden, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen, außerdem für Breitensport-Anlagen, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern. Vorzug haben jene Maßnahmen, die vielen Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen und/oder niederschwellige Angebote wie Parcouring, Dirtbike, PumpTrack, Kleinspielfelder, Basketballfelder oder Ähnliches, die für Kinder und Jugendliche besonders attraktiv sind. Auch Maßnahmen im Bereich des Schulsports sind förderfähig, wenn sie zugleich außerschulisch für die Nutzung durch die breite Bevölkerung zur Verfügung stehen. Der Höchstbetrag für Hochbaumaßnahmen liegt bei 1,5 Mio. Euro. Bei Tiefbaumaßnahmen liegt die Höchstsumme bei 750.000 Euro. Die Antragssumme muss mindestens 25.000 Euro betragen. Das Programm wird voraussichtlich bis zum Jahr 2024 weitergeführt. Die Verwaltung prüfte, ob Maßnahmen bis zur Antragsfrist der Förderperiode 2020 für einen Förderantrag qualifiziert werden können. Die Anträge müssen mit einer Priorisierung eingereicht werden. Diese wird bei der Bearbeitung der Anträge erfolgen. Folgende Projekte wurden ausgesucht:
Halle Dörpfeld – Umkleiden, Duschen, Sanitär
WTV-Halle – Dachsanierung Eine weitere erforderliche Maßnahme, die kurzfristig beantragt werden kann, ist die Dachsanierung der WTV-Halle. Damit sollen Mängel in der Dachkonstruktion behoben werden, die schon seit einigen Jahren bekannt sind. Die Kosten werden auf 440.000 Euro geschätzt.
Sporthalle Tente – Fenster Mehrzweckraum
Die Verwaltung wird entsprechende Anträge für die genannten Maßnahmen einreichen. Antragsfrist für das Programmjahr 2020 ist der 16. Oktober 2020. Die Umsetzung der Maßnahmen soll zeitnah nach Bewilligung beginnen. Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns wurde bereits erteilt. Eine vorab erfolgte Planung ist nicht förderschädlich, sodass schon in 2020 mit der planerischen Tätigkeit begonnen wird.
Anlage/n:
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