Vorlage - 0142/2020  

 
 
Betreff: Maßnahmen für den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Beteiligt:Gebäudemanagement
Bearbeiter/-in: Engstfeld, Lisa   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt
21.09.2020 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, Förderanträge für Maßnahmen im Rahmen des Investitionspaktes zur Förderung von Sportstätten zu stellen.

Die Umsetzung wird vorbehaltlich der Bewilligung der Zuwendung beauftragt.

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Sachverhalt:
Bund-Land-Programm Investitionspakt Sport – Sonderprogramm der Städtebauförderung

 

Im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaktes wurde ein Sonderprogramm der Städtebauförderung aufgelegt, welches Maßnahmen an Sportstätten unterstützt. Anders als in den Regelprogrammen erfolgt die Förderung im Jahr 2020 zu einem Fördersatz in Höhe von 100%, im Jahr 2021 zu 90%. Die Finanzhilfen von Bund und Land (insgesamt 47 Millionen Euro für NRW) können für Gebäude und Einrichtungen eingesetzt werden, die zur Ausübung von einer oder mehreren Sportarten dienen, außerdem für Breitensport-Anlagen, die die körperliche Fitness, den Ausgleich von Bewegungsmangel sowie den Spaß am Sport befördern. Vorzug haben jene Maßnahmen, die vielen Menschen einen Zugang zur sportlichen Betätigung ermöglichen und/oder niederschwellige Angebote wie Parcouring, Dirtbike, PumpTrack, Kleinspielfelder, Basketballfelder oder Ähnliches, die für Kinder und Jugendliche besonders attraktiv sind. Auch Maßnahmen im Bereich des Schulsports sind förderfähig, wenn sie zugleich außerschulisch für die Nutzung durch die breite Bevölkerung zur Verfügung stehen. Der Höchstbetrag für Hochbaumaßnahmen liegt bei 1,5 Mio. Euro. Bei Tiefbaumaßnahmen liegt die Höchstsumme bei 750.000 Euro. Die Antragssumme muss mindestens 25.000 Euro betragen. Das Programm wird voraussichtlich bis zum Jahr 2024 weitergeführt.

Die Verwaltung prüfte, ob Maßnahmen bis zur Antragsfrist der Förderperiode 2020 für einen Förderantrag qualifiziert werden können. Die Anträge müssen mit einer Priorisierung eingereicht werden. Diese wird bei der Bearbeitung der Anträge erfolgen. Folgende Projekte wurden ausgesucht:

 

Halle Dörpfeld – Umkleiden, Duschen, Sanitär
Bedingt durch das Alter vieler Hallen wird es in den nächsten Jahren immer wieder Sanierungsbedarf an den bauzeitlichen Umkleiden, Duschen und Sanitäreinrichtungen in vielen Hallen geben. Zunächst soll in der Dörpfeldhalle eben dieser Bereich saniert werden, da Waschrinnen defekt sind und in Teilen Gefahr durch defekte Oberflächen der Einrichtungsgegenstände besteht. Die Kosten für Sanierung der Räumlichkeiten inkl. der TGA betragen circa 210.000 Euro.

 

WTV-Halle – Dachsanierung

Eine weitere erforderliche Maßnahme, die kurzfristig beantragt werden kann, ist die Dachsanierung der WTV-Halle. Damit sollen Mängel in der Dachkonstruktion behoben werden, die schon seit einigen Jahren bekannt sind. Die Kosten werden auf 440.000 Euro geschätzt.

 

Sporthalle Tente – Fenster Mehrzweckraum
Auch bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine dringend notwendige Sanierung. Alle Fenster bis auf diejenigen, die als zweiter Rettungsweg dienen, sind nicht mehr zu öffnen.  Entsprechend ist die Nutzung des Raumes, vor allem in Zeiten von Corona, eingeschränkt. Die Kosten für die neuen Fenster belaufen sich auf circa 45.000 Euro. Ein Austausch der Beschläge bzw. eine Reparatur der Fenster wurde geprüft und ist nicht möglich.

 

Die Verwaltung wird entsprechende Anträge für die genannten Maßnahmen einreichen. Antragsfrist für das Programmjahr 2020 ist der 16. Oktober 2020. Die Umsetzung der Maßnahmen soll zeitnah nach Bewilligung beginnen. Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns wurde bereits erteilt. Eine vorab erfolgte Planung ist nicht förderschädlich, sodass schon in 2020 mit der planerischen Tätigkeit begonnen wird.

 

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Anlage/n:
 

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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: