Vorlage - 0143/2020  

 
 
Betreff: Benennung einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Verfasser:A. Feldmann
Federführend:Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Feldmann, Arne
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
21.09.2020 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen benennt Herrn Horst Walter Schenk zum Schiedsmann für den Schiedsmannsbezirk Wermelskirchen.
 

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Sachverhalt:

 

Die Amtszeit der durch Beschluss des Rates der Stadt Wermelskirchen vom 22.06.2015 benannten Schiedsfrau Henrike Fürsich ist am 20.07.2020 ausgelaufen. Derzeit werden die Aufgaben durch die stellvertretende Schiedsfrau Sandra Irene Meese wahrgenommen.

 

Frau Fürsich hat gegenüber der Verwaltung erklärt, nicht mehr für das Amt der Schiedsfrau zur Verfügung zu stehen.

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen muss nunmehr eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wermelskirchen benennen.

 

Die stellvertretende Schiedsfrau Sandra Irene Meese hat erklärt, nicht für das Amt der Schiedsperson zur Verfügung zu stehen.

 

Die im Rat vertretenen Fraktionen und Einzelratsmitglieder wurden gebeten, bis zum 28.08.2020 geeignete Personen zu benennen, die für die Aufgabe als Schiedsperson zur Verfügung stehen würden. Bis zum 28.08.2020 wurde ist lediglich ein Vorschlag für dieses Amt abgegeben.

 

Demnach schlägt die Fraktion FÜR Wermelskirchen als Schiedsperson Herrn Horst Walter Schenk, geb. 25.01.1964 in Holpe/Morsbach, Selbstständiger / Berufsbetreuer, wohnhaft Paulusstraße 89 in 42929 Wermelskirchen, vor. Herr Schenk hat gegenüber der Verwaltung schriftlich seine Bereitschaft erklärt, das Ehrenamt für den Fall einer Wahl zu übernehmen.

Herr Schenk ist nach Einschätzung der Verwaltung geeignet, das zu vergebene Amt auszufüllen.

 

Nach der Wahl soll die Bestätigung und die eidliche Verpflichtung zur Übernahme dieses Ehrenamtes durch das Amtsgericht Wermelskirchen für die Dauer von 5 Jahren erfolgen.


 

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Anlage/n:
 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: