Vorlage - 0146/2020  

 
 
Betreff: Feuerwehr Dhünn: Anbau zur Unterbringung eines neuen Fahrzeugs
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Böllstorf, Michaela
2. Schüngel, Hartwig
Federführend:Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Böllstorf, Michaela
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
21.09.2020 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt, Mittel in Höhe von 300.000 € außerplanmäßig gem. § 83 Abs. 1 GO NRW bei der Maßnahme I01122109 „Anbau FW-Gerätehaus Dhünn“ bereit zu stellen. Die Deckung erfolgt über das im Haushalt 2020 zur Verfügung stehende Budget der Maßnahme I01122108 „Planung Feuerwehrgerätehäuser“.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Im Januar 2021 erhält die Freiwillige Feuerwehr Dhünn ein neues Fahrzeug, welches nicht in jene Garagen des Bestandsgebäudes ‚Am Wiesenhang 1B‘ passt. Die Einfahrtsbreite sowie die Größe der Halle sind nicht ausreichend, ein Umbau ist geprüft worden und aus bautechnischen Gründen nicht möglich. Aus diesem Grund ist sofort eine Halle zu errichten, in die das Fahrzeug untergebracht werden kann.

 

Folgende Besonderheiten sind zu berücksichtigen:

- das Feuerwehrfahrzeug besitzt einen Wassertank und muss frostsicher untergebracht werden.

- die Aufbewahrungsfächer am Fahrzeug können nicht abgeschlossen werden, aus diesem Grund sollte das Auto am Stellplatz möglichst gut vor Vandalismus und Diebstahl geschützt werden.

 

Bei der Planung des Standortes müssen folgende Punkte berücksichtigt werden:

- das geplante Gebäude ist länger als 9,0m, somit muss ein Bauantrag gestellt werden,

- das Gebäude ist höher als 3,0m, somit muss dies bei der Abstandsfläche und der Baulast berücksichtigt werden,

- eine Erstellung eines „temporären Gebäudes“ ist nicht möglich, die Halle muss offiziell genehmigt werden.

 

Vor diesem Hintergrund und um Synergieffekte zu nutzen - für einen ordnungsgemäßen und den Sicherheitsvorkehrungen entsprechenden Betrieb ist das Feuerwehrgerätehauses Dhünn zukünftig zu erweitern und umzubauen – schlägt das Fachamt zusammen mit Amt 37 vor, die Halle als Anbau an das bestehende Gebäude zu setzen. Eine Erstellung der Halle in unmittelbarer Nähe zum Bestandsgebäude hat den Vorteil, dass die gesamte Infrastruktur (Dusche / WC / Aufenthaltsbereich) bereits vorhanden ist und genutzt werden kann. Zudem kann die Halle schließlich nicht nur als Übergangslösung gebaut werden, sondern wird als Bauphase 1 die spätere Fahrzeughalle bilden. Entsprechend werden hier doppelte Kosten vermieden.

 

Im Doppelhaushalt 2019/2020 wurde jedoch nur ein investiver Ansatz für Planungskosten in Höhe von 400.000 Euro eingeplant (I01122108 „Planung Feuerwehrgerätehäuser“). Ein Ansatz für Baukosten besteht bisher jedoch nicht. Insofern ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) erforderlich, da die Maßnahme unabweisbar ist.

 

Einzelmaßnahmen müssen ab einem Betrag von 100.000 € im Haushalt einzelveranschlagt werden (siehe Ratsbeschluss vom 23.06.2008 - RAT/1306/2008).

 

Für die betreffende Maßnahme in Dhünn liegt eine Kostenschätzung in Höhe von 300.000 € vor. Diese Mittel müssen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW durch den Rat bereitgestellt werden.

 

Da das Fachamt durch die Lieferung des Fahrzeugs Anfang 2021 gezwungen ist, die

Baumaßnahme schnellstmöglich abzuwickeln und entsprechend nicht auf eine Freigabe des

Haushaltes 2021 warten kann, schlägt das Fachamt in Abstimmung mit der Kämmerei vor,

das Budget des Kontos I01122108 zur Planung und Erstellung einer Halle als zusätzlichen

Stellplatz am Gerätehaus der FFW Dhünn als Deckung zu nutzen.

 

Die weiteren Bauabschnitte „Erweiterungsbau“ sowie „Modernisierung Bestandsgebäude“ wurden durch das Fachamt für den Haushalt 2021 angemeldet und werden nach Genehmigung des Haushaltes bearbeitet.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:
 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MwSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: