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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt, Mittel in Höhe von 300.000 € außerplanmäßig gem. § 83 Abs. 1 GO NRW bei der Maßnahme I01122109 „Anbau FW-Gerätehaus Dhünn“ bereit zu stellen. Die Deckung erfolgt über das im Haushalt 2020 zur Verfügung stehende Budget der Maßnahme I01122108 „Planung Feuerwehrgerätehäuser“. Sachverhalt:
Im Doppelhaushalt 2019/2020 wurde jedoch nur ein investiver Ansatz für Planungskosten in Höhe von 400.000 Euro eingeplant (I01122108 „Planung Feuerwehrgerätehäuser“). Ein Ansatz für Baukosten besteht bisher jedoch nicht. Insofern ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) erforderlich, da die Maßnahme unabweisbar ist.
Einzelmaßnahmen müssen ab einem Betrag von 100.000 € im Haushalt einzelveranschlagt werden (siehe Ratsbeschluss vom 23.06.2008 - RAT/1306/2008).
Für die betreffende Maßnahme in Dhünn liegt eine Kostenschätzung in Höhe von 300.000 € vor. Diese Mittel müssen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW durch den Rat bereitgestellt werden.
Da das Fachamt durch die Lieferung des Fahrzeugs Anfang 2021 gezwungen ist, die Baumaßnahme schnellstmöglich abzuwickeln und entsprechend nicht auf eine Freigabe des Haushaltes 2021 warten kann, schlägt das Fachamt in Abstimmung mit der Kämmerei vor, das Budget des Kontos I01122108 zur Planung und Erstellung einer Halle als zusätzlichen Stellplatz am Gerätehaus der FFW Dhünn als Deckung zu nutzen.
Die weiteren Bauabschnitte „Erweiterungsbau“ sowie „Modernisierung Bestandsgebäude“ wurden durch das Fachamt für den Haushalt 2021 angemeldet und werden nach Genehmigung des Haushaltes bearbeitet.
Anlage/n:
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