Vorlage - 0147/2020  

 
 
Betreff: Jugendfreizeitpark
hier: Mitteilung über Mehrausgaben gemäß § 24 Abs. 2 GemHVO
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
21.09.2020 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung des Gesamtausgabebedarfes bei dem Projekt  Jugendfreizeitpark um 95.000 € auf  845.000  gem. § 25 KomHVO  zur Kenntnis.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in der Sitzung vom 16.12.2019 mit der Vorlage 0234/2019-1 das Projekt Jugendfreizeitpark als erste Maßnahme des "Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030" beschlossen.

 

Die dem Antrag zugrundeliegende Kostenaufstellung in 12/ 2019 ergab folgende Summen:

 

Baukosten:    rd. 642.000 €  

Gesamtkosten:  rd. 750.000 €   (Baukosten und Planungskosten)

 

Für die Finanzierung resultierten daraus folgende Anteile;

 

Fördermittel: 70 %  rd. 525.000 €

Eigenanteil:   30 %  rd. 225.000

 

Der Eigenanteil war durch Restmittel des Kreises aus dem KInvFöG aus 2017 und über Spenden gedeckt.

 

 

In der Zwischenzeit sind die weiteren Planungsschritte und die zugehörige Ausschreibung erfolgt. Die Submission hierzu fand im Juni 2020 statt. Die Maßnahme Jugendfreizeitpark und Radweg (Fortsetzung Balkantrasse) wurde aufgrund der unmittelbaren Nähe und Abhängigkeit des Bauablaufes zeitgleich geplant und ausgeschrieben.

 

Nach der Prüfung der Angebote ergeben sich folgende Projektkosten

Die Baukosten für den Bereich Jugendfreizeitpark teilen sich auf in die

Baugrundvorbereitung (rd. 61.000 €, Anteil aus dem Bauvertrag „Radweg“)

und die Baukosten (Fachfirma) 675.000 €.

 

Damit ergeben sich nunmehr folgenden Summen:

 

Baukosten:  736.000     nach Submission

Gesamtkosten: 845.000    Baukosten und Planungskosten

 

Dies stellt eine Erhöhung des GAB um 75.000 € dar und damit um mehr als 10 %. Gemäß Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 Abs. 2 GemHVO (jetzt § 25 KomHVO) ist in diesem Falle der Rat der Stadt zu unterrichten.

 

Die Kostensteigerung wirkt sich nicht auf den prozentualen Förderanteil aus, aber auf die Höhe des städtischen Eigenanteils.

 

Das bedeutet für die Finanzierung aktuell:

 

70 % Fördermittel: 591.500       

30 % Eigenanteil: 253.500  

 

Unter Betrachtung des bisherigen Eigenanteils von 225.000 € (Stand 12 / 2019) ergibt sich jetzt ein um 28.500 € höherer Eigenanteil. Darüber liegen bislang keine Spendenzusagen vor.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unter Berücksichtigung der dargestellten Kosten und der Zwischenfinanzierung / Förderanteile, konnten in der Zwischenzeit die Aufträge an die Baufirmen erteilt werden.

 

Die Bauarbeiten zu den beiden Baumaßnahmen Radweg und Jugendfreizeitpark starteten im August 2020. Für den Fall, dass sich durch die weiteren Bauarbeiten Kostenänderungen ergeben, wird der Rat der Stadt darüber informiert.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:
 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: