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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt unter Berücksichtigung der Landesförderung die Einrichtung eines interkommunalen Kulturmanagements sowie die gemeinsame Entwicklung eines Kulturentwicklungsplans zusammen mit der Stadt Burscheid und die Übernahme der Eigenanteile in Höhe von 33.600 € für den Zeitraum 2021 bis 2023.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 10.12.2018 das „Interkommunale, Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid | Wermelskirchen 2030“ (IKEHK) beschlossen (siehe Beschlussvorlage 0279/2018).
Das IKEHK Burscheid/Wermelskirchen enthält zahlreiche Entwicklungsmaßnahmen, die mittelfristig eine nachhaltige, sektorenübergreifende Entwicklungsperspektive für die Region bieten. Durch die integrierte Betrachtung und Bewertung der stadtentwicklungsrelevanten Sektoren und hieraus abgeleitete Maßnahmen sollen Synergien bewirkt werden, die eine nachhaltige Entwicklung der Region initiieren.
Neben mehreren städtebaulichen Maßnahmen ist die Kulturentwicklung ein wichtiger Bestandteil des Konzepts. Gerade in der Kombination mit Tourismus ist sie als Teil der Wirtschaftsförderung von besonderer Bedeutung für die Region.
Bei einer älter werdenden Gesellschaft ist nicht mehr der Kommerz die in erster Linie gültige Prämisse zur Stärkung der Innenstadt. Die Kultur nimmt eine mindestens ergänzende Position ein. Sie soll die Region stärken und die Menschen an ihre Städte binden oder neue EinwohnerInnen finden. Das IKEHK hat sich als Ziel gesetzt, der Bevölkerung von Burscheid und Wermelskirchen die Möglichkeit zu geben, sich in ihrem direkten Umfeld verstärkt mit Kultur auseinander zu setzen.
Kultur ist wesentlicher Bestandteil der beiden Städte und es existieren zahlreiche herausragende Orte, wie die Kattwinkel’sche Fabrik, das Haus Eifgen, das AJZ Bahndamm und die Bürgerhäuser in Wermelskirchen sowie das Kultur-Badehaus, das Kinder- und Jugendzentrum MEGAFON und das Haus der Kunst / zukünftig „Haus der Kultur(en)“ in Burscheid. Viele Angebote in der Region sind aber zu wenig bekannt und müssten kontinuierlich und verstärkt kommuniziert und besser koordiniert werden.
Die finanziell angespannte Situation der Kommunen hat die Budgets im Kulturbereich deutlich verknappt und den Druck auf die Kulturpolitik- und –verwaltung erhöht. Die Notwendigkeit, interkommunale Entwicklungspotenziale zu nutzen, gemeinsame kulturpolitische Ziele zu formulieren sowie Ressourcen zusammenzuführen, wird für die Kommunen immer größer. Ein Anspruch ist deshalb, die interkommunale Zusammenarbeit auf kultureller Ebene gemäß den Zielsetzungen der regionalen Kulturpolitik zu fördern. Die Kooperation soll das Spektrum des Angebots für unterschiedliche Zielgruppen festlegen, die Qualität von Kunst und Kultur und den effizienten Einsatz finanzieller Mittel steuern.
Als konkrete Maßnahme soll ein interkommunaler Kulturentwicklungsplan erstellt werden, in dem die Ausgangssituation in der Region analysiert, Ziele definiert und Handlungsfelder und konkrete Maßnahmen herausgearbeitet werden.
Interkommunales Kulturmanagement / Kulturentwicklungsplan
Als Grundlage für die Planung und Umsetzung, auch kurzfristiger Maßnahmen, ist das bisherige kulturelle Profil der Region zu erfassen und zu bewerten sowie das Geplante in einem Kulturentwicklungsplan (KEP) zu formulieren. Diesen soll ein professionelles Kulturmanagement erarbeiten und eine qualifizierte, dauerhafte Sicherung und Vernetzung der kulturellen Angebote erzielen.
Kernaufgaben sind insbesondere:
Das geplante Kulturmanagement verfolgt einen konsequent interkommunal angelegten Ansatz unter Beteiligung aller relevanten Akteure. Insbesondere der Rheinisch-Bergische Kreis unterstützt den interkommunalen Ansatz inhaltlich und auch finanziell. Mit dem Kulturentwicklungsplan liegt ein mittelfristiger Fahrplan für die interkommunale Kulturarbeit vor, die durch das konkrete Umbauvorhaben „Haus der Kultur(en)“ zusätzlichen Rückenwind erhält. Strukturell wird das Interkommunale Kulturmanagement eng mit der Stabstelle Kultur / Katt der Stadt Wermelskirchen und dem Kulturbüro der Stadt Burscheid verzahnt.
Das interkommunale Kulturmanagement unterstützt insbesondere die Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen den Kulturakteuren und stärkt die Kooperationen innerhalb der Region. Organisatorisch könnte dies z. B. in Form einer Kultur AG geschehen, die die Verwaltungen, Politik, Kultureinrichtungen, Kulturvereine und Kulturschaffende in kontinuierlichen Treffen zusammenbringt und in denen zielgruppenspezifische Kulturveranstaltungen vorbereitet werden könnten.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Umsetzung eines interkommunalen Kulturmanagements ist in der Phase des Haushaltssicherungskonzepts ohne finanzielle Förderung nicht möglich. Über das Kulturdezernat der Bezirksregierung Köln wurden deshalb Fördermöglichkeiten ausgelotet und in einer Besprechung im Kultusministerium unter Beteiligung der Regionalagentur und des Rheinisch-Bergischen Kreises vertieft.
Burscheid und Wermelskirchen haben daraufhin am 20.05.2020 einen gemeinsamen Förderantrag gestellt, der aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr vorab im Fachausschuss beraten werden konnte. Bereits am 07.08.2020 teilte uns die Bezirksregierung mit, dass wir für die Jahre 2021 bis 2023 mit einer Landesförderung von insgesamt 144.000 Euro planen können.
Die Gesamtkosten für das Kulturmanagement wurden für diesen Zeitraum mit 240.000 Euro kalkuliert. Abzüglich der Landesförderung verbleiben 96.000 Euro, von denen der Rheinisch-Bergische Kreis bereits per Kreistagsbeschluss einen Anteil von 30 % (= 28.800 Euro) übernommen hat. Damit verbleiben 67.200 Euro für die beiden Städte, verteilt auf drei Jahre. Die Belastung für den städtischen Haushalt beträgt somit jeweils 11.000 Euro p. a..
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