Vorlage - 0151/2020  

 
 
Betreff: Vereidigung und Einführung der Bürgermeisterin
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
02.11.2020 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

 

Der Altersvorsitzende, Herr Mitglied des Rates Friedel Burghoff, vereidigt die am 13.09.2020 gewählte Bürgermeisterin Frau Marion Lück und führt sie gemäß § 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in ihr Amt ein.

 

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Sachverhalt:

 

Bei der Wahl am 13.09.2020 ist Frau Marion Lück zurrgermeisterin der Stadt Wermelskirchen gewählt worden. Die Amtszeit von Frau Bürgermeisterin Marion Lück  beginnt am 01.11.2020.

 

Der Wahlausschuss der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 15.09.2020 dieses Wahlergebnis festgestellt.

 

Die neu gewählte Bürgermeisterin wird nach § 65 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen  vom Altersvorsitzenden in der Sitzung des Rates der Stadt vereidigt und in ihr Amt eingeführt.

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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: