Beschlussvorschlag:
Die Stellvertreter/ -innen der Bürgermeisterin und die weiteren Mitglieder des Rates der Stadt werden von der Bürgermeisterin gemäß § 67 Absatz 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in ihr Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Über die Verpflichtungen werden jeweils Niederschriften gefertigt. Sachverhalt:
Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt die Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter/ -innen der Bürgermeisterin und der weiteren Ratsmitglieder durch die Bürgermeisterin.
Über die Verpflichtung werden Niederschriften gefertigt, die von den einzelnen Mitgliedern des Rates der Stadt und der Bürgermeisterin zu unterzeichnen sind.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||