Vorlage - 0152/2020  

 
 
Betreff: Verpflichtung und Einführung der Stellvertreter/ -innen der Bürgermeisterin und der weiteren Mitglieder des Rates der Stadt
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
02.11.2020 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

 

Die Stellvertreter/ -innen der Bürgermeisterin und die weiteren Mitglieder des Rates der Stadt werden von der Bürgermeisterin gemäß § 67 Absatz 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in ihr Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Über die Verpflichtungen werden jeweils Niederschriften gefertigt.

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt die Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter/ -innen der Bürgermeisterin und der weiteren Ratsmitglieder durch die Bürgermeisterin.

 

Über die Verpflichtung werden Niederschriften gefertigt, die von den einzelnen Mitgliedern des Rates der Stadt und der Bürgermeisterin zu unterzeichnen sind.

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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift