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Beschlussvorschlag:
Das nachgerückte Mitglied des Rates, Herr Dr. Markus Richert, wird von der Bürgermeisterin nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt. Sachverhalt:
Das Mitglied des Rates, Herr Sebastian Fürsich, welches bei der Kommunalwahl am 13.09.2020 für die SPD erneut ab dem 01.11.2020 einen Sitz im Rat der Stadt Wermelskirchen erlangt hat, hat mit Verzichtserklärung vom 21.09.2020, hier eingegangen am 24.09.2020, gemäß § 37 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz auf sein Mandat ab dem 01.11.2020 verzichtet.
Nach der Reserveliste der SPD ist Herr Dr. Markus Richert Nachfolger von Herrn Sebastian Fürsich.
Herr Dr. Richert ist nach § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW durch die Bürgermeisterin in sein Amt einzuführen und zu verpflichten. Anlage/n:
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