Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung gem. § 13 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vorgelegten Zwischenbericht zum 30.09.2020 für das Wirtschaftsjahr 2020 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 den Wirtschaftsplan mit Ergebnis- und Finanzplan für das Wirtschaftsjahr 2020 beschlossen. Bezüglich der Einzelheiten und Erläuterungen wird auf die Sitzungsvorlage Drucksachen-Nr. 0213/2019 verwiesen.
In § 13 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen ist geregelt, dass die Betriebsleitung den Betriebsausschuss über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung der Investitionsmaßnahmen des Finanzplanes zu unterrichten hat. Die Betriebsleitung nimmt die Unterrichtung über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie der Entwicklung des Finanzplanes in vierteljährlichem Abstand vor. Über die Abwicklung der einzelnen Investitionsmaßnahmen wird ebenfalls in vierteljährlichen Berichten informiert.
1. Ergebnisrechnung
Grundsätzlich ist bisher für das Wirtschaftsjahr 2020 festzustellen, dass sich im Ergebnisplan ein planmäßiger Vollzug ergibt. Die endgültige Entwicklung kann allerdings erst im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2020 dargestellt werden. Erst dann kann definitiv festgestellt werden, welcher Jahresgewinn sich für 2020 ergibt, da wesentliche Aufwendungen (Abschreibungen, Personal-/Verwaltungs-/Sachkostenerstattung an die Stadt) und Erträge (u. a. Kostenerstattungen, Auflösung der Beiträge und Zuschüsse, aktivierte Eigenleistungen) erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bzw. bei der Erstellung der Schlussbilanz ermittelt werden.
Die genannten Aufwendungen und Erträge fallen nicht gleichmäßig bzw. linear je Quartal an. Daher wurde bei einigen Positionen der anteilige Planwert zugrunde gelegt. Diese Eingriffe werden bei den entsprechenden Positionen erläutert.
Bis auf diese wenigen manuellen und erläuterten Korrekturen handelt es sich grundsätzlich um tatsächliche Aufwands-/Ertragsbuchungen bis zum 30.09.2020.
Weitergehende Erläuterungen zu den einzelnen Positionen können dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 entnommen werden.
Erläuterungen zur Ergebnisrechnung -Erträge-
Zuwendungen und allgemeine Umlagen Hierunter werden die Erträge aus der Auflösung der Investitionszuschüsse ausgewiesen. Die Auflösung erfolgt jährlich mit 2 % der Ursprungsbeträge. Da es sich in der Regel um die Auflösung von Zuschüssen aus Vorjahren handelt, erfolgt eine Berücksichtigung in Höhe von 75 % des Wirtschaftsplanansatzes.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Bei den Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten werden die Benutzungsgebühren sowie die Auflösung der Kanalanschlussbeiträge dargestellt. Die Benutzungsgebühren werden überwiegend durch den Wasserversorger BEW eingezogen und im Wirtschaftsjahr in monatlichen Abschlägen an den SAW weitergeleitet. Hieraus ergeben sich noch keine endgültigen Rückschlüsse der tatsächlichen Ergebnisse im Jahresabschluss 2020. Gleiches gilt für die Erhebung der Niederschlagswassergebühren und den restlichen Anteil der Schmutzwassergebühren, die über den Grundbesitzabgabenbescheid erhoben werden. Die Auflösung der Beiträge sowie der Sonderposten für den Gebührenausgleich erfolgt ebenfalls in Höhe des anteiligen Wirtschaftsplanansatzes.
Kostenerstattungen und Kostenumlagen Unter dieser Position werden die Erstattung der geleisteten Arbeitsstunden der Kanalkolonne für die Stadt, Erstattungen des Wupperverbandes (Betriebskosten, kalkulatorische Kosten für übernommene Bauwerke) sowie die Erstattung vorgeleisteter Kosten für Grundstücksanschlüsse zusammengefasst. Bei den Arbeitsleistungen der Kanalkolonne wurde der Wirtschaftsplanansatz zu 75 % berücksichtigt, da die Abrechnung der tatsächlich für die Stadt geleisteten Arbeitsstunden erst im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 erfolgt. Die Erstattung vorgeleisteter Kosten für Grundstücksanschlüsse wird im Ergebnisplan erfasst, da die Leistung "Herstellung von Grundstückshausanschlüssen" gegenüber Dritten nicht zu einer Vermögensbildung führt. Hier ist jedoch ein zeitlicher Verzug möglich zwischen Aufwendungen und Erträgen.
Sonstige Ordentliche Erträge Bei dieser Position werden die „Bußgelder“, „Säumniszuschläge“ sowie „Weitere sonstige ordentliche Erträge“ erfasst. In „Weitere sonstige ordentliche Erträge“ sind die früheren Haushaltsstellen „Ersatz Schadensfälle“ sowie die „Vermischten Einnahmen“ enthalten.
Aktivierte Eigenleistungen Bei den aktivierten Eigenleistungen werden die Personalaufwendungen im Rahmen der Kostenerstattung an die Stadt Wermelskirchen für vermögenswirksame Maßnahmen aktiviert. Es handelt sich um die Eigenleistungen, die seitens des Bereiches Technik für Kanalbaumaßnahmen des investiven Finanzplanes erbracht werden. Die zu aktivierenden Eigenleistungen stehen in einem direkten Zusammenhang mit den im Finanzplan berücksichtigten Investitionen. Da die Ermittlung der aktivierbaren Eigenleistungen erst im Rahmen des Jahresabschlusses vorgenommen werden kann, werden diese mit 75 % des Ansatzes im Wirtschaftsplan berücksichtigt.
Summierung Ordentliche Erträge Aufgrund der vorgenannten Gründe wird der Planansatz zum 30.09.2020 zu 73,6 % erreicht.
- Aufwendungen-
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Hierunter werden Aufwendungen für Sanierungen, Energie, Unternehmerkosten (Fäkalienabfuhr), Abwasserabgabe sowie der Aufwand für die Herstellung von Grundstücksanschlüssen nachgewiesen. Eine abschließende Zuordnung kann allerdings erst im Rahmen des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung aller bewertungsrechtlichen Aspekte vorgenommen werden. Zudem wird unter dieser Position die Personal- und Sachkostenerstattung an die Stadt Wermelskirchen ausgewiesen. Rund 50 % des Gesamtansatzes nimmt die Personal- und Sachkostenerstattung ein, welche anteilig berücksichtigt wurde. Die endgültige Abrechnung 2020 bleibt jedoch abzuwarten.
Bilanzielle Abschreibungen Hierbei wurden 75 % der geplanten Abschreibungen berücksichtigt, da es sich einerseits um eine klassische Jahresabschlussbuchung handelt, andererseits der Betrag weitestgehend aus Abschreibungen bereits vorhandener Vermögensgegenstände besteht.
Transferaufwendungen Hierunter sind die Abschlagszahlungen an den Wupperverband erfasst. Da es sich um Abschläge handelt, liegt hier bisher ebenfalls planmäßiger Vollzug vor.
Sonstige ordentliche Aufwendungen Unter dieser Position werden u.a. die Erstattung an andere Gemeinden sowie die sonstigen Geschäftsaufwendungen (Telefon, Büromaterial, Arbeits- und Schutzkleidung etc.) ausgewiesen.
Summierung Ordentlicher Aufwand Aufgrund der vorgenannten Gründe wird der Planansatz zum 30.09.2020 zu 71,4 % erreicht.
- Finanzergebnis -
Finanzerträge Aufgrund der Einheitskasse der Stadt Wermelskirchen erfolgt die Ermittlung der Finanzerträge (Liquiditätsüberschuss Anteil SAW) erst im Rahmen des Jahresabschlusses.
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Hierunter sind die bisherigen Aufwendungen für zu leistende Kreditzinszahlungen erfasst. Die Hauptfälligkeiten der Zinsen für langfristige Kredite liegen im zweiten (30.06.) bzw. im dritten Quartal (15.08.) und am Jahresende. Daher liegt hier keine lineare Verteilung des Zinsaufwandes vor.
Summierung Finanzergebnis Der Planansatz wird aus den genannten Gründen zum 30.09.2020 zu 49,4 % erreicht.
Ordentliches Ergebnis Wie bereits festgestellt, ist grundsätzlich ein planmäßiger Vollzug im Städtischen Abwasserbetrieb Wermelskirchen zu vermelden. Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass sowohl der Wasserverbrauch (Auswirkung auf Gebühreneinnahmen Schmutzwasser) als auch verschiedene Aufwandspositionen erst im Rahmen des Jahresabschlusses feststehen. Das Ergebnis wird sich im laufenden Wirtschaftsjahr sowie im Rahmen des Jahresabschlusses noch verändern.
2. Finanzrechnung
In der Finanzrechnung werden die Zahlungsströme des Betriebes dargestellt bzw. dort gebucht. Der Finanzplan enthält auch die einzelnen investiven Maßnahmen. Bezüglich der Maßnahmenabwicklung im Wirtschaftsjahr 2020 wird auf die Sitzungsvorlage für die Sitzung des Betriebsausschusses “Controllingbericht zu Bauinvestitionen (Kanalbaumaßnahmen) III. Quartal 2020“ (DS-Nr. 0155/2020 ) verwiesen.
Erläuterungen zur Finanzrechnung Auf eine Darstellung der konsumtiven Ein- und Auszahlungen wird aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.
- Einzahlungen aus Investitionstätigkeit -
Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten Unter dieser Position werden insbesondere die Beiträge ausgewiesen.
- Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -
Auszahlungen für Baumaßnahmen Diese Position ist zum 30.09.2020 nur zu 15,4% oder rund 488.100 € ausgeschöpft.
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Diese Position ist zum 30.09.2020 lediglich zu 13,6 % oder rund 108.000€ ausgeschöpft.
Erläuterungen zu Kreditaufnahmen Bislang erfolgte keine neue Kreditaufnahme im Jahr 2020.
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