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Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Planziel Südöstlich der Innenstadt soll im Areal der "Sportanlagen Eifgen" unterhalb des jetzigen "Quellenbads" der "Ersatzneubau Hallenbad" errichtet werden. Für diesen Standort ist zunächst Planrecht zu schaffen. Neben der 55. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Wermelskirchen "Neues Hallenbad" soll jetzt der Bebauungsplan (B´Plan) Nr. 94 "Neues Hallenbad" aufgestellt werden (Parallelverfahren).
Sachstand Bauleitplanung und Beschlusslage Bebauungsplan Nr. 94 "Neues Hallenbad", Geltungsbereich Das B´Plangebiet umfasst neben den Flächen für das Baufeld u. a. Flächen, die erforderlich sind für die verkehrliche und entwässerungstechnische Erschließung, die Durchgrünung des Plangebiets sowie für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Der Geltungsbereich des B´Plans hat somit einen größeren räumlichen Umgriff, als jener der FNP-Änderung (Anlage: Geltungsbereich B´Plan Nr. 94 "Neues Hallenbad").
55. Änderung des Flächennutzungsplans "Neues Hallenbad" Die Aufstellung des FNP-Änderungsverfahrens hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung von 21.09.2020 beschlossen. Die Anfrage zur Anpassung der beabsichtigten Änderung an die Ziele der Landesplanung wurde am 21.08.2020 gestellt. Mit Schreiben vom 22.09.2020 bestätigte die Bezirksregierung, dass gegen die in Rede stehende FNP-Änderung keine landesplanerischen Bedenken bestehen. Für weitere Informationen zu Planvorhaben, Entwurfszielen und Rahmenbedingungen des Standorts wird auf die Beschlussvorlagen 79/2020 und 117/2020 verwiesen.
Planungskosten Die notwendigen Mittel für absehbare Gutachten sind im Haushaltsplan 2021 angemeldet.
Weiteres Vorgehen Die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden zur aufzustellenden Bauleitplanung erfolgt, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Anlage: Übersichtskarte: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 94 "Neues Hallenbad"
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