Vorlage - 0164/2020  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 94 "Neues Hallenbad":
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
30.11.2020 
1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
14.12.2020 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage_Geltungsbereich_BPlan_94_Neues-Hallenbad_Nov-2020  

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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, den Bebauungsplan Nr. 94 "Neues Hallenbad" aufzustellen und das Verfahren einzuleiten. Der Geltungsbereich ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersichtskarte (Anlage) zu entnehmen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren (siehe Aufstellung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Wermelskirchen "Neues Hallenbad" am 21.09.2020).

 

 

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Sachverhalt:

 

Planziel

Südöstlich der Innenstadt soll im Areal der "Sportanlagen Eifgen" unterhalb des jetzigen "Quellenbads" der "Ersatzneubau Hallenbad" errichtet werden.

Für diesen Standort ist zunächst Planrecht zu schaffen. Neben der 55. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Wermelskirchen "Neues Hallenbad" soll jetzt der Bebauungsplan (B´Plan) Nr. 94 "Neues Hallenbad" aufgestellt werden (Parallelverfahren).

 

Sachstand Bauleitplanung und Beschlusslage

Bebauungsplan Nr. 94 "Neues Hallenbad", Geltungsbereich

Das B´Plangebiet umfasst neben den Flächen für das Baufeld u. a. Flächen, die erforderlich sind für die verkehrliche und entwässerungstechnische Erschließung, die Durchgrünung des Plangebiets sowie für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Der Geltungsbereich des B´Plans hat somit einen größeren räumlichen Umgriff, als jener der FNP-Änderung (Anlage: Geltungsbereich B´Plan Nr. 94 "Neues Hallenbad").

 

55. Änderung des Flächennutzungsplans "Neues Hallenbad"

Die Aufstellung des FNP-Änderungsverfahrens hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung von 21.09.2020 beschlossen. Die Anfrage zur Anpassung der beabsichtigten Änderung an die Ziele der Landesplanung wurde am 21.08.2020 gestellt. Mit Schreiben vom 22.09.2020 bestätigte die Bezirksregierung, dass gegen die in Rede stehende FNP-Änderung keine landesplanerischen Bedenken bestehen.

Für weitere Informationen zu Planvorhaben, Entwurfszielen und Rahmenbedingungen des Standorts wird auf die Beschlussvorlagen 79/2020 und 117/2020 verwiesen.

 

Planungskosten

Die notwendigen Mittel für absehbare Gutachten sind im Haushaltsplan 2021 angemeldet.

 

Weiteres Vorgehen

Die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden zur aufzustellenden Bauleitplanung erfolgt, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

 

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Anlage:  Übersichtskarte: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 94 "Neues Hallenbad"

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_Geltungsbereich_BPlan_94_Neues-Hallenbad_Nov-2020 (657 KB)      
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Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

090101.

Gesamtkosten der Maßnahme (Ingenieur-/Planungsleistungen einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

EUR 33.000,00

EUR

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: