Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW ersatzweise für den Rat der Stadt Wermelskirchen, den Geltungsbereich der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" erneut zu ändern und das Verfahren einzuleiten. Der neue Geltungsbereich ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersichtskarte (Anlage) zu entnehmen. Die Aufstellung dieser B´Planänderung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren (siehe Aufstellung zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans am 25.03.2019).
Sachverhalt:
Bisheriger Sachstand beider Bauleitplanverfahren In seiner Sitzung vom 25.03.2019 hat der Rat der Stadt beschlossen, die Geltungsbereiche der 31. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans (B´Plan) Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" zu ändern und die Aufstellungsbeschlüsse zu erneuern. In der zugehörigen Beschlussvorlage 43/2019 wird die bisherige Entwicklung der beiden Bauleitplanverfahren dargestellt.
Neuerliche Änderung des Geltungsbereichs zur beabsichtigten B´Planaufstellung Im Rahmen der weiteren Planung hat sich herausgestellt, dass eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans in westlicher Richtung erforderlich ist (Anlage: Übersichtskarte „Geltungsbereich“). Insofern soll im Wege der vorliegenden Beschlussvorlage der Aufstellungsbeschluss erneuert werden. Der Änderungsbereich der aufgestellten 31. Änderung des FNP bleibt hiervon unberührt.
Die Abbildungen 1 und 2 verdeutlichen die Änderungsabsicht: Abb. 1 stellt die Geltungsbereiche dar, wie beschlossen in der Ratssitzung am 25.03.2019. Abb. 2 zeigt den nach Westen zu erweiterternden Bereich des B´Plans und den beibehaltenen Bereich der 31. Änderung des FNP.
Die Erneuerung des B´Plan-Geltungsbereichs erfolgt aus folgenden Gründen: Das Plangebiet umfasst innerhalb des Industriegebiets Elbringhausen die Betriebsgrundstücke der Handelsstraße 14 - 18 sowie der Handelsstraße 12 teilweise.
Die Bebauung auf den Betriebsgrundstücken Handelsstraße 16 - 18 soll rückwärtig durch weitere Hallen ergänzt werden. Die Zufahrten sollen östlich von Hausnummer 18 bzw. westlich von Hausnummer 14 erfolgen.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" schließt nunmehr alle Flächen mit ein, die von den geplanten Bauvorhaben betroffen sind: - die bereits baulich genutzten Betriebsgrundstücke innerhalb des rechtswirksamen Bebauungsplans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" im Bereich der Betriebsgrundstücke mit den Adressen 14 - 18 und - die geplanten Erweiterungsflächen für eine weitere Bebauung für die Betriebsgrundstücke Handelsstraße 16 und 18.
Um an den Geltungsbereich bzw. die Festsetzungen des "Ursprungs"- Bebauungsplans Nr. 20 "Industriegebiet Elbringhausen" (inkraft seit 1978) anzuschließen zu können, ist es des Weiteren erforderlich, einen 4,5 m breiten Streifen parallel zu den östlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 622 und 688 /Flur 8 bzw. des Hausgrundstücks Nr. 12 miteinzubeziehen.
Weiteres Vorgehen Der Städtebauliche Leistungsvertrag, den die Stadt 2018 mit den Eigentümern zu den zu erbringenden städtebaulichen Leistungen geschlossen hat, regelt die Zuordnung der jeweiligen Aufgaben und Kostenübernahmen von Antragstellern und Stadt für die Geltungsbereiche beider Bauleitpläne. Dieser ist in Bezug auf den erweiterten Geltungsbereich des B´Plans (Plananlage) anzupassen. Für das B´Planverfahren werden zunächst der Landschaftspflegerische Fachbeitrag und die Entwurfsbegründung überarbeitet; ferner folgen Fachgutachten und Umweltbericht. Die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden erfolgt für die in Rede stehenden Bebauungs- und Flächennutzungsplanänderungen im Parallelverfahren, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Anlage: Übersichtskarte „Geltungsbereich B´Plan 20 /2 Industriegebiet Elbringhausen“
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