Vorlage - 0177/2020  

 
 
Betreff: Wahl der Vertreter der Stadt Wermelskirchen und deren Stellvertreter in die Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
16.11.2020 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt wählt folgende Vertreter der Stadt Wermelskirchen und deren Stellvertreter in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen: (einsetzen nach Anlage – wird nachgereicht).

 

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Sachverhalt:

 

Nach § 8 Abs. 2  der Satzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen sind vom Rat der Stadt sechs Vertreter der Stadt Wermelskirchen in die Mitgliederversammlung zu wählen, darunter die Hauptverwaltungsbeamtin bzw. ein von ihr bestellter Vertreter.

 

Das heißt, es sind durch den Rat der Stadt fünf Vertreter und deren Stellvertreter zu wählen.

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Anlage/n: wird nachgereicht

 

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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift