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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt bestellt für den Umlegungsausschuss als Mitglieder bzw. als stv. Mitglieder: (einsetzen nach Anlage – wird nachgereicht).
Sachverhalt:
Nach den §§ 3-6 der Durchführungsverordnung des Landes Nordrhein Westfalen zum Baugesetzbuch hat der Rat der Stadt zur Durchführung der Umlegung einen Umlegungsausschuss zu bestellen. Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern. Neben drei Mitgliedern, die gewisse Qualifikationen aufweisen müssen und nicht Mitglieder des Rates der Stadt sein dürfen, müssen die beiden übrigen Mitglieder dem Rat der Stadt angehören. Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind eine oder mehrere Personen als Vertretung zu bestellen.
Demzufolge sind durch den Rat der Stadt zwei Mitglieder sowie deren Stellvertreter für die Besetzung des Umweltausschusses zu bestellen.
Anlage/n: wird nachgereicht
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