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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt, folgende Mitglieder und stv. Mitglieder in die Verbandsversammlung der Südwestfalen-IT (SIT) zu entsenden (einsetzen lt. Anlage – wird nachgereicht):
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 07.10.2019 beschlossen, dass die Stadt Wermelskirchen als Verbandsmitglied dem Kommunalen Zweckverband Südwestfalen-IT (SIT) zum 01.01.2020 beitritt.
Gemäß § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung der SIT stehen der Stadt Wermelskirchen 2 Sitze in der Verbandsversammlung der SIT zu. Die Entsendung der Mitglieder der Stadt Wermelskirchen für die Verbandsversammlung der SIT richtet sich neben der Verbandssatzung nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG). Dieser lautet:
„Soweit Gemeinden oder Gemeindeverbände Verbandsmitglieder sind, werden die vertretungsberechtigten Personen durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlperiode aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes bestellt; sofern weitere vertretungsberechtige Personen zu benennen sind, müssen die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte oder eine von ihr beziehungsweise ihm vorgeschlagene Person aus dem Kreis der Bediensteten dazu zählen. Die vertretungsberechtigten Personen anderer Verbandsmitglieder werden für dieselbe Zeit in die Verbandsversammlung entsandt. Die vertretungsberechtigten Personen üben ihr Amt nach Ablauf der Zeit, für die sie bestellt sind, bis zum Amtsantritt der neubestellten vertretungsberechtigten Personen weiter aus. Die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung erlischt, wenn die Voraussetzungen der Wahl oder Entsendung des Mitgliedes wegfallen.“
Somit ist gem. § 15 Abs. 2 Satz 1 letzter Halbsatz die Bürgermeisterin bzw. eine von ihr vorgeschlagene Person aus dem Kreis der Bediensteten automatisch als Mitglied in die Verbandsversammlung zu entsenden. Ein weiteres Mitglied sowie dessen stv. Mitglied ist von den Fraktionen zu benennen. Hierbei muss es sich gem. der o.a. Satzung um Mitglieder des Rates handeln.
Hinweis: Lt. Verbandssatzung der SIT können die Stimmen eines Verbandsmitgliedes nur einheitlich abgegeben werden.
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